Zitat:
Original von dlviennoise
Ohje, die nächste Diskussion über Rechtliches. Das wurde ja schon beim Thema "Mit Windeln am Baggersee" ausreichend diskutiert - aber da wurde über Meinungen und nicht Faktisches diskutiert.
Und wie bei allen Diskussionen, an denen Fachdilletanten teilnehmen - ich schließe mich da gar nicht aus - kommt da auch nichts raus, außer Beleidigungen und Verstörungen.
Wo soll das juristische Nachspiel sein?
Nur soviel: mit der Reservierung und/oder dem Bezahlen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels und es besteht zivilrechtlich ein Vertrag zwischen Kunde und Hotel. Solange das Hotel keinen Bedarf zur Auflösung des Vertrags sieht, wird es kein juristisches Nachspiel geben.
Das Hotel hat das vermutlich geduldet weil andere Gäste des Hotels offensichtlich nicht gestört wurden.
Ihr seit wohl echt mit euerm Fetisch unzertrenntlich verbunden, sodass ihr nichtmal vor Umgebungen alá Kinderhotel wo Eltern mit ihren Kindern also Schutzbefohlen Urlaub machen halt macht. :nene:
Zitat:
Bei sowas greift der Paragraph 171: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt,
in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Denn ein Kinderhotel heißt nicht umsonst Kinderhotel, alle Erwachsenen ohne Kinder nehmen ein normales Hotel für ihren Aufenthalt. Da kann man das auch machen, oder man nimmt seine eigenen 4 Wände dafür. Ihr wart ja sicherlich auch mal was Essen oder habt euch das Hotel angeschaut etc, da würde ich vor Scham versinken oder als Mutter mit Kind sehr verwundert sein und Nachfragen was ihr denn die ganze Zeit ohne Kind hier wollt.