Zitat Zitat von Markus1985 Beitrag anzeigen
Also ich hab jetzt nicht alles gelesen was geschrieben wurde aber durch meine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten weiß ich das ein Betriebsarzt der gleichen Schweigepflicht unterliegt wie ein richtiger Arzt und er nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeit an den Betrieb weiter geben darf! ( dafür muss das eigentlich der Arbeiter selbst machen !) Es kann dem Arzt sogar die Zulassung Kosten wenn etwas der Untersuchung oder des Gesundheitszustands nach außen dringt und du als "Patiente" würdest es ja mit bekommen wenn auf Firmen Ebene jemand wegen deinem Problem auf dich zu kommt. Da du ja kaum damit rum rennst und es jeden erzählst und somit es ja nur vom Arzt kommen kann! Ich würde es dir aber raten zum Betriebsrat (falls vorhanden) damit zu gehen da der auch zur Verschwiegenheit verpflichtet ist mit ähnlichen Konsequenzen wie beim Arzt und er dir zu einem einzelnen Zimmer zum Umkleiden und wickeln helfen kann .
Jein.
Ja der Betriebsarzt hat, wie alle Ärzte die Schweigepflicht.
Nein, der darf dem,Personalrat sagen, dass der Herr 'X' oder 'Y' nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.
So wie bei mir, ich wurde, auf Grund meiner Erkrankung, hat nichts mit Windeln zutuen, aus medizinischen Gründen in den Vorruhestand versetzt.
Das ist bei mir eine längere Geschichte. Vll später mal.