Zitat Zitat von Pimpernuckel Beitrag anzeigen
Die GdS-Tabellen sind Richtwerte, die nur eintreten, wenn es sich bei der Inko um die primäre Schädigung handelt. Besteht eine übergeordnete, zu priorisierende Schädigung, also wie im Falle des OP eine Bandscheibenschädigung, wird diese voll anerkannt und alle weiteren Schädigungsfolgen anteilig aufgerechnet und gerundet. 50 GdB Punkte "nur" für 'ne Harninko sind daher ein völlig unrealistisches Traumszenario. Dazu müsstest du schon nachweisen, dass du aller 5 Minuten in der Suppe schwimmst und mit Windelwechsel nicht fertig wirst.

Pi

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Der MDK kann denken, was er will und dein Anwalt auch, aber GdB 50 nur für die Inko ist unrealistisch. Bei einem Vergleich vor Gericht, und darauf wird es hinauslaufen, bekommst du bestenfalls 30. Stattdessen wäre es klüger, deinen Bandscheibenschaden und andere Schädigungen bewerten zu lassen.

Pi
Hi Pi, woher beziehst du dein Wissen? Für ne vollständige Harninko (3 Grades) gibt`s bei eineindeutigem Nachweis vom Fleck weg die 50. Richtig is das sich weitere Erkrankungen nicht 1:1 additiv aufrechnen sondern anteilig.

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Zitat Zitat von FuldaTiger Beitrag anzeigen
Ich habe einen Grad der Behinderung von 100 Prozent *seufz
Hab` gerade nochmal in meinem letzten Bescheid vom Mai geguckt -> ".......folgende Feststellung nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)..... Der GRAD der Behinderung (GdB) beträgt ab........"