Hinweise zur Verordnungsweise von Hilfsmitteln
Achten Sie bei Ihrem Arztbesuch darauf, dass Ihr Arzt das Rezept richtig ausstellt, damit Sie keine ungeplanten Zusatzkosten haben.
Hilfsmittel müssen grundsätzlich auf einem separaten Rezept ausgestellt werden.
Eine Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels per namentliche Nennung ist zwar möglich, begründet aber nicht unbedingt die volle Kostenerstattung durch die Kassen. Eine Rücksprache mit der Kasse vor der ersten Bestellung ist daher meistens sinnvoll. Aber auch die Apotheken können in der Regel Auskunft darüber geben, ob und wie hoch die Aufzahlung ist. Das Rezept muss folgende Punkte enthalten:
1. Das Feld mit der Ziffer 7 für Hilfsmittel muss angekreuzt sein
2. die Bezeichnung des Hilfsmittels oder die entsprechende 7-stellige Hilfsmittelnummer
3. die Größe, Saugstärke und Stückzahl
4. den Verordnungszeitraum, meistens „Monatsbedarf".
---> Im Falle eines Dauerrezeptes zusätzlich:
Die Benennung als Dauerrezept (z.B. Dauerrezept ...)
Der Gültigkeitszeitraum, es gibt Quartal, Halbjahr, Jahr (z.B. gültig bis 31.12.2012). Es darf sowohl ein festes Datum drauf stehen, als auch Quartale oder Halbjahre benannt werden.
Dauerrezepte ohne Gültigkeitszeitraum oder über ein Kalenderjahr hinweg sind ungültig.
5. Den genauen Verordnungsgrund, also die festgestellte Krankheit und/oder eine Begründung für die Notwendigkeit des Hilfsmittel:
Folgende Formulierungen können empfohlen werden:
"zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen oder einer Hautkrankheit"
"Im Zusammenhang mit der Behandlung einer xxx Krankheit"
"Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben"
Beispiel: * 100 Stück Inkontinenzvorlagen, Größe 1 wegen Harninkontinenz aufgrund Apoplexie. Alternative: * 15.25.01.5111 Hilfsmittel 100 Stück wegen Harninkontinenz aufgrund Dranginkontinenz Grad II.
Zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
nicht ausreichend ist z.B.: 100 Stück Attends