Mir geht es gar nicht so sehr darum, ob das Statement im Original-Post, das in meinen Augen eine Hassrede darstellt, nun gesagt werden darf, oder nicht.
Mir geht es vielmehr darum, dass es gar nicht geht, dass man den*die Ex-Partner*in aufsucht, um ihr*ihm die Hassrede zu unterbreiten. Meines Erachtens ist das rechtswidrig, daher kann man auf Unterlassung klagen.

Liebe Grüße aus Österreich!