naja, bin definitiv kein Jurist, aber Erregung öffentlichen Ärgernisses würde es wohl treffen.

Dann hättest du dir sein Autokennzeichen notieren sollen, um ihn anzeigen zu können.

Aber was hätte das gebracht? Das Gesetz gibt keine eindeutige Definition einer „sexuellen Handlung“, es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Man kann allenfalls von einer „Belästigung der Allgemeinheit“ reden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis werden Fälle öffentlicher Nacktheit in der Regel mit einem Platzverweis behandelt, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erfolgt in der Regel nicht. Zumal der Mann sein bestes Stück erst gegen Mitternacht hervor geholt hat.

LG Georg