Für Österreich stimmt das auf jeden Fall.
In Deutschland gibt es seit 2017 eine Bestimmung, wonach die Staatsanwaltschaft Zeugen vorladen kann. Gut erklärt wird das von Udo Vettter in seinem Blog auf https://www.lawblog.de/index.php/arc...ue-zeugenwelt/
Liebe Grüße aus Östererich!