Jein.
Ja der Betriebsarzt hat, wie alle Ärzte die Schweigepflicht.
Nein, der darf dem,Personalrat sagen, dass der Herr 'X' oder 'Y' nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.
So wie bei mir, ich wurde, auf Grund meiner Erkrankung, hat nichts mit Windeln zutuen, aus medizinischen Gründen in den Vorruhestand versetzt.
Das ist bei mir eine längere Geschichte. Vll später mal.