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Thema: Jugendpornographie

  1. #1
    mrs.wichtig
    inaktiv

    Jugendpornographie

    Keine Ahnung in wie weit uns das trifft...

    Wo ich aber denke wo es Probleme geben könnte ist:
    §184c Abs 2

    Im Falle von Darstellungen tatsächlicher Geschehen oder wirklichkeitsnahen Darstellungen ist bereits der Besitz strafbar.

    Was heißt Bilder in denen die Models jünger als 18 aussehen (Windeln, Söckchen, Zöpfe, Rüschchenslip,...) können je nach Auslegung des Richters einen Straftatsbestand darstellen...

    Auch würde ich als Mod die Geschichten dahingehend prüfen wie alt die Personen sind und ob es Sexuelle kontakte in welcher Form auch immer gibt.

    Hab den Paragrafen mal als pdf angehängt.
    Vielleicht kennt sich ja jmd. besser aus. Habe keine lust Ärger wegen n paar Bilder oder ähnlichem zu bekommen...

    Sandra
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  2. #2
    Marshall
    inaktiv
    Über das Thema der Strafgesetzesänderung gibt es bereits einen Thread im Diskussionsforum inkl. eines Statements von Wolfgang.

    Ich glaub es ich einfacher das dort weiter zu diskutieren, besonders da dort schon mehrere Meinungen gennant wurden, als das hier nochmals zu thematiesieren.

    Liebe Grüsse!

  3. #3
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    Auch würde ich als Mod die Geschichten dahingehend prüfen wie alt die Personen sind und ob es Sexuelle kontakte in welcher Form auch immer gibt.
    Neues gesetz verabschiedet - Erotik 14-18
    Neuer Artikel "Jugendpornographie" im Strafgesetzbuch

    nach neuer auslegung der gesetzeslage ist es egal wie jung die personen sind... unter 18 gibts nix was mit sex zu tun hat...
    med mal zum lesen.... denn das waer zugang zu pornografischen schriften... der wird durch das jschg geregelt und hat die grenze bei 18

    genaugenommen darf man nicht mal mehr daheim sex haben wenn kinder dies mitbekommen koennten..
    denn sexuelle handlungen sind nun auch wenn diese vor unter 18jaehrigen stattfinden strafbar... und kids koennten ja jederzeit reinplatzen ...



    das leben ist eine krankheit, sexuell uebertragbar und endet immer mit dem tode
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  4. #4
    Senior Member

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    Original von Wolfgang

    genaugenommen darf man nicht mal mehr daheim sex haben wenn kinder dies mitbekommen koennten..
    denn sexuelle handlungen sind nun auch wenn diese vor unter 18jaehrigen stattfinden strafbar... und kids koennten ja jederzeit reinplatzen ...



    das leben ist eine krankheit, sexuell uebertragbar und endet immer mit dem tode
    Sorry, aber da muss ich widersprechen wegen § 15 StGB: "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht". Und von Wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung kann in dem von Dir genannten Beispiel keine Rede sein.

    Trotzdem sind die Vorschriften problematisch, vor allem, weil nach wie vor die Gefahr besteht, dass die Sexualität Jugendlicher kriminalisiert wird. Und die Vorschriften sind sehr unbestimmt, vor allem der Begriff des "Scheinminderjährigen". Ob das dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 GG standhält, wird eines Tages das Verfassungsgericht entscheiden.

    Viele Grüße

    Tim

  5. #5
    mrs.wichtig
    inaktiv
    sorry, hatte nicht gemerkt dass es schon einen threat gibt.

    verzeiht mir bitte

  6. #6
    struempfchen
    inaktiv

    @ mrswichtig

    Happy Caching...

    Liebe Grüße,
    Strümpfchen

  7. #7
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    Original von TenaTim
    Original von Wolfgang

    genaugenommen darf man nicht mal mehr daheim sex haben wenn kinder dies mitbekommen koennten..
    denn sexuelle handlungen sind nun auch wenn diese vor unter 18jaehrigen stattfinden strafbar... und kids koennten ja jederzeit reinplatzen ...
    Sorry, aber da muss ich widersprechen wegen § 15 StGB: "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht". Und von Wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung kann in dem von Dir genannten Beispiel keine Rede sein.
    unwissenheit schuetzt vor strafe nicht....

    der sexualakt wird vorsaetlich herbeigefuehrt....
    eine nicht versperrte schlafzimmertuer wo auf einmal der nachwuchs reinplatzt und zusieht waere nach genauer auslegung schon (grob) fahrlaessig... weil die vermeidung der situation mit einfachen zumutbaren mitteln, dem versperren der tuer vermeidbar gewesen waere.

    nur wird wohl kaum n kid anzeige erstatten weils die eltern miteinander trieben



    ---------------

    bin ja gespannt ob die ganzen pornofilmchen und vor allem diese nervigen pornowerbungen aus den diversen fernsehsendern nu endlich verschwinden..
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  8. #8
    cat
    inaktiv
    Original von Wolfgang
    Original von TenaTim
    Original von Wolfgang

    genaugenommen darf man nicht mal mehr daheim sex haben wenn kinder dies mitbekommen koennten..
    denn sexuelle handlungen sind nun auch wenn diese vor unter 18jaehrigen stattfinden strafbar... und kids koennten ja jederzeit reinplatzen ...
    Sorry, aber da muss ich widersprechen wegen § 15 StGB: "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht". Und von Wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung kann in dem von Dir genannten Beispiel keine Rede sein.
    unwissenheit schuetzt vor strafe nicht....

    der sexualakt wird vorsaetlich herbeigefuehrt....
    eine nicht versperrte schlafzimmertuer wo auf einmal der nachwuchs reinplatzt und zusieht waere nach genauer auslegung schon (grob) fahrlaessig... weil die vermeidung der situation mit einfachen zumutbaren mitteln, dem versperren der tuer vermeidbar gewesen waere.

    nur wird wohl kaum n kid anzeige erstatten weils die eltern miteinander trieben



    ---------------

    bin ja gespannt ob die ganzen pornofilmchen und vor allem diese nervigen pornowerbungen aus den diversen fernsehsendern nu endlich verschwinden..
    und was ist, wenn das kind dann an der tür lauscht und nen sexhörspiel hat.

  9. #9
    SpandexMuc
    inaktiv
    @ Wolfgang,

    eine nicht versperrte schlafzimmertuer wo auf einmal der nachwuchs reinplatzt und zusieht
    und

    nur wird wohl kaum n kid anzeige erstatten weils die eltern miteinander trieben
    da stimme ich dir zu, wobei auch zu beachten wäre dass es auch in die beurteilung mit eingezogen gehört ob die Eltern erschrocken hochjagen und stammelnd erklären das sie nur ne Rückenmassage versucht haben und dabei abgerutscht sind oder einfach weiter machen da es eh nur noch ein paar sekunden dauert und man ja nciht mitten drin aufhören will (grobbeispiel)

    Das Kind selber wird selten ne Anzeige aufgeben aber es erzählt das Freund x dieser wieder Freundy usw. und dann ist es wie bei der Stillen Post und aus dem beinaheertappt werden wird eine Sexorgie mit 20 Leuten und anderen nicht jugendfreien Sachen an die ich gerade denke. So kann es schnell sein das andere Eltern die Anzeige erstatten. Wenn es ganz blöd läuft dann kommt ein Psychologiestudent der meint durch die vorliebe für Eichhörnchen von dem Kind, hineininterpretieren zu müssen das dass Kind ......... usw. usw.

    Nichts ist unmöglich egal wie komisch und krank es klingt.

  10. #10
    Ulrike
    inaktiv



    ich verstehe euer problem nicht denn in jedem supermarkt bei den zeitungen können kinder doch auch schon nackte personen sehen obwohl zeitung ja hoch oben sind

  11. #11
    SpandexMuc
    inaktiv
    @Ulrike,

    wir haben doch gar kein Problem, wir diskutieren (unterhalten) uns doch nur über ein Interessantes Thema :-o


  12. #12
    walex
    inaktiv
    Ich wanders aus, auf den Mond oderso. Behinderte Regierung, kaum durchdachte und stumpfsinnige Stimmenfanggesetze raushauen und dann darf man wie immer auf Karlsruhe warten :<

    Wobei ich garnicht wissen will wie viel Scheiße in Gesetzen verabschiedet wird die nicht so an die Öffentlichkeit gelangen. Juristen fassen sich jedenfalls alle an den Kopf.

  13. #13
    WBC Fördermitglied 2025 Avatar von Thommy_DL

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    Original von Wolfgang
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    Original von Wolfgang

    genaugenommen darf man nicht mal mehr daheim sex haben wenn kinder dies mitbekommen koennten..
    denn sexuelle handlungen sind nun auch wenn diese vor unter 18jaehrigen stattfinden strafbar... und kids koennten ja jederzeit reinplatzen ...
    Sorry, aber da muss ich widersprechen wegen § 15 StGB: "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht". Und von Wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung kann in dem von Dir genannten Beispiel keine Rede sein.
    unwissenheit schuetzt vor strafe nicht....

    der sexualakt wird vorsaetlich herbeigefuehrt....
    eine nicht versperrte schlafzimmertuer wo auf einmal der nachwuchs reinplatzt und zusieht waere nach genauer auslegung schon (grob) fahrlaessig... weil die vermeidung der situation mit einfachen zumutbaren mitteln, dem versperren der tuer vermeidbar gewesen waere.
    Irgendwie schon krank, oder? Es ist noch nicht lange her, dass ganze Familien in einem Zimmer übernachtet oder sogar gewohnt haben und die Kinder zwangsläufig mitbekommen haben, wie ihre künftigen Geschwisterchen gemacht wurden. Und jetzt macht man daraus ein Riesenproblem. Man sollte mal lieber dafür sorgen, dass es keine Wiederholungstäter der wirklich gefährlichen Sorte mehr gibt.

    Manchmal kann man direkt froh sein, keine Kinder zu haben, sonst könnten böswillige Leute einem deswegen noch aus sonstwas einen Strick drehen.

  14. #14
    Kvetinka
    inaktiv
    Die ganze Prüderie kommt aus Amerika, wo schon Kinder als Sexualstraftäter kriminalisiert werden.

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