eigentlich war mein beitrag eine ergänzung zu meinem beitrag weiter oben, weil ich dort noch keinen link hinzugefügt hatte - auf jonas beitrag habe ich nich garnicht bezogen.Original von Xaser
@simon: ich glaube du verstehst jona falsch.
das persöhnliche vorlegen eines personalausweises muß ausreichend sein, sonst könnte beate uhse ja auch nur, wenn zeugen im laden sind, verkaufen. die regelungen für das internet sind hier nicht härter als die für das reale leben.
aber warum schreibe ich überhaupt was, wenn ich garkeinen ü18 bereich wünsche...