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Thema: Newsletter von Fabine

  1. #1
    Senior Member

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    Newsletter von Fabine

    Hi,

    bestimmt habe auch viele andere hier den newsletter kürzlich von buntewindel.de erhalten.
    Der Newsletter enthielt wilde Drohungen über den Weiterverkauf der Fabien Windeln.
    Schon ein krasser stil wie die mit Ihren Kunden reden, und mal ganz abgesehen davon rechtlich absoluter Blödsinn.

    Ein Wiederverkaufsrecht auszuschließen ist Rechtlich nicht möglich. Wenn ich etwas gekauft hab gehört es mir und ich kann damit machen was ich will. (Es gibt ein paar spezielle Ausnahmen wie SW lizenzen)
    Ich will mal sehen wie der seine 5000 Euro Vertragsstrafe durchsetzt.

    Ordentlicher Geschäftsstil ist das nicht....

  2. #2
    Senior Member Avatar von BlueDreams

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    Hey,

    ich habe den Newsletter nicht bekommen, aber wenn es so wörtlich drin steht, finde ich es auch absolut Hammer !!! Warum soll man deren Windeln nicht verkaufen dürfen?! Einen Nachteil werden die dadurch nicht haben. Im Gegenteil, das ist doch gute Werbung. Wenn der Käufer noch nie was von Fabine gehört hat und ihm das Produkt gefällt, dann kauft er ja vielleicht das nächste Mal auf deren Homepage von Buntewindel.

  3. #3
    Senior Member Avatar von Schaf

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    zitier die mail hier mal

  4. #4
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    Hallo,
    auf deren Homepage haben sie diese Bedingungen auch gepostet.

    Wichtiger Hinweis siehe unsere AGB

    § 5 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt § 5,6


    Auch dann, wenn dieser Wiederverkäufer Dritte beauftragt, für ihn zu kaufen, steht dem Hersteller ein Unterlassungsanspruch aus den §§ 3, 4 Nr. 10, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG zu.


    wichtiger Hinweis„Weiterverkaufsverbot
    Sie verpflichten sich unsere Produkte nur persönlich und für private Zwecke zu nutzen. Die kommerzielle und gewerbliche Nutzung und Weitergabe von unseren Produkten bleibt allein uns und dem von uns autorisierten Stellen vorbehalten.
    Ihnen ist es insbesondere untersagt:
    – unsere Produkte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung via Internetauktionen, z.B. über „eBay“, zum Verkauf anzubieten;
    – unsere Produkte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung gewerblich und/oder kommerziell, d.h., mit Gewinn, zu veräußern;
    Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlen Sie uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €.“

  5. #5
    WBC Fördermitglied 2024 Avatar von Thommy_DL

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    Interessant. Ich würde den Spieß umdrehen und genau nach §4 Nr. 10 verklagen. Selbst einen gewerblichen Weiterverkauf kann keiner verhindern. Allenfalls eine weitere Belieferung des Weiterverkäufers stoppen. Mit solchen Klauseln sind schon größere Konzerne vor Gericht gescheitert (z. B. mit dem Versuch, den Weiterverkauf von Software zu verhindern). Ich schätze, man kann den Passus gepflegt ignorieren.

    EDIT: http://www.shopbetreiber-blog.de/201...bieten-lassen/

    Gruß
    Thomas

  6. #6
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    Was erwartet Ihr von einer Person (es handelt hierbei sich nicht um eine Firma da nicht im HR eingetragen ) welche im gesetzlich vorgeschriebenen Impressum nicht mal eine gültige Steueridentifikationsnummer hat... die besteht in Deutschland nämlich aus DE+8Ziffern+Prüfziffer (alles zusammen 11 Stellen) und nicht wie auf der Website angegeben DE+11 Ziffern
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  7. #7
    Goldfred
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    RE: Newsletter von Fabien

    Hi!

    Original von snuggels
    Ordentlicher Geschäftsstil ist das nicht....
    Den hatte er noch nie. Er hat hier im Forum immer auf GröWaZ gemacht, aber eigentlich jede Aussage die man überprüfen konnte erwies sich als Werk seiner Phantasie. Es ist unglaublich wie der Typ auf seine Kunden einprügelt und wie feindselig er sich gegenüber seinen Kunden verhält. Wenn man PayPal anbietet, dann damit die Kunden die Ware schnell in der Hand halten, aber was macht unser Freund? Er liefert erst nachdem das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben ist, also nach ca. einer Woche. Von dem Preisaufschlag reden wir erst gar nicht.

    Das Weiterverkaufsverbot ist lächerlich. Ed Hardy hat ganz schön getrickst um das durchzusetzen und Weltkonzerne wie Microsoft oder Oracle sind damit voll auf die Nase geflogen. Ich wette, daß er damit vor Gericht keinen Erfolg haben würde. Aber vermutlich scheitert unser GröWaZ schon an den Gerichts- und Anwaltskosten, die man vor Prozeßbeginn auf den Tisch legen muß.

    Umgekehrt kann jeder, also nicht nur Wettbewerbsvereinigungen und Verbraucherschützer gegen das Weiterverkaufsverbot klagen und wohl gewinnen, da unser GröWaZ sicherlich keine gute Begründung für das Weiterverkaufsverbot hat.

    Goldfred

    ps. Fabine und Buntewindel sind natürlich immer noch nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen
    pps. die Umsatzsteueridentifikationsnummer braucht man nicht zwingend, sondern nur wenn man mit dem Ausland Geschäfte macht. - Und klar, auch das hat unser GröWaZ behauptet.

  8. #8
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    Schade, dass sich dieser unfreundliche Stil auch immer mehr bei Save einschleicht

  9. #9
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    Moin, Moin Leutz & Don !!!
    Don, wie meinst Du das jetzt mit Save ??? Ich habe bisher nur beste Erfahrungen gemacht. Schreib Mal.
    Hmmm...also ich bin zwar Laie. Aber wenn Buntewindel noch nicht einmal Patent auf die Windel hat, könnte Abena oder Euron auf die Idee kommen und die Windeln nachbauen, patentieren lassen und Buntewindel verklagen, oder ???

    Greeeetz Diapeer !!!


  10. #10
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    Die UST-ID Nr. muss im Impressum angegeben werden. Zwar braucht man die im innerdeutschen Verkehr nicht, hat man aber eine, muss man sie angeben. Unterlässt man es, ist es sogar abmahnfähig.

    Eine Weiterveräußerung durch Privat dürfte kaum auszuschließen sein, ebenso der Erwerb durch einen Gewerbetreibenden von Privat und anschließender gewerblicher Weiterkauf durch diesen Gewerbetreibenden. Zumindest innerhalb des EWR dürften die Ansprüche auf markenrechtliche Verwertung durch privaten Erwerb und nichtgewerbliche Weiterveräußerung dadurch erschöpft sein.

    Auch ein Preisaufschlag bei privater Veräußerung dürfte zulässig sein. Wer dieses Geschäft jedoch gewerbsmäßig betreibt (auch ohne Gewerbeanmeldung kann gewerbliches Handeln vorliegen), muss die für Gewerbetreibenden geltenden Regelungen beachten. Da ich keine genauen Kenntnisse über die Details habe, kann ich dazu nichts sagen. Vermutlich ist aber auch hier ein Weiterveräußerungsverbot unzulässig.

    ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

  11. #11
    Senior Member Avatar von Jona Windeltiger

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    Original von Diapeer
    Hmmm...also ich bin zwar Laie. Aber wenn Buntewindel noch nicht einmal Patent auf die Windel hat, könnte Abena oder Euron auf die Idee kommen und die Windeln nachbauen, patentieren lassen und Buntewindel verklagen, oder ???
    Na, die werden wohl selbst wissen, wie man so eine Windel baut. Das Problem ist ja wohl eher, dass sie für so eine Windel keinen Markt sehen.
    "The old place hasn't changed... apart from the artwork. - A change of system entails new art."
    "[laughing] Hopefully more than that."

  12. #12
    Seelenfunken
    inaktiv
    Original von Jona Windeltiger
    Original von Diapeer
    Hmmm...also ich bin zwar Laie. Aber wenn Buntewindel noch nicht einmal Patent auf die Windel hat, könnte Abena oder Euron auf die Idee kommen und die Windeln nachbauen, patentieren lassen und Buntewindel verklagen, oder ???
    Na, die werden wohl selbst wissen, wie man so eine Windel baut. Das Problem ist ja wohl eher, dass sie für so eine Windel keinen Markt sehen.
    Außerdem ist ein ganz anderes Problem vorhanden: Worauf sollte solch ein Patent gehen, also wo liegt die schöpferische Leistung? Besonders kreatives abzocken von Fetischisten?

  13. #13
    Senior Member

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    Hallo zusammen,
    ich finde den Stihl auch nicht schön und als Verkäufer eines Nischenproduktes würde ich mich eher freuen wenn jemand anders mein Produkt weiterverkauft.

    Aber es ist nun mal sein Gewerbe und ich bin froh dass es Ihn gibt. Er hat uns eine schöne Windel gemacht und uns nicht nur davon erzählt sondern, er Verkauft sie uns auch noch. Da er der Verkäufer ist und niemand gezwungen wird seine Wahre zu kaufen, kann er doch auch die Bedingungen und Preise festlegen. Gibt es einmal mehr 4l Windeln auf dem Markt dann wird er auch Kundenfreundlicher werden. Falls er je Kundenunfreundlich gewesen ist. Ich fand das was er hier schrieb eher immer nett und zielorientiert.

    Falls jetzt jemand schreibt es gibt andere 4l Windeln, dann nicht schreiben sondern einfach diese Kaufen und benutzen, ihr seid nicht gezwungen die Fabiane zu kaufen.

    LG Wolfgang

  14. #14
    heini74
    inaktiv
    Irgendwo habe ich aufgeschnappt, das Weiterverkaufsverbot sollte die Kunden davor schützen, dass Windeln von Drittanbietern überteuert angeboten werden. Dann aber ist das Verbot zu umfassend: Es ist schon eine schwere Einschränkung für den privaten Windelnutzer, wenn er z. B. eine angebrochene Packung nicht bei eBay weiterverkaufen kann, weil sie ihm nicht passen. Man hätte das Verbot präziser auf den gewerblichen Verkauf beschränken müssen. Allerdings ist das wohl, wie trdddl schreibt, rechtlich nur schwer durchsetzbar. Daher sollte sich Buntewindel mit solchen Sachen zurückhalten oder einfach mal den Anwalt fragen. Der Schutz des Kunden wirkt hier auch eher wie eine vorgeschobene Rechtfertigung.

    @Diapeer: Du musst unterscheiden zwischen Markenschutz und Patent. Goldfred sprach davon, dass die Begriffe "Buntewindel" und "Fabine" nicht als Marken eingetragen sind. Was also passieren könnte, ist, dass jemand anderes Produkte mit diesen Namen vertreibt, diese Namen für sich als Marke eintragen lässt und dem Hersteller der Fabine-Windel dann die Verwendung dieser Namen untersagt. Also täte er gut daran, die Namen seiner Produkte eintragen zu lassen.

    Ein Patent dient dazu, eine neuartige Technologie vor unberechtigter Nachahmung zu schützen. Ich glaube nicht, dass eine Windel patentierbar ist, da es ja schon so viele gibt, aber möglicherweise wäre ein besonderes, selbstentwickeltes Verfahren in der Windelherstellung patentierbar, wenn es eine maßgebliche technische Neuerung darstellt. Das hält aber andere Hersteller nicht davon ab, auch hochabsorbierende Windeln auf den Markt zu bringen, wenn sie das möchten, nur müssten sie diese eben mit ihren eigenen Verfahren herstellen und dürften nicht ohne Lizenz des Patentinhabers dessen Herstellungsverfahren nutzen.

    Zur Verwirrung des Patent-Begriffs trägt sicher bei, dass Firmen wie Apple sich die runden Ecken von ihren Flachcomputern patentieren lassen. Dies ist aber in Deutschland so nicht möglich, so etwas müsste man als Geschmacksmuster anmelden, um Nachahmungen zu unterbinden.

  15. #15
    Pampersträger[AUT]
    inaktiv
    Wenn man eigene Fotos macht, kann keiner das Weiterverkaufen auf eBay verbieten, hat der komische Typ doch selber auch schon in seinem Fabine Thread geschrieben, mit geht dieser ganze belehrende und herablassende Ton auf die Nerven so kann man einfach nicht mit Kunden umgehen.
    Also ich kaufe dort sicher nicht mehr, auch wenn das Produkt obwohl massiv überteuert ganz gut ist.
    Sollte die Dry 24/7 mal in Europa verfügbar sein kannst sie eh in die Tonne hauen.

  16. #16
    Senior Member

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    Original von heini74
    Irgendwo habe ich aufgeschnappt, das Weiterverkaufsverbot sollte die Kunden davor schützen, dass Windeln von Drittanbietern überteuert angeboten werden. .
    Da bin ich aber froh, das er mich davor schützen will!
    Mal ehrlich:
    Das Problem sollte sich doch wohl durch die freie Marktwirtschaft erledigen.
    und wenn jemand lieber mit 2-fachem Fetisch Aufschlag bei ebay kaufen will dann soll er das doch machen!

  17. #17
    heini74
    inaktiv
    Original von snuggels
    Original von heini74
    Irgendwo habe ich aufgeschnappt, das Weiterverkaufsverbot sollte die Kunden davor schützen, dass Windeln von Drittanbietern überteuert angeboten werden. .
    Da bin ich aber froh, das er mich davor schützen will!
    Mal ehrlich:
    Das Problem sollte sich doch wohl durch die freie Marktwirtschaft erledigen.
    und wenn jemand lieber mit 2-fachem Fetisch Aufschlag bei ebay kaufen will dann soll er das doch machen!
    Wie ich schon schrieb, erscheint mir das Argument auch eher vorgeschoben. Und die meisten dürften wissen, dass sie auf buntewindel.de die Originalanbieterpreise finden, somit kann jeder ganz gut selbst vergleichen. Ich weiß auch nicht, warum sich der Anbieter auf dieses Glatteis begibt, zumal es ja eben noch sehr (kunden-)unfreundlich rüberkommt.

  18. #18
    Senior Member Avatar von Ginni

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    Original von heini74
    Wie ich schon schrieb, erscheint mir das Argument auch eher vorgeschoben. Und die meisten dürften wissen, dass sie auf buntewindel.de die Originalanbieterpreise finden, somit kann jeder ganz gut selbst vergleichen.
    vielleicht will bw seine windeln selbst bei ebay verkaufen?
    oder es geht einfach nur um (käufer-)daten....
    People will forget what you said. People will forget what you did.
    But people will never forget how you made them feel.
    ~ Maya Angelou ~

  19. #19
    kokuliu
    inaktiv
    Original von Ginni
    vielleicht will bw seine windeln selbst bei ebay verkaufen?
    oder es geht einfach nur um (käufer-)daten....[/i]
    Naja die Seite hat extra Ebay-Reseller, die die Fabines z.B. in den USA verkaufen.

  20. #20
    tintin_01
    inaktiv
    Original von DL-Wolfgang
    Verkäufer eines Nischenproduktes würde ich mich eher freuen wenn jemand anders mein Produkt weiterverkauft.
    Meiner Meinung nach geht es um etwas anderes.
    Die "Fabine" wird bei Weifang in China hergestellt. Und Weifang verkauft das Produkt containerweise an jeden, der es haben will. So sehr das immer auch im Forum bestritten und mit Legenden verpackt wurde. Es geht wohl darum, potentielle (und unprofessionelle) Konkurrenten zu blenden und auch einen Ebay-Verkauf nach USA zu erschweren (wo Mondpreise für einzelne Fabines bezahlt werden).

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