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Thema: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

  1. #1
    Drache
    inaktiv

    Question Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Hallo, heute brauche ich mal euren Rat.

    vor einiger Zeit bin ich auf diese Anzeige gestoßen:

    ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/windeln-gr-m-und-l-sowie-bettunterlagen-gesucht/412568993-236-9340

    Ich habe daraufhin den Anbieter kontaktiert und in Erfahrung gebracht, wie hoch die Zuzahlung eigentlich ist.
    Lt. Anbieter sind das 170€ im Monat.

    So, mir blutet bei sowas das Herz. Aus diesem Grund habe ich mich dann entschlossen nicht genutzte
    Inkontinenzprodukte abzugeben. Da das ziemlich viel ist, habe ich mir ausreichend "Beweis" für die Story zukommen
    lassen. Das Ganze ist also, soweit ich das beurteilen kann, wahr.

    Jetzt meine eigentliche Frage: Wie kann das sein, dass hier so viel zugezahlt werden muss?

    Ich habe ein wenig gegoogelt und in Erfahrung gebracht, dass der Arzt sehr wohl ganz genau Produkte verschreiben kann.
    Also z. B. "Tena Slip Maxi Medium, 288 Stk., also 12 Packungen". Jetzt gibt es da so eine komische "10% aber nicht mehr als
    10€ pro Monat Zuzahlung". Dazu kommt noch diese Zuzahlung auf "premium Inko-Produkte" was dann vmtl. das Problem ist.

    Wie auch immer, bestimmt kompliziert und schnell sind Fehler gemacht.

    Daher eine weitere Frage: Kann man hier noch was machen? Sprich, kann ich der Familie irgendwie
    helfen diese Kosten zu senken.

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Ansonsten werde ich einfach versuchen so gut es geht
    die Kosten zu übernehmen. Wie schon gesagt, tut mir sowas immer unendlich leid

    Gruß,
    Drache
    Geändert von Drache (04.09.2016 um 12:29 Uhr) Grund: Es sind Zuzahlungen, nicht Nachzahlungen, duh. :D

  2. #2
    Trusted Member Avatar von Taggy

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    Ich habe daraufhin den Anbieter kontaktiert und in Erfahrung gebracht, wie hoch die Zuzahlung eigentlich ist.
    Lt. Anbieter sind das 170€ im Monat.
    Ich bin zwar nicht Inko aber mit 170 Euro kann ich mir Luxuswindeln aus eigener Tasche leisten (zahle ja eh die Windeln selber da ich ja nur aus Spaß trage).
    Für mich klingt der Anbieter nicht seriös. Wer würde sonst bei Ebay Kleinanzeigen was schalten.
    Kurz um: klingt nach Verarsche! Finger davon! Da sucht jemand ein paar Trottel...

  3. #3
    Drache
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Das dachte ich auch. Daher habe ich einen "Beweis" angefragt.
    Der sieht echt aus.

    Jetzt kanns natürlich sein, dass die Inkoversorgung nicht nur aus Windeln besteht.

    Ich kann jetzt natürlich nicht ausschließen, dass ich hier grade verarscht werde,
    es ist nur glaube ich unwahrscheinlich.

  4. #4
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    Ich habe ein wenig gegoogelt und in Erfahrung gebracht, dass der Arzt sehr wohl ganz genau Produkte verschreiben kann.
    Kann er, aber das bringt nix. Das Thema hatten wir ja schon tausendmal. Es gelten immer noch die Rahmenverträge der Krankenkassen und wenn keiner der dem Vertrag beigetretenen Anbieter das aufgeführte Produkt zu den Festbeträgen der Krankenkasse liefert, kannst du dir dafür nix kaufen und mußt dich auf den mühsamen Kampf für eine individuelle Kostenübernahme einlassen bis hin zur Klage am Sozialgericht. Tena Maxi auf Kasse? Viel Glück! Dein Beispiel ist ohnehin aus Sicht der Krankenkasse komplett falsch und wird allein schon deshalb abgelehnt. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, ist immer der Zeitraum der Verordnung anzugeben und der Bedarf monatlich/ quartalsweise/ jährlich zu benennen.

    Zum Rest kann man nicht viel sagen, aber wie Taggy schon angemerkt hat, kann man sich für 170 Euro auf dem freien Markt eine Luxusversorgung kaufen. Selbst eine Ersatzbeschaffung nach §13 SGB 5 wäre hier mehr als üppig, selbst wenn in so einem Fall das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten wäre. Maximal kann ich mir hier vorstellen, dass die Betroffenen in die Falle getappt sind und sich durch leichtfertiges Unterschreiben entsprechender Erklärungen an einen teuren Lieferanten mit hoher Aufzahlung gebunden haben. Allerdings sind diese Verträge meist rechtswidrig und können deshalb jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden und das gezahlte Geld kann sogar zurückverlangt werden. Außerdem steht es dem Betroffenen jederzeit frei, den Anbieter zu wechseln auch während einer laufenden Verordnung. Selbst ein Jahresrezept muss nicht bei einem Anbieter komplett erfüllt werden. Man muss nur alle Beteiligten rechtzeitig informieren. Genauso gibt es keinen Grund, bei einem Anbieter Verträge zu verlängern, wenn man das nicht will.

    Also anstatt be eBay um Unterstützung zu betteln, sollten sich die Leute dort mal informieren, mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

    Pimpernuckel
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  5. #5
    Drache
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Danke für die Info. Es kann gut sein, dass die Leute einfach mit allem überfordert sind.
    Ich werde auf jeden Fall noch einmal nachhaken.

  6. #6
    Senior Member Avatar von Helmut

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Hallo Drache,

    also 170,- € Aufzahlung halte ich schon für deutlich zu hoch wenn es sich nur um saugende Inkontinenzhilfen handeln sollte. Aus meiner Erfahrung aus Gesprächen mit Betroffenen kenne ich die Probleme und auch die üblichen Aufzahlungen nur zu gut, aber 50-100 € pro Monatsversorgung sind hier durchaus die Tagesordnung.

    Noch einmal zur Klarstellung: die gesetzliche Zuzahlung von 10% oder maximal 10 € für die Monatsversorgung von zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel laut SGB V §33 Abs.8 hat nichts mit der wirtschaftlichen Aufzahlung zu tun, welcher der Leistungsbringer zusätzlich verlangen kann. Von der gesetzlichen Zuzahlung kann man sich auch befreien lassen wenn man 2% der Bruttoeinnahmen bzw. 1% bei Cronikern erreicht hat, siehe dazu auch SGB V §62.

    Natürlich kann der Versicherte hier noch etwas machen, denn es besteht immer noch das Sachleistungsprinzip und die Kasse hat die passenden Hilfsmittel entsprechend der Behinderung zu bezahlen und zwar ohne wirtschaftliche Aufzahlung. Allerdings ist das zur Zeit oft ein steiniger Weg, seine Rechte gegenüber der Krankenkasse und seinem Leistungsbringer durchzusetzen und viele scheuen den Weg, leider.

    Übrigens entscheidet immer noch der Arzt über die medizinische Notwendigkeit welche Hilfsmittel bzw. welche Eigenschaften das Hilfsmittel haben muss. Die Krankenkasse kann dies dann anzweifeln und den medizinischen Dienst bitten das zu prüfen, aber der Leistungsbringer kann das nicht, auch wenn es gerne mal so dargestellt wird. Sind z.B. aufgrund der der Schwere und Form der Inkontinenz Windeln mit hoher Saugkraft notwendig oder wegen Hautproblemen mit anderen Produkten, nur ein Produkt eines bestimmten Herstellers geeignet, so ist dies eine medizinische Notwendigkeit welche nicht über das Maß des Notwendigen laut SGB V §33 hinaus geht, die Kasse und der Leistungsbringer müssen sich dann daran halten.Die Wirtschaftlichkeit eines bestimmten Hilfsmittels wird auch dadurch begründet, dass durch dessen Verwendung die möglicherweise entstehenden Folgekosten eingedämmt bzw. vermieden werden können (z.B. Behandlungen wegen Hautproblemen ...).

    Dass bei Monatspauschalen von teilweise gerade einmal etwas über 10,- € eine laut Gesetz medizinisch notwendige, ausreichend und zweckmäßige Versorgung nicht möglich ist, ist sowohl den Kassen als auch den Leistungsbringern klar. Diese kalkulieren bei der Vertragsvergabe schon damit, dass die Pauschale gerade einmal die Verwaltungskosten decken, der Patient aber dann seine Hilfsmittel über die Aufzahlungen selbst bezahlt. Obwohl sich die Leistungsbringer laut Verträgen für eine Versorgung laut Gesetz ohne Aufzahlung verpflichten, sieht die Praxis eben anders aus. Hier hilft nur, dass sich die Patienten gegenüber ihrer Kasse und den Leistungsbringern auf ihr Recht bestehen, aber das machen die wenigsten.

    Wir hoffen dass wir da noch Erfolgreich sein werden, dass das Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet wird, haben wir ja schon mit unseren Aktionen vom SVI erreicht. Auch auf der gesetzlichen Ebene tut sich was, da sind wir noch dran. War auf alle Fälle schon mal gut, dass wir die Problematik in die Politik gebracht hatten und Bewegung in die Sache kommt.

    Gruß Helmut
    Ich bin nicht ganz dicht .......na und!

  7. #7
    Drache
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Danke Helmut für deinen Input.

    Ich hatte auch grad im Chat eine interessante Unterhaltung diesbezüglich.
    Ich werde jetzt einfach davon ausgehen, dass diese Anzeige kein Betrug ist und helfen so gut ich kann.

    Mir gehts jetzt erst mal darum die Versorgung sicherzustellen.

  8. #8
    Bärli
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Huhu

    Mal eben den Taschenrechner in die Hand genommen und berechnet, was denn so eine Inko Versorgung, und zwar komplett aus eigener Tasche, im Monat kosten kann. In einem Monat mit 31 Tagen und 4 Stück Attends 10L Slip Regular komm ich auf ein Ergebnis von 96,39 Euro. Das stellt eigentlich genau genommen eine Überversorgung (bin selber Inko und weiß daher was man so braucht) dar, jedoch hab ich wegen der Querschnittslähmung und damit der Unfähigkeit die Sitzposition etwas zu ändern, ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis miteinberechnet. Im Normalfall sollte man sogar mit etwas geringerer Saugleistung auskommen. Selbst bei 5 Stück pro Tag komm ich auf 120,49 Euro. Wie diese Familie auf 170 Euro Zuzahlung (!) im Monat kommen will, ist mir rätselhaft.

    Ich behaupte nicht, dass dieser Jemand lügt, vielleicht liegt da auch irgendwo ein Missverständnis drin, aber ein genaueres Hinterfragen der Umstände ist hier sicher angebracht.

    Liebe Grüße
    Martin

  9. #9
    Trusted Member Avatar von Taggy

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Selbst mit der Inspired+ komme ich nicht auf 170 Euro...

  10. #10
    Windeloli
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Hallo ich hatte erst vor 2 Wochen eine Beratung wegen meiner Versorgung mit Windeln bei der Krankenkasse. Zum ersten muss ich sagen das nicht mein Arzt das Rezept für die Versorgung ausgestellt hat sondern die netten Damen am Empfang, sicherlich mit Anordnung und Unterschrift vom Arzt. Zum 2 habe ich eine Zuzahlung von 30 € im Monat da pants nicht von der Krankenkasse gezahlt werden. Insgesamt bekomme ich 48 Pants für den Tag und 30 windeln für die Nacht. Was denkt ihr darüber.

  11. #11
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    1,6 pants pro tag ? komisch... wie soll das gehn ?
    30 euro fuer welches produkte? es gibt pants um unter 50ct/stueck bis zu ueber 1eur/stk bei windeln verhaelt es sich aehnlich....
    kannst ja ned aepfel mit birnen vergleichen

    such dir am einfachsten deine produkte bei olli raus, guck was se kosten... kalkulier deinen monatsbedarf... und vergleiche mit deiner zuzahlung....
    solang deine zuzahlung niedriger ist als der strassenverkaufspreis bei olli, sollte das ok sein die paar euro die die kasse zahlt gehn ja schon fuer verwaltung und transport drauf...

    -----------

    ich darf auch ein kilo mischbrot um 34,50 euro verkaufen...
    ob ich abnehmer finde is ein anderes kapitel....

    meine 120 forma care x-plus medium kosten im monat regulaer fuer jedermann rund 67 euro
    bei zuzahlung daher immer gucken was der strassenverkaufspreis ist...
    bei 170 euro ist das denke ich deutlich mehr als die produkte im grossversand fuer jedermann kosten
    gucken was olli dafuer verrechnen wuerde und sofort den anbieter wechseln wenn der einen abzockt


    da von rollifahrer gesprochen wurde...
    kann es sein dass die betreffende person isk macht?
    4-6 einmalkatheter plus zubehoer pro tag kosten ne lawine... da sind gleich ein paar hundert euro beisammen
    Geändert von Wolfgang (04.09.2016 um 20:42 Uhr)

  12. #12
    Drache
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    So ich hab grad ordentlich gespendet. Die Begegnung war äußerst seriös. Es besteht derzeit kein Grund zur Annahme, dass es sich um einen Fake handelt.

  13. #13
    Windeloli
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Hallo, es handelt sich in dem Fall um Tena Pants Normal, kosten 16 stk 16.99€ umd ich zahle 10€ zu pro Packung zu. Die Windeln sind von Seni Duo und die zahlt die Kasse.

    Muss aber sagen mit der saugleistung komme ich nicht zurecht. Die Tena pants normal sind zu schwach als das ich 8- 10 Stunden auf Arbeit damit zurecht kommen. Werde die gute Frau noch einmal anrufen und sie bitten mir lieber Tena Pants extra oder maxi zu liefern.

  14. #14
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Zitat Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
    1,6 pants pro tag ? komisch... wie soll das gehn ?
    Mit Krankenkassenarithmetik, weil die Kasse a) immer davon ausgeht, dass du nicht jeden Tag die volle Menge brauchst und b) sich das anhand der Festbeträge schönrechnet. Leider ist es daher zur Unsitte geworden, dass die Ärzte den Vorgaben/ Empfehlungen der Kasse folgen und am unteren Ende der möglichen Mengen verordnen, obwohl selbst der MDK sagt, dass 5 Windeln/ Vorlagen am Tag völlig okay sind. Bei Pants ist halt das Problem, dass sie schon von Grund auf teurer sind und da machen die Kassen nicht mit. Man soll eben Vorlagen nehmen. Bei einigen Kassen und Anbietern kriegt man ja nichtmal die Festbeträge angerechnet und zahlt für Pants komplett selbst...

    Zitat Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
    kann es sein dass die betreffende person isk macht? 4-6 einmalkatheter plus zubehoer pro tag kosten ne lawine... da sind gleich ein paar hundert euro beisammen
    Das wäre aber ein anderes Budget und eine komplett andere Kategorie...

    Pimpernuckel
    Geändert von Pimpernuckel (05.09.2016 um 10:42 Uhr) Grund: Dippfellas weddemacht
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  15. #15
    Trusted Member Avatar von babywerni

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    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    zurück zum eigentlichen Thema:

    was die junge Frau Dringend braucht ist eine Gute Beratung und zwar einen ohne wirtschaftliche Hintergedanken des Beraters. Es ist ja nicht verwunderlich warum eine Beratung durch einen Pflegedienst fast immer das Ergebnis hat das der Pflegedienst des beste Mittel ist. Ja ich habe da schon die haarsträubendsten Geschichten erfahren dürfen leider. Bei den Krankenkassen ist das natürlich anders da kommt dann öfters mal die Erklärung das dieser Umstand so vom Gesetzgeber vorgegeben ist und man sich jetzt daran halten muss. Und ja da wird gelogen das sich die Balken biegen.

    Da meine Frau ausgebildete Peer-Counselorin ist habe ich da einiges an Einblick wie es besser gehen kann weil hier diejenigen miteinander sprechen die aus eigener Erfahrung wissen wovon sie reden.
    ich hab mal nach einem bei Ulm geschaut und hier ist der link:
    http://www.fgq.de/wer-wir-sind/peer-...er-straub.html

    gib den bitte weiter und mach ihnen klar das hier keine zeit ist um etwas aus zu sitzen. Leider muss hier von vorne herein druck gemacht werden ob sie das nun wollen oder nicht sonst kann es passieren das auch noch der Spruch kommt "bisher sind sie ja auch damit klar gekommen also geht das auch weiterhin"

    lg Benni

  16. #16
    Drache
    inaktiv

    AW: Zuzahlungen für Inkontinenz bei Querschnittslähmung

    Danke, habs weiter gegeben.

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