Hmmm... merkwürdig da würde ich mich mal erkundiegen.

Na ja unkündbar ist vieleicht etwas verwirrend.

Es sieht folgendermaßen aus:

Wenn du eingstellt wirst in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, dann kann dich dein Arbeitgeber Theoretisch nur mit zustimmung des Integrationsamtes kündigen,
und da das Integrationsamt dem seltenst zustimmt, ist man halt am ende mehr oder weniger unkündbar.

Was anderes ist natürlich wenn der Betrieb pleite geht, oder du eh nur befristet angestellt bist.