Zitat Zitat von Toddler1990 Beitrag anzeigen
Inkontinenz zählt ja mit 50% wenn ich das so im Internet richtig verstanden habe?
Nur bei vollständiger Inko kriegt man 50% und dann muss es auch noch die primäre Kampfzone sein. Ansonsten wird es prozentual angerechnet auf andere Schädigungen. So funktioniert der GdB nun mal. Natürlich wird dein AG irgendeinen Nachweis verlangen, wenn du denn dafür auch noch Sonderegelungen haben willst, also kannste die Ausrede in deinem Fall eigentlich vergessen. Auch ein Arzt wird dir keine Schriebe verfassen für etwas, das gar nicht da ist. Von einer verschleppten Blasneentzündung wird man trotz allem ja auch eher selten Vollinko, auch wenn es diese Beispiele natürlich gibt. In den meisten Fällen bleibt aber da bestenfalls eine Tröpfelinko, die noch nichtmal irgendwo relevant sein muss. Solche Patienten streiten sich oft über ein paar simple Einlagen, die sie vielleicht noch nichtmal ständig brauchen, mit der Krankenkasse. Den Rest musst du mit dir selbst ausmachen, aber wenn es dich wirklich so belastet, wäre der Weg zum Psychologen wohl erstmal sinnvoller.

Pimpernuckel