Keine Ahnung in wie weit uns das trifft...
Wo ich aber denke wo es Probleme geben könnte ist:
§184c Abs 2
Im Falle von Darstellungen tatsächlicher Geschehen oder wirklichkeitsnahen Darstellungen ist bereits der Besitz strafbar.
Was heißt Bilder in denen die Models jünger als 18 aussehen (Windeln, Söckchen, Zöpfe, Rüschchenslip,...) können je nach Auslegung des Richters einen Straftatsbestand darstellen...
Auch würde ich als Mod die Geschichten dahingehend prüfen wie alt die Personen sind und ob es Sexuelle kontakte in welcher Form auch immer gibt.
Hab den Paragrafen mal als pdf angehängt.
Vielleicht kennt sich ja jmd. besser aus. Habe keine lust Ärger wegen n paar Bilder oder ähnlichem zu bekommen...
Sandra