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Thema: Grad der Behinderung

  1. #1
    Senior Member Avatar von flockehund

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    Grad der Behinderung

    Guten Abend. Ich wollte mal nachfragen welchen GDB ihr habt.Ich habe einen von 50. Bei mir sind es Rückenprobleme (2 Bandscheibenvorfälle mit Op. Nach der 2.Op kribbeln im linken Bein und inkontinent geworden.Nach einigen Arzt besuchen und Urodynamische Untersuchung bin ich inkontinent und auf Windeln angewiesen. Nicht schön aber nichts zu ändern. Ich mache das Beste daraus und kann mich damit schon gut arrangieren. Lg

  2. #2
    Member Avatar von mslife81

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    AW: Grad der Behinderung

    Keine Ahnung- Ich habe MS und bin Inko- Urodyn lehne ich ab- genauso wie Medis- Du schreibst es ja selbst, daß Du dadurch Probleme bekamst- ich nimm meine Windeln gerne in Kauf.

  3. #3
    Trusted Member Avatar von FuldaTiger

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    AW: Grad der Behinderung

    Meine eigene berufliche Erfahrung:
    Ein GdB ist heutzutage in beruflicher Hinsicht fehl am Platze.
    Dadurch wird man ausgegrenzt und es werden Vorurteile geschürt.
    Brave Jungs kommen in den Himmel, freche übers Knie

  4. #4
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    AW: Grad der Behinderung

    Natürlich hatt es leider seine nachteile im Beruf wenn du nen GdB über 50 hast.

    Weil wenn du erstmal angestellt bist, dann wird man so ziemlich unkündbar.

    Bei mir sehe ich allerdings den Vorteil, dass meine Einschränkungen endlich anerkannt werden.

    Frei nach dem Motto, wofür du keinen Schein hast das hast du auch nicht.

  5. #5
    Senior Member Avatar von Bärchen1601

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    Natürlich hatt es leider seine nachteile im Beruf wenn du nen GdB über 50 hast.

    Weil wenn du erstmal angestellt bist, dann wird man so ziemlich unkündbar.
    Ach, es ist ein Nachteil, wenn man unkündbar ist ?
    Das hab ich so auch noch nicht gehört.
    Ich dachte, gerade heutzutage ist es ein Vorteil, wenn man nicht so einfach gekündigt werden kann ...
    Hab ich wohl falsch gedacht ...
    Noch keine Signatur ... mir fällt grad nix geistreiches ein ...

  6. #6
    WBC Fördermitglied 2024 Avatar von windel77

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Bärchen1601 Beitrag anzeigen
    Ach, es ist ein Nachteil, wenn man unkündbar ist ?
    Wenn man den Job erstmal hat, ist es kein Nachteil. Davor schon, weil man deswegen vielleicht erst gar nicht eingestellt wird.

    Grüße

    TB77
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  7. #7
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    AW: Grad der Behinderung

    @ Windel 77

    Bingo!!! Genau das ist der springende Punkt, weil der Arbeitgeber genau weiss das er dich ohne Zustimmung des Integrationsamtes dich weder Kündigen kann noch darf.

    Bei mir war es so, das ich erst gar keine Anstellung gefunden habe wo man mich mit GDB eingestellt hatte.

    Meine 2 Jahre Altenpflege waren als ich noch 40 hatte, also keine Mitteilungspflicht.

    Natürlich kann man es bei Einstellung auch verschweigen, um halt den Job zu bekommen.
    Aber danach sind die Vorteile die man durch nen Ausweis hat hinfällig, weil entweder man gibt es an oder nicht, aber nicht " Ha jetzt ist meine Probezeit rum und jetzt hol ich mir die Vorteile" so funktioniert es nicht.

    Entweder gibst du es an, oder du bist am Ende ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch.

  8. #8
    Senior Member Avatar von Bärchen1601

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    AW: Grad der Behinderung

    Das hab ich auch gedacht und verstanden.

    Aber Kai schrieb:

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    Weil wenn du erstmal angestellt bist, dann wird man so ziemlich unkündbar.
    Das wäre ein Nachteil im Beruf, schreibt er ...

    Update:

    Okay, er hat´s noch mal genauer erklärt, was er gemeint hat.
    Noch keine Signatur ... mir fällt grad nix geistreiches ein ...

  9. #9
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    AW: Grad der Behinderung

    @ Bärchen

    Neee... das mit der unkündbarkeit ist kein Nachteil, aber wie Windel 77 schon schrieb, hemmt es natürlich so jemanden überhaupt einzustellen.

  10. #10
    Senior Member Avatar von Bärchen1601

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    AW: Grad der Behinderung

    Jupp ... das hab ich schon verstanden.

    Aber ich hab keine Lust mehr, dich ein drittes Mal zu zitieren. Insofern ... alles ist gut !
    Noch keine Signatur ... mir fällt grad nix geistreiches ein ...

  11. #11
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    AW: Grad der Behinderung

    Jup kein Prob

  12. #12
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    AW: Grad der Behinderung

    Hallole,

    Ich denke, das kommt auf die Firma drauf an. - Immerhin müssen Firmen ab einer bestimmten Größe einen gewissen Anteil an Schwerbehinderten einstellen.
    Ich arbeite in einer großen Firma, und habe bis jetzt keine wirklichen Probleme bekommen. Auch damals bei der Bewerbung zur Ausbildung war das kein Problem gewesen. - Vielleicht kommt es aber immer drauf an, was man hat....???

    Ich habe einen GDB von 90, das alleine wegen meiner hochgradigen Sehbehinderung (Visus 0,08, umgangssprachlich 8%) Dazu noch entsprechende Merkmale im Ausweis.

    Auf Grund meiner langjährigen Arbeitsverhältnis in einem guten Betrieb, und durch das Erbe einer Wohnung konnte ich auf 80% reduzieren, und arbeite Mittwochs nicht mehr, und komme immer noch sehr gut über die Runden.

    Nuckelgrüßle
    Nuckel-Andy
    Ihr braucht mir hier nix mehr schrieben, bin über meinen Blog unten erreichbar oder über mail schnullerpages (at) gmx.de

    Mein trumblr Blog:
    https://klein-andy.tumblr.com/

  13. #13
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    AW: Grad der Behinderung

    Auf meine Inko haben sie mir 10% gegeben, geht jetzt vor Gericht.

  14. #14
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Sportcity Beitrag anzeigen
    Auf meine Inko haben sie mir 10% gegeben, geht jetzt vor Gericht.
    Was kannst du mit Inko nicht tun was man ohne Inko tun kann ?
    Wo also siehst du etwas auszugleichen ?

    Die einen laufen x-mal am Tag aufs klo... die anderen wechseln x-mal am Tag die Windel...
    bei zweiterem kann man Zeitpunkt selbst bestimmen, ist also im vergleich zur ersten Gruppe im vorteil
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  15. #15
    Senior Member Avatar von Heavy User

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    AW: Grad der Behinderung

    Was soll denn bitte "unkündbar" bedeuten? Ich habe einen GdB von 50. Konkret bedeutet es das ich Fünf Tage mehr Urlaub im Jahr habe und das meine Kündigungsfrist 90 statt 30 Tage beträgt.
    Windeln find' ich voll gut!

  16. #16
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    AW: Grad der Behinderung

    Hmmm... merkwürdig da würde ich mich mal erkundiegen.

    Na ja unkündbar ist vieleicht etwas verwirrend.

    Es sieht folgendermaßen aus:

    Wenn du eingstellt wirst in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, dann kann dich dein Arbeitgeber Theoretisch nur mit zustimmung des Integrationsamtes kündigen,
    und da das Integrationsamt dem seltenst zustimmt, ist man halt am ende mehr oder weniger unkündbar.

    Was anderes ist natürlich wenn der Betrieb pleite geht, oder du eh nur befristet angestellt bist.

  17. #17
    Senior Member Avatar von Bärchen1601

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    AW: Grad der Behinderung

    Oder goldene Löffel klaust.
    Also dir irgendetwas zu Schulden kommen lässt.
    Noch keine Signatur ... mir fällt grad nix geistreiches ein ...

  18. #18
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Sportcity Beitrag anzeigen
    Auf meine Inko haben sie mir 10% gegeben, geht jetzt vor Gericht.
    Kannste machen, aber für eine durchschnittliche Inko gibt's nicht mehr. Selbst auf Stuhlinkontinenz III. Grades, also wenn die Buxe eigentlich ständig voll ist und stinkt, gibt's maximal 30% und bei einer Harninkontinenz ist das ähnlich. Ich kenne niemanden, der dafür mehr als 20% bekommen hätte.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von windel77 Beitrag anzeigen
    Wenn man den Job erstmal hat, ist es kein Nachteil. Davor schon, weil man deswegen vielleicht erst gar nicht eingestellt wird.
    Eben. Sobald man irgendwo auch nur erwähnt, dass man vielleicht öfter mal abwesend ist, weil man eine komische Erkrankung hat und die entsprechenden Arztbesuche und Therapien wahrnehmen muss oder einfach mal von Jetzt auf Gleich ein paar Wochen krank werden kann, weil man ein kaputtes Immunsystem hat, gehen bei 99% der Arbeitgeber/ Personalchefs die Schotten runter. Auf dem freien Arbeitsmarkt sind nur Behinderte angesagt, die nicht auffallen oder die man mit einfachen technischen Mitteln (Rollirampe, rückengerechte Stühle und Möbel, spezielle Bildschirmarbeitsplätze usw.) einsetzen kann, die aber ansonsten planbar sind. Außerdem natürlich die Konkurrenz unter den Behinderten selber. Auf manche behindertengerechte Stelle bewerben sich ja hunderte Leute. Da kannste mit "nur" 50% und ohne besondere Merkmale gleich heimgehen, weil im Zweifelsfall sowieso irgendein 100iger vom Rollikommando genommen wird. Der steht zwar auch bloß dekorativ rum und ist nicht produktiv, aber für die wegen der Fördergelder gesparten Ausgaben kann der Arbeitgeber dann noch einen "normalen" Arbeitnehmer einstellen. Traurig, aber wahr.

    Pi
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  19. #19
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    AW: Grad der Behinderung

    Das ganze läuft über einen Anwalt, der ist der Auffassung das 10% zu wenig ist, es geht bei mir ja nicht nur um die Inko, hab noch 3 andere Sachen laufen wo ich Prozente drauf laufen habe.
    Ich musste meinen Job kündigen und bin aktuell in Dauerbehandlung bei diversen Ärzten und wenn die Ärzte schon in ihre Berichte schreiben das 10% viel zu wenig ist wird es wohl so sein.
    Die Inko ist ja ein Folgeschaden aufgrund meiner Bandscheiben OP, und wegen der chronischen Schmerzen kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben.
    Ich muss 24h Windeln tragen und die Stuhlinko wird immer schlimmer, das beeinträchtigt einen Menschen schon erheblich wenn man jederzeit damit rechnen muss das alles in die Windel geht in nicht unerheblicher Menge.
    Das schlimme an der Sache ist bei mir das beide Schliesmuskel noch funktionieren aber ich nicht merke ob die Blase oder der Darm voll ist.
    Ich kann die Blase und den Darm auch nicht aktiv ansteuern, das läuft alles in Autopilot Modus, erst wenn nix mehr rein passt gehen die Schleusentore auf und alles schießt auf einmal raus und ich weiß nie wann der Zeitpunkt ist.

  20. #20
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Grad der Behinderung

    Hallo zusammen,

    also ich hab` da deutlich mehr - is aber auch gesetzlich geregelt, einfach mal nach GDB-Tabelle googeln.......

    12.2.4 Harninkontinenz relative
    leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Stressinkontinenz
    Grad I) .............................................................. ..........................................0–10
    Harnabgang tags und nachts (z. B. Stressinkontinenz
    Grad II-III) .............................................................. ...................................20–40
    völlige Harninkontinenz............................................... ...........................................50


    LG, Oglwi

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