Der von dir zitierte "Newsletter" ist an alle Gewerbetreibende gerichtet die mit Fabine verbindlicher Verträge eingegangen sind und trotzdem versuchen durch Privateinkommen versuchen ihre Lager zu füllen zu höheren Preisen. die Nachricht ist "ausschließlich" für diese leute gedacht und ist tatsächlich eine Rechtsverbindliche Strafandrohung.Original von snuggels
Hi,
bestimmt habe auch viele andere hier den newsletter kürzlich von buntewindel.de erhalten.
Der Newsletter enthielt wilde Drohungen über den Weiterverkauf der Fabien Windeln.
Schon ein krasser stil wie die mit Ihren Kunden reden, und mal ganz abgesehen davon rechtlich absoluter Blödsinn.
Ein Wiederverkaufsrecht auszuschließen ist Rechtlich nicht möglich. Wenn ich etwas gekauft hab gehört es mir und ich kann damit machen was ich will. (Es gibt ein paar spezielle Ausnahmen wie SW lizenzen)
Ich will mal sehen wie der seine 5000 Euro Vertragsstrafe durchsetzt.
Ordentlicher Geschäftsstil ist das nicht....
Der Wiederverkauf im Privaten Sektor ist nach wie vor ERLAUBT aber als Gewerbetreibender halt NICHT.
Nur halten sich einige gewerbetreibende nicht daran und versuchen es auch als Privatverkäufer.
Ich werfe Fabine allerdings vor: Das sie ihre Wortwahl sehr ungünstig gewählt haben und einen falschen eindruck vermittelt den sie umgehend Korrigieren sollten.
(auch wen WIR nur 5% des Gesamtumsatzes machen)
Zitat aus einer E-Mail als Antwort zur der betreffenden Sachlage:
(...) Das Verbot des Verkaufes gilt natürlich nur zu gewerblichen Zwecken.
Also wer die falsche Größe gekauft hat, kann sie natürlich selbstverständlich z.B. bei ebay, mit eigenen Fotos, verkaufen.
Aber wir als Hersteller können entscheiden, wer mit unseren Produkten Geschäfte machen darf und wer nicht.
Auch unsere Bilder und Texte dürfen nicht ohne unsere Genehmigung benutzt werden, copyright. (...)
Mit freundlichen Grüßen