Du vergiss dabei aber, dass ein Verkauf, der eine Gewinnabsicht hat, bereits gewerblich sein kann, egal ob nun Privatperson oder Händler. Soweit ich mich erinnern kann, sehen Gerichte das teils bereits ab 3 Verkäufen im Jahr. Und die Gewinnabsicht ist bei vielen derartigen Anzeigen leicht zu erkennen![]()
Das ist aber natürlich keine Rechtsberatung, das müsst ihr selbst noch mal in Erfahrung bringen!
Mittlerweile ist auch ebay kleinanzeigen dazu übergegangen solche Daten automatisch an die Finanzämter zu melden.