Zitat Zitat von DannyM Beitrag anzeigen
Ab 15 Jahren gilt in der Regel die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern
Gibt keine fixe Altersgrenze dafür, außer eben der Volljährigkeit. Was zählt ist, dass der/die Jugendliche die geistige Reife besitzt über seine/ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Mit 15 sollte das zwar idR der Fall sein, aber wenn der Arzt von den Eltern dann hört, dass das Kind Windeln vorgeschlagen hat obwohl die beim Arzt gar kein Thema waren, dann hat der Arzt jeden Grund diese Reife zu bezweifeln