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Thema: Befund des Urologen: Blasenvolumen stark verkleinert und eine antrainierte Inkontinen

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    Senior Member Avatar von fabu

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    AW: Befund des Urologen: Blasenvolumen stark verkleinert und eine antrainierte Inkont


    Interessante Themen die hier diskutiert werden.

    Ich möchte versuchen, zu einem aus meiner Sicht Stellung zu nehmen. Es könnte sein, dass sich einige der aufgeworfenen Fragen für mich nicht stellen, weil unser Gesundheitssystem etwas anders funktioniert. Ich hoffe ich stehe damit niemandem auf die Füsse.

    Ich kann nicht viel darüber sagen, ob der psychologische Teil der Diagnose des Urologen wirklich korrekt ist. Ich weiss nicht wirklich genug darüber, und letztlich ist es mir auch egal. Meine leisen Zweifel kann man weiter oben nachlesen.

    Vielleicht mache ich bald wieder einmal eine Sitzung bei meinem Psychologen. Dann werde ich ihn sicher fragen, wie es ist mit dieser "Autonepiophilie"-Diagnose auf sich hat. Es gäbe auch noch andere Punkte, die ich gerne mal mit meinem Psychologen besprechen würde. Aber das habe ich noch nicht entschieden, weil ich sonst keine ernsthaften Gründe dafür habe. Ich bin nun schon seit über 5 Jahren nicht mehr in psychologischer Therapie.

    Ob der Urologe eine solche psychologische Einschätzung vornehmen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. Immerhin betonte er mehrfach, dass er dafür kein Spezialist sei und ich zuerst zu einem Psychiater oder Psychologen gehen müsse, wenn ich eine Therapie von ihm wolle. Wörtlich schreibt er in dem Befund: "Für eine Therapie der Inkontinenz oder die Verschreibung von Hilfsmitteln, wäre eine psychologische Abklärung zwingende Voraussetzung. Herr [...] wünscht zurzeit keine Therapie oder die Verschreibung von Hilfsmitteln."

    Keine Ahnung, wie es in Deutschland oder Österreich ist? Aber bei uns bestimmt der Tarmed, ob eine medizinische Leistung vom KVG gedeckt ist oder nicht. Inwieweit der ICD-Code im Tarmed eine Rolle spielt, ist mir leider nicht bekannt? Ich bin mir aber sicher, dass es Unterschiede zwischen Tarmed und ICD-10 gibt. Z.B. sind zahnärztliche Leistungen nicht Teil des Tarmed. (z.B.: ICD-10 Code: K02 ist nicht Teil des Tarmed)

    Ich bin zusätzlich nach VVG krankenversichert. Diese Police deckt viele Leistungen ausserhalb des Tarmed ab. Dazu gehören neben dem halbprivaten Spitalaufenthalt auch Dinge wie medizinische Ausland-Assistance, Repatriierung und Umbuchungskosten für Angehörige, Zahnarztkosten, Verlängerung und Aufstockung der Taggelder, gewisse präventive Untersuchungen, gewisse Nahrungsergänzungsmittel, eine Auswahl an Alternativmedizin, prophylaktisches Fitnesstraining, Behandlungen im Ausland, usw.

    Und ich habe nochmals keine Ahnung, wie es in Deutschland oder Österreich ist, aber bei uns gilt das Arztgeheimnis. Lese: https://www.praktischarzt.ch/magazin...und-pflichten/ und https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/...gepflicht.html

    Unsere Gesetze besagen auch, dass Patientenakten Eigentum des Patienten sind. Lese https://www.srf.ch/sendungen/kassens...nkengeschichte

    Wenn sich der Urologe bei dem ich war nicht daranhält, könnte ich ihn verklagen und er würde ziemlich sicher seine Akkreditierung verlieren. Ich arbeite in der Medizintechnik und habe miterlebt, wie Projektpartner oder Kunden von uns deswegen ihre Praxis oder ihre Anstellung verloren haben.

    Der Urologe, den ich zweimal besucht habe, darf ohne meine Zustimmung keine Informationen an meine Krankenkasse, meine Unfallversicherung, die Invalidenversicherung oder an meinen Arbeitgeber weitergeben. Solange es nicht bei der Aufklärung eines Offizialdelikts relevant wird, darf er ohne meine Zustimmung nicht einmal Informationen an ein Gericht weitergeben. Meine Akten bei diesem Urologen dürfen ohne meine Zustimmung nicht an einen anderen Arzt weitergegeben werden. Sollte der aktuelle Befund später grössere Bedeutung erlangen, könnte ich verlangen, dass bestimmte Inhalte geschwärzt werden, oder dies vor der Weiterleitung sogar selbst tun.

    Ich muss nie wieder zu diesem Urologen gehen, wenn ich es nicht will. Wir haben in unserem Land die freie Arztwahl. Ich bin nicht in einem Hausarztmodell oder ähnlichem versichert. Meine Krankenkasse sieht auf der Rechnung des Urologen einzig, dass ich für eine Vorsorgeuntersuchung zum Urologen gegangen bin. Die Rechnung, die meine Krankenkasse erhält, enthält keinerlei Befunde oder Informationen über den Inhalt dieser Untersuchung. Damit würde sich der Arzt strafbar machen. Gleiches gilt für das Labor, welches die Urin- und Blutuntersuchung gemacht hatte. Zudem wurde im Laborbefund sowieso nichts stehen, was irgendjemandem nützen oder mir schaden könnte.

    Ich sehe also keinen Grund, warum ich nicht offen und ehrlich hätte sein sollen dem Urologen gegenüber.

    Zudem weiss jeder, der es wissen will, schon seit Längerem, dass ich Windeln trage. Mein Freund und ich haben nie ein grosses Geheimnis daraus gemacht, seit wir zusammenleben. Bislang haben wir dadurch keine nennenswerten Nachteile erlitten. Nur einige Verwandte verstehen es nicht. Aber das ist uns egal. Ich wurde in meinem Leben schon in viel schlimmerer Art und Weise falsch eingeschätzt worden.

    PS: Ich überheben keine Haftung für die juristische oder rechtliche Korrektheit meiner Aussagen.
    Geändert von fabu (03.02.2023 um 18:00 Uhr)
    LG Fabian

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