Puh sind das nicht sehr sehr theoretische Fälle?

Ich schätze mal öffentliches wickeln wird wohl stillschweigend toleriert, weil man annimmt, die Person ist inkontinent.

Rumlaufen in Babykleidung und Windeln wird wohl außer zu Karneval sehr selten oder gar nicht vorkommen. Ich könnte mir vorstellen das die Polizei einen erstmal mitnimmt und mal fragt was das eigentlich soll. Ich nehm mal an, das wird wohl unter Personalaufnahme und der freundlichen Bitte, das sein zu lassen, bleiben.

Ich denke mal es könnte unter Erregung öffentlichen Ärgernises fallen, genauso wie Nacktradeln, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber ich nehm mal an, das der Nacktradler auch mehr Probleme kriegen würde, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt. Biste brav, hat die Polizei auch weniger zu tun und extra Schreibarbeit mögen die auch nicht.

Tjo und zu 1. Wird wohl dasselbe gelten wie bei einer sexuellen Beziehung, wenns zur Auslebung des Fetischs ist. Da wirds wohl aufs Alter und die Distanz im Alter zwischen beiden ankommen. Bei 17 sagt man weniger als jetzt bei 14, selbst wenn der Partner nahe 30 ist.