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Thema: Grad der Behinderung

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  1. #1
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Grad der Behinderung

    Hallo zusammen,

    also ich hab` da deutlich mehr - is aber auch gesetzlich geregelt, einfach mal nach GDB-Tabelle googeln.......

    12.2.4 Harninkontinenz relative
    leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Stressinkontinenz
    Grad I) .............................................................. ..........................................0–10
    Harnabgang tags und nachts (z. B. Stressinkontinenz
    Grad II-III) .............................................................. ...................................20–40
    völlige Harninkontinenz............................................... ...........................................50


    LG, Oglwi

  2. #2
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Oglwi Beitrag anzeigen
    is aber auch gesetzlich geregelt, einfach mal nach GDB-Tabelle googeln.......
    Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von Sportcity Beitrag anzeigen
    selbst der MDK hat mir bestätigt das 10° ein Witz ist, der Anwalt hat jetzt min. 50° angesetzt.
    Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von Kai 1987 Beitrag anzeigen
    Früher habe ich aber auch von Ärzten gehört, für nen G müsste ich schon beide Beine amputiert haben.
    Theorie und Praxis - in der GdS-Tabelle gibt's genug Szenarien, für die ein G vorgesehen ist, nicht nur Gehbehinderung. Aber wie @FuldaTiger schon geschrieben hat, sind die Ämter knallhart auf Sparen getrimmt und mit inkompetenten Luschen besetzt, die ihre eigenen Vorschriften nicht kennen. Ich kann nur jedem empfehlen, im Zweifelsfall zu klagen, schon für das befriedigende Erlebnis, zu sehen, wenn ein Richter den Knalltüten vom Amt die eigenen Gesetzbücher um die Ohren haut...

    Pi
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  3. #3
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Grad der Behinderung

    Zitat Zitat von Pimpernuckel Beitrag anzeigen
    Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.

    Pi

    - - - Aktualisiert - - -



    Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.

    Pi
    Hi Pi, woher beziehst du dein Wissen? Für ne vollständige Harninko (3 Grades) gibt`s bei eineindeutigem Nachweis vom Fleck weg die 50. Richtig is das sich weitere Erkrankungen nicht 1:1 additiv aufrechnen sondern anteilig.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von FuldaTiger Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Grad der Behinderung von 100 Prozent *seufz
    Hab` gerade nochmal in meinem letzten Bescheid vom Mai geguckt -> ".......folgende Feststellung nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)..... Der GRAD der Behinderung (GdB) beträgt ab........"

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