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Thema: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

  1. #1
    Trusted Member Avatar von Christian

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    Question Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Hallo,

    vielleicht gibt es diese Antwort schon, habe ich aber noch nicht gefunden.

    Hier nun die Frage: Ist es Verboten oder Strafbar sich als Kleinkind in der Öffentlichkeit zu bewegen?

    Angenommen man wäre so gekleidet: dicke Windel, Body, Strumpfhose, kindliche Sandalen, Shirt mit kindlichen Motiven drauf, Brustbeutel und Capa mit WinniPuh.

    So zum Einkaufen oder im Bus fahren oder auf einer Wiese Ball spielen.


    Was meint ihr dazu?

    Danke
    LG
    Christian

  2. #2
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Denke verboten ist es nicht... genauso wie du als mann ja auch als Frau rumlaufen darfst.

    Bisschen komisch angeschaut wirst du aber vermutlich werden.

    Strafbar machst du dich deswegen aber wohl kaum

  3. #3
    Senior Member Avatar von BabyNils

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Nein ist es nicht. Du darfst draußen Anziehen was du willst Hauptsache ist du gehst nicht Nackig raus. Alles andere ist erlaubt. Selbst nur in Windel mit Body und Strumpfhose ist nicht Strafbar, allerdings wäre das auch ziemlich Provokativ. Ich selber gehe nur noch m AB Latzhosen und AB Body zum Einkaufen. Habe auch einen Brutbeutel dabei und mein Schnuller an der Kette den sieht man dann auch schon und ein Babyhalstuch.

  4. #4
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Ist es Verboten oder Strafbar sich als Kleinkind in der Öffentlichkeit zu bewegen?
    Solange du nicht nackig rumläufst, ist es schlimmstenfalls nur ein Verstoß gegen die Hausordnung bei den betroffenen Verkehrsträgern und Einkaufstempeln, was mit Hausverbot enden könnte. Vor allem wär's wohl komisch, mit Strumpfhosen ohne was drüber rumzulaufen. Also dann doch lieber noch 'ne kurze Hose oder Latzhose einplanen. Alles andere hat eigentlich niemanden was anzugehen.

    Pi
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  5. #5
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Hallole,

    mir hat einer aus nem anderen Protal geschrieben, er hät ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgers erhalten, weil er mit Kinder-T-Shirt, dicker Windel und Strumpfhose auf dem Bolzplatz Ball gespielt hätte....

    Nuckelgrüßle
    Nuckel-Andy
    Ihr braucht mir hier nix mehr schrieben, bin über meinen Blog unten erreichbar oder über mail schnullerpages (at) gmx.de

    Mein trumblr Blog:
    https://klein-andy.tumblr.com/

  6. #6
    Senior Member Avatar von TeleSantana

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Gizmo_S Beitrag anzeigen
    Hallole,

    mir hat einer aus nem anderen Protal geschrieben, er hät ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgers erhalten, weil er mit Kinder-T-Shirt, dicker Windel und Strumpfhose auf dem Bolzplatz Ball gespielt hätte....

    Nuckelgrüßle
    Nuckel-Andy
    Wolfgang hat es anderswo ja schon mal geschrieben:
    Viele/Einige könnten es eben falsch verstehen.

    Man muss wohl damit rechnen, dass es Personen gibt, die sich dadurch gestört fühlen.
    Oder zuviel hineininterpretieren.
    Selbst wenn so eine Anzeige im Sande verlaufen würde..Aufmerksamkeit erregt man trotzdem.

  7. #7
    Member Avatar von LittleLeroy

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    also, wenn man über der Windel nur eine Strumpfhose trägt und dann auf einem Bolzplatz spielen geht, muss halt damit rechnen und das finde ich auch zu recht.
    klar solle jeder machen, was er möchte, aber muss es an einem Ort sein an dem sich überwiegend kinder/Jugendliche befinden?

    Niemand, wirklich niemand sagt etwas oder kann etwas sagen, wenn man mit kindlichen motiven herumläuft und eine Windel trägt. jedoch muss man sie nicht auf einem Präsentierteller servieren und bei einer Strumpfhose tut man es nunmal, da sich nichts anderes darüber befindet.

    es ist halt jedem klar, dass es sich dabei dann um einen Fetisch handelt und damit hat man halt nichts in der nähe von zu suchen.

    hätte er eine normale hose drüber gehabt und der bolzplatz für erwachsene zulässig und innerhalb der öffnungszeiten hätte niemand etwas machen können.

    nicht jeder Bolzplatz ist für erwachsene freigegeben, viele haben die selben regeln wie Spielplätze und die sind nur für kinder bis 12

  8. #8
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Anzeigen kann jede*r alles, aber wenn jemand eine Person zu Unrecht einer Straftat verdächtigt, erfüllt das den Straftatbestand einer Verleumdung.

    Liebe Grüße aus Österreich!

  9. #9
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Gizmo_S Beitrag anzeigen
    er hät ne Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgers erhalten, weil er mit Kinder-T-Shirt, dicker Windel und Strumpfhose auf dem Bolzplatz Ball gespielt hätte....
    Moin,

    Erregung öffentlichen Ärgernisses - § 183a StGB:
    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    Vergiss - mit Pampers, Strumpfhose und Kinder-T-Shirt Ball spielen ist keine sexuelle Handlung. Eine Anzeige kannste deswegen kassieren ... da würde ich dann aber gleich überlegen, ob ich mit ner Anzeige wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat kontere.

    Die beschriebenen Handlungen erfüllen nie und nimmer einen Straftatbestand ... und selbst nackig in der Gegend herumlaufen ist keine Straftat, denn zu § 183a StGB fehlt da die sexuelle Handlung.
    Was vielleicht in Frage käme, wäre § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit:
    Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
    Das zieht man bei nackig in der Öffentlichkeit herumlaufen gerne mal als Sankiotnsgrundlage heran ... bei einer Herumlaufen mit Pampers, Strumpfhose und Kinder-T-Shirt fänd ich aber auch das schon SEHR fraglich.

    Gruß
    der Timmi

  10. #10
    Trusted Member Avatar von Christian

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Hallo zusammen,

    ich werde es euch berichten wie dieser Fall ausgeht.

    LG
    Christian

  11. #11
    Junior Member Avatar von NuckelBabyLars

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Das ist auf keinen Fall verboten. Du darfst dich nur nicht in der Öffentlichkeit dabei befriedigen und von Kinderspielplätzen würde ich mich derzeit auch fernhalten, da könnstet du sehr schnell Stress bekommen

  12. #12
    Senior Member Avatar von Baby_chic

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Vor Jahren gab es mal ein Bericht über Baby Denise, jemand der sehr öffentlich war und als Motto hat "Ich will als Babymädchen wahrgenommen werden !"
    Das war kein Problem und die Umgebung hat "die Kleine" als irgendwie niedlich wahrgenommen.
    Einfach probieren, aber niemand belästigen scheint mir die richtige Version zu sein.

  13. #13
    Trusted Member Avatar von Christian

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Guten Morgen,

    hierzu noch was Infos: Spielplatz für bis 12J. war ich gar nicht. Auf dem Bolzer spielen auch Erwachsene.

    Zitat Zitat von NuckelBabyLars Beitrag anzeigen
    Das ist auf keinen Fall verboten. Du darfst dich nur nicht in der Öffentlichkeit dabei befriedigen und von Kinderspielplätzen würde ich mich derzeit auch fernhalten, da könnstet du sehr schnell Stress bekommen
    Ich möchte hiermit, euch eine Info zukommen lassen. Wenn ich weis wie es ausgegangen ist. Nicht das andere auch mal in die Situation kommen. Es ist schon peinlich so vor der Polizei zu stehen.

    Ich habe das ganze mit meinem Anwalt besprochen. Jetzt warte ich erst mal ab.

    LG
    Christian

  14. #14
    Senior Member Avatar von klopfer

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von BabyNils Beitrag anzeigen
    Habe auch einen Brutbeutel dabei und mein Schnuller an der Kette den sieht man dann auch schon und ein Babyhalstuch.
    Bist Du ein AB-Seepferdchen-Furry-Männchen? ;-)

  15. #15
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Es ist schon peinlich so vor der Polizei zu stehen.

    Ich habe das ganze mit meinem Anwalt besprochen.
    Was haben die Streifenhörnchen denn aufgenommen? Hast du einen Zettel mitbekommen, auf dem der Vorwurf steht?

    Wirklich interessant - ich ging mal davon aus, dass die Polizei derzeit wichtigeres zu tun hätte ... wobei es schon hilfreich ist, auf die Altersbeschränkungen zu achten. Wenn am Spielplatz steht "bis 12 Jahre", dann sollte man als "Solo-Erwachsener" ohne Kind schon von dem Spielplatz fernhalten!

  16. #16
    Trusted Member Avatar von Christian

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Timmi Beitrag anzeigen
    Was haben die Streifenhörnchen denn aufgenommen? Hast du einen Zettel mitbekommen, auf dem der Vorwurf steht?
    Einen Zettel, Verwarnung, oder so etwas habe ich nicht bekommen. Die haben mich nur ein paar Sachen gefragt. Warum und wäre doch etwas komisch in so einem Outfit. Die haben nur meine Personalien vom Ausweis abgeschrieben.
    Danach durfte ich gehen. Nichts weiter gesagt usw.

    Dann ist eben dieses Schreiben der Pol gekommen, Anhörung.

    LG
    Christian

  17. #17
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Hallole,

    nur mal kurz: Das Christian sich selber meldet, ist seine Sache. Er war es, hatte mit ihm schon ein paar Tage zuvor gechattet, und als das Thema hier auf kam, war das passend, seine Sache neutral und anonym, hier rein zu schreiben.

    Ich wiederhole mal das für Euch, was ich Christian direkt auch schon geschrieben habe:
    Ich geh auch gerne schaukeln und so. Aber meist ist dann auch mein Freund in der Nähe, der mich rechtzeitig warnt, dass ich den Schnuller wieder raus nehme und in die Latztasche stecke.
    Aber nach drauße schon mit Oberbekleidung, die aber gerne kindisch sein darf.

    Ich kann Dir nur raten, dass dein großes ich auf dein kleines ich besser aufpassen muss!

    Das was wir tun, ist für die Muggels alles andere als "normal". - Das ist so und bleibt so. -
    Das ist schlimmer wie Schwul sein.



    Nuckelgrüßle
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  18. #18
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    zu dieser Anhörung solltest Du nicht gehen (musst Du auch nicht) ... sonst belastest Du Dich nur selbst!

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ic...olge%20leisten.

    https://www.rechtsanwalt-schwartmann...durch-polizei/ (Du bist nicht der Zeuge, auch wenn Dir das die Polzi sagt !)

  19. #19
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Dann ist eben dieses Schreiben der Pol gekommen, Anhörung.
    Ja, und da muss ein Tatvorwurf drinstehen - etwas, was dir vorgeworfen wird. Haben die da tatsächlich Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB reingeschrieben? Das ist vollständig lächerlich ...

  20. #20
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Auf die Tatsache von igorrrr bezogen kann ich nur soviel erzählen,
    es ist egal ob beschuldigter oder Zeuge drinsteht. Fakt ist du musst nicht hin.
    hab da ein Beispiel welches mir vor paar Jahren passiert ist, allerdings nicht auf Windeln bezogen!
    ich war mit nem Kumpel abends in einem Lokal etwas trinken, als uns irgendwann einer angesprochen hat ob wir Gras wollen. Ich bin nicht drauf eingegangen und hab mich mit anderen unterhalten. Soweit so gut, als ich sagte wir gehen jetzt da ich am nächsten Tag aufstehen muss hat mir der Typ ein Päckchen mit Gras in die Hand gedrückt. War erst mal perplex und bin weiter und raus aus dem Lokal. Dort angekommen erzählte ich es meinem Kumpel, und wir beschlossen die Polizei anzurufen. Als die nach unendlicher Zeit endlich kamen und alles aufgenommen hatten war es für den Tag erst mal ok.
    Tags darauf bekamm ich Anruf das doch bitte zur Station kommen und meine Aussage machen soll, wegen schriftlich blabla.
    Also Termin gemacht und hin.
    und das erste was passierte als wir am Tisch saßen: "ich muss Sie jetzt erst mal als beschuldigten vernehmen, da Sie Drogen besessen haben"!
    Mit diesem Satz war das Gespräch auch sofort beendet, ich rief nen bekannten an der Anwalt ist (hab keinen eigenen denn brauch ich auch normal nicht) und der sagte sofort ich soll nach Hause gehen.
    Eine Woche später kam eine Einladung von der Staatsanwaltschaft wo ich gebeten wurde mich doch am um dort zu einer Befragung einzufinden. Nach Rücksprache mit dem Anwalt bin dort hin (ohne Anwalt) und mir wurde bestätigt das es so richtig war und die Kieberin( Polizistin) wohl etwas übereifrig war.
    Am Ende lief es drauf raus das Verhandlung war und der wohl bekannte dealer für 4 jahre in den Bau ging.
    Sorry das es jetzt etwas länger geworden ist, aber sonst versteht man das ganze evtl. nicht.

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