Dazu braucht es auch einen begründeten Verdacht.
Im Zweifel muss ein Richter das anordnen. Nehmen die einen so mit auf die Wache und zwingen ihn, ist das Körperverletzung und der Beamte kann persönlich belangt werden.
Dazu braucht es auch einen begründeten Verdacht.
Im Zweifel muss ein Richter das anordnen. Nehmen die einen so mit auf die Wache und zwingen ihn, ist das Körperverletzung und der Beamte kann persönlich belangt werden.
Das Leben ist kein Ponyhof