
Zitat von
Pimpernuckel
Der Anspruch auf Hilfsmittel ergibt sich nicht aus einem bestimmten Krankheitsbild, sondern den Einschränkungen, die sich aus der Erkrankung ergeben. Siehe § 3 Hilfsmittelrichtlinie. Das ist wie ganz allgemein § 20 SGB V und ähnliche Regelungen in anderen Gesetzen zum Thema Krankheit, Behinderung, Arbeitsfähigkeit usw.. Die Krankenkasse (oder andere Leistungsträger) sind verpflichtet, alles zu übernehmen, was einen Ausgleich schafft, eine Verschlechterung der Beeinträchtigung verhindert, zu einer Genesung führt... *blahblahblah* Natürlich ist deine offensichtlich eingeschränkte Mobilität ein hinreichender Grund. Andere Leute kriegen Windeln wegen weniger dramatischen Diagnosen.
Dazu gibt es ungefähr fünf Millionen Postings hier im Forum. Bitte mal nachschauen. Der übliche Drill ist Rezept ausstellen lassen, Versorger suchen. Die Kasse hat nur Rahmenverträge mit einigen Versorgern und wird dich natürlich entsprechend erstmal dahin lenken, aber grundsätzlich hast du Wahlfreiheit. Wichtig ist halt nur, dass das Rezept möglichst genau ausgestellt ist, wenn du bestimmte Vorstellungen hast. Wenn dir Seni gefällt, dann muss eben auch Seni drauf stehen mit entsprechender Mengenangabe, Größe, Modell. Der Kampf geht dann nur los, weil dir die KK erstmal nur „Standardversorgung“ andrehen will, also Seni Classic, weil sie nur dafür einen Rabattvertrag hat und dann kommt eben Antrag auf Kostenübernahme, Widerspruch gegen den daraufhin erfolgten ablehnenden Bescheid, Bewertung/ Begutachtung durch den MDK, eventuell Klage beim Sozialgericht. Da du stark eingeschränkt zu sein scheinst, hast du aber gute Chancen, dass du nicht durch die ganze Mühle musst, weil der MDK dann sagt, dass die Versorgung angemessen und notwendig ist. Generell solltest du aber damit rechnen, dass das eben nicht so läuft, dass du mit dem Rezept zum nächsten Sanitätshaus gehst und von einem zum anderen Tag alles klappt. Irgendein Haken ist immer.
Pi