@EngelNullSieben Mit einer "Einzelfallentscheidung" sollen die Krankenkassen vom Gesetzgeber daran erinnert werden, Hilfsmittel bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkei doch zu finanzieren.
Doch diese nachgewiesene medizinische Notwendigkeit treibt seltsame Stilblüten und man muss häufig unendliche Geduld haben. Mit welcher Begründung hast du denn Betterdry genehmigt bekommen?
Mein Aktivrollstuhl ist nach 18 Jahren Gebrauch total aus dem Leim gegangen und der Hersteller liefert auch keine Ersatzteile mehr um ihn zu reparieren. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit dem
Sanitätshaus das gleichwertige Nachfolgemodell dieses Rollstuhles beantragt. Das zuständige Sanitätshaus warnte mich schon vor und sagte mir, dass ich keinesfalls einen neuen Rollstuhl bekommen würde, sondern
erstmal geschaut wird welche gebrauchten Rollstühle sich noch im Hilfsmittelpool der Krankenkassen befinden. Wieso ruft dann die Krankenkasse bei meinem Hausarzt an, verweist ihn auf sein Verordnungs-
budget und fragt nach wieso ich einen Rollstuhl brauche? Gleichzeitig werde ich angeschrieben und gefragt wieviele Meter ich täglich im Rollstuhl zurück lege. Da ist wohl wieder ein Sachbearbeiter am Werk,
der nicht in der Lage ist meine Krankenchronik der letzten Jahre im PC nachzulesen.