Zitat Zitat von Gizmo_S Beitrag anzeigen
er hät ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgers erhalten, weil er mit Kinder-T-Shirt, dicker Windel und Strumpfhose auf dem Bolzplatz Ball gespielt hätte....
Moin,

Erregung öffentlichen Ärgernisses - § 183a StGB:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Vergiss - mit Pampers, Strumpfhose und Kinder-T-Shirt Ball spielen ist keine sexuelle Handlung. Eine Anzeige kannste deswegen kassieren ... da würde ich dann aber gleich überlegen, ob ich mit ner Anzeige wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat kontere.

Die beschriebenen Handlungen erfüllen nie und nimmer einen Straftatbestand ... und selbst nackig in der Gegend herumlaufen ist keine Straftat, denn zu § 183a StGB fehlt da die sexuelle Handlung.
Was vielleicht in Frage käme, wäre § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Das zieht man bei nackig in der Öffentlichkeit herumlaufen gerne mal als Sankiotnsgrundlage heran ... bei einer Herumlaufen mit Pampers, Strumpfhose und Kinder-T-Shirt fänd ich aber auch das schon SEHR fraglich.

Gruß
der Timmi