Es wurde ja hier viel um dieses Thema diskutiert. allerdings geht mir eine Sache nicht in den Kopf. Deshalb habe ich mal ein Fallbeispiel gemacht.
Krankenkasse K hat bis jetzt pauschal 0,48€ für eine Windel bezahlt. Mit der Bewilligung ist der Patient in ein Sanitätshaus gegangen und hat geschaut, was er für diesen Preis kriegt. In einem guten Haus hat er dann die Molicare classic oder die Attends regular ohne Zuzahlung bekommen.
Jetzt schreibt Krankenkasse K aus und Großhändler G bietet eine Schrottwindel für 0,35€ je Stück an.
Fortan zahlt Kasse K also nur noch 0,35€ und lässt ihre Patienten von G zentral beliefern.
Nun möchte der Patient das schrottprodukt nicht, weil es nicht taugt.
Rein rechnerisch müsste er jetzt 0,13€ zuzahlen um wieder eine Molicare oder Attends zu bekommen.
Nun sagt Großhändler G einfach Das Produkt für 0,48€ führe ich nicht. Ich habe dann nur noch ein Premium Produkt das kostet dann 0,60€ pro Stück. Der Patient müsste dann satte 0,25€ zuzahlen. Geht er woanders hin, wo er etwas für 0,48€ bekommt, dann verliert er den Ansrpruch auf die 0,35€ Zuzahlung von seiner Kasse. Somit kann der Großhändler ja für das bessere Produkt fast nehmen was er will und der Patient soll dann keinerlei Möglichkeit haben, zu wählen?
Das hieße doch dem zu folge auch, dass Firmen wie Abena oder ID diie früher stark von der Direktbelieferung der Patienten gelebt haben ihre Firmen eigentlich zusperren können, wenn dort niemand mehr kaufen darf.
Kann mir das mal jemand genauer erklären?