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Thema: Doppelte Inkontinenz

  1. #1
    Junior Member

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    Doppelte Inkontinenz

    Hallo ich bin schon seit Jahren hier im Forum angemeldet allerdings als stille Mitleserin. Ich bin schon immer
    Blassen inkontinent gewesen. Dafür bekomme ich auch von meiner Ärztin immer ein Rezept für aufsaugende
    Hinfsmittel(Windeln). Die meisten kennen es ja. Jetzt ist es so, dass ich seit geraumer Zeit Morbus Chron habe und dies sich mit den Schüben die ich bekomme immer sehr stark sind. Für mich bedeutet das, dass ich von jetzt auf gleich starken und heftigen Stuhlgang der meistens eher flüssig ist bekomme und es sofort in meine Windel landet, da ich zur Zeit auch rektalschaum benutzen muss. Jetzt zu meiner Frage. Da ich dies schon als eine Art Inkontinenz betrachte und sich in meiner derzeitigen Lebensqualität sehr stark einschränkt, wollte ich fragen ob ich denn jetzt auch dafür ein Rezept bekommen kann? Also sprich ein Rezept ist für meine Blasen Inkontinenz und das andere wäre dann für meine Darm Inkontinenz. Da ich schon fast das doppelte bis dreifache an Windeln dadurch verbrauche. Kann mir da einer Erfahrung berichtigen? Ich bedanke mich im vorraus. Lg Jenny

  2. #2
    Senior Member Avatar von Helmut

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Hallo Jenny,

    ja ganz klar ist das ein Mehrbedarf durch die Stuhlinkontinenz und wird auch so vom MDK gesehen. Es reicht in der Regel, dass du ein Rezept für deine Windeln hast, mit entsprechend größerer notwendiger Menge. Der MDK hat in einem schon etwas älteren Dokument mal geschrieben, dass bei schwerer Harninkontinenz bzw. Stuhlinkontinenz 5-8 Windeln am Tag als Regelversorgung zu betrachten ist. Dein Arzt muss natürlich eine entsprechende Begründung wie etwa schwere Harn- und Stuhlinkontinenz drauf schreiben mit der entsprechenden Menge der benötigten Windeln. Damit sollte es kein Problem sein, wobei sich oft die Leistungsbringer Quer stellen, da sie in dem Fall ganz sicher drauf zahlen werden. Also nicht locker lassen, das ist kein Wunsch nach höher wertigerer Versorgung und eine Begrenzung der Menge der Windeln gibt es in dem Sinn auch nicht von der GKV, auch wenn der Leistungsbringer dir was anderes erzählt. Durch die Stuhlinkontinenz hast du nun einmal einen höheren Bedarf und den muss die Kasse bzw. der Leistungsbringer ohne wirtschaftliche Aufzahlung leisten.

    Ist vielleicht Interessant für dich:

    BVMed Broschüre Aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel


    Gruß Helmut
    Ich bin nicht ganz dicht .......na und!

  3. #3
    Senior Member Avatar von miccino

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    ICh würde ja mal sagen dass da ein Rezept reicht. Du sagst Ddeinem verordnendem Arzt was und wie viel Du an Hilfsmitteln/Windeln benötigst und in der Regel sollte er Dir dann eine entsprechhende Verordnung ausstellen. Wenn Dir das zu wenig ist was auf der Verordnung steht sprich mit Deinem Arzt darüber warum Du mehr benötigst. Sollte kein Problem sein. Hilfsmittel gehen nicht über das Budget.

  4. #4
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Hallo Jenny,

    Stuhlinkontinenz ist bei CED leider ein häufiger sehr unangenehmer „Nebeneffekt“. Um auf die Frage zu antworten: Ja - man kann/sollte da die Versorgung ändern wenn sich das Problem nicht kurzfristig durch Medikamente zur Stuhleindickung oder Ernährung lösen lässt.

    Gerade bei MC ist das aus meiner Sicht mit den Hilfsmitteln aber so eine Sache denn das Risiko von Fisteln ist bei MC im Gegensatz zu UC deutlich höher. Leider kann ich bei CED keine eigenen Erfahrungen beisteuern - allerdings denke ich, das es möglicher weise eine besserer Möglichkeit währe hier verschiedene Hilfsmittel zu kombinieren - das mit dem Schaum ist sicher schon mal ein guter Ansatz - ein anderer währen Analtampons. Alle diese Sachen sind verschreibungsfähig und gehören dann tatsächlich nach Hilfsmittelgruppen getrennt auf Einzelrezepte.

    Was deine Windelversorgung angeht, würde ich an deiner Stelle erstmal den Versorger anrufen und ihm das Problem schildern. Allerdings ist es oft so, dass der unabhängig davon ob du nun mit einem oder zwei Rezepten kommst oft nur pauschal mit der Kasse abrechnen kann - was die Motivation an dieser Stelle begrenzt. Ich würde aber dennoch den Versorger fragen, ob er eine kostenneutrale Lösung zur Erweiterung der Versorgung anbieten kann und was genau er dafür benötigt. Wenn das tatsächlich nur ein neues Rezept ist, dann ist das sicher der einfachste Weg.

    Wenn nicht, wirst du da das mit der Krankenkasse besprechen müssen und es läuft oft auf eine Einzelbewilligung hinaus. Genau dann benötigst du auch die Aussagen von dem Versorger das er nicht liefern kann/will. Die Krankenklasse wird dir im Zweifelsfall auch sagen was sie noch an Unterlagen von dir benötigt um hier weiterhelfen zu können.

    Es ist immer blöd wenn man sich neben den gesundheitlichen Problemen auch noch mit so einem Mist rumplagen muss - allerdings denke ich, das bei dir kaum Probleme geben wird. Vielleicht noch ein paar Tipps wenn es um die Krankenkasse und Versorger geht:


    1. Lass dich nicht von der allgemeinen Hotline abwimmeln sonder verlang die Fachabteilung (wichtig bei der Krankenkasse).
    2. Mach alles schriftlich. Mach dir Gesprächsnotizen und schick die Zusammenfassung des Gespräches und die ToDo‘s (auf beiden Seiten) an die beteiligten. Frage nach ob du das alles richtig verstanden hast (E-Mail reicht - mache Krankenkassen haben auch eine App oder ein Web-Formular zur Kommunikation).
    3. Vereinbare für die ToDo‘s Termine und halte die nach.


    Viele Grüße & gute Besserung
    Michael

  5. #5
    Senior Member Avatar von Oglwi

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Hi Jenny,

    bin selbst Vollinko und hab` noch ne mikroskopische Colitis. Soll heissen Nr. 2 dünn bis flüssig ist normal. Alternativen habe ich durch, Analtampons funktionieren nicht, Irrigation ist schon ein Aufwand und bringt nur bedingt was bei den kurzen "Passagezeiten" durch die Colitis.
    Also bleiben da nur Windeln und Schutzhose - in meinem Fall BetterDry und InkoSwiss. Rezept macht meine Hausärztin als Dauerverordnung. Bis dato bekomme ich von der GKV die sagenumwobene Pauschale, bin aber aktuell in Diskussion mit der GKV und wahrscheinlich mit Unterstützung vom VDK auf dem Weg zum Sozialgericht.

    LG

  6. #6
    Junior Member

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Zitat Zitat von Oglwi Beitrag anzeigen
    Hi Jenny,

    bin selbst Vollinko und hab` noch ne mikroskopische Colitis. Soll heissen Nr. 2 dünn bis flüssig ist normal. Alternativen habe ich durch, Analtampons funktionieren nicht, Irrigation ist schon ein Aufwand und bringt nur bedingt was bei den kurzen "Passagezeiten" durch die Colitis.
    Also bleiben da nur Windeln und Schutzhose - in meinem Fall BetterDry und InkoSwiss. Rezept macht meine Hausärztin als Dauerverordnung. Bis dato bekomme ich von der GKV die sagenumwobene Pauschale, bin aber aktuell in Diskussion mit der GKV und wahrscheinlich mit Unterstützung vom VDK auf dem Weg zum Sozialgericht.

    LG
    Genau das gleiche Problem hab ich ja auch. Ich bekomme auf mein Rezept für Blaseninkontinenz schon 25€
    Pauschale was mein KV zahlt (Bahn BKK) selbst diese reichen nicht für mich ohne dass ich drauf zahlen muss
    Schließlich möchte ich nicht das billigste Produkt nutzen. Ich möchte das Produkt nutzen was für mich am besten ist und womit ich im Alltag am besten klarkomme. Aber das interessiert niemanden.

  7. #7
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Zitat Zitat von Windeljennifer Beitrag anzeigen
    Aber das interessiert niemanden.
    Eben. Deswegen wirst du da auch relativ wenig Glück haben und dich mit deiner Kasse rumstreiten müssen. Von alleine bewegt sich da nix. Für Stuhlinko sind ja sowieso eher dünne Windeln vorgesehen, weil leider bei den Verantwortlichen der Irrglaube herrscht, man würde dann jedes Mal zum Pinkeln die Windel aufmachen und ganz normal auf die ToiToi gehen. In deinem Fall würde das ja sowieso nicht funktionieren und schon stehste da mit sich widersprechenden Regelungen, weil niemand die doppelten Kosten für deine jetzt schon teure Versorgung bezahlen will. Da helfen dir auch die üblichen Tips nicht weiter. Solange es kein auf dich individuell zutreffendes Gutachten gibt, wird die Kasse nicht klein beigeben, egal ob vorm Sozialgericht oder außergerichtlich.

    Pi
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  8. #8
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    AW: Doppelte Inkontinenz

    @Pimpernuckel, das würde ich so nicht unterschreiben.
    Auf genau das, was @Windeljennifer möchte - nämlich das für sie und ihren Alltag hinsichtlich Saugstärke, Auslaufsicherheit und Passform optimalste Produkt - hat sie einen gesetzlichen (!) Anspruch.
    Dass eine GKV da grundsätzlich erstmal um sich schlägt, kratzt, beißt und zwickt, ist doch ein uralter Hut ... davon darf man sich nicht beeindrucken lassen!
    In meinem Fall gibt es weder ein Gutachten, noch den MDK ... nur mich und mein Rezept.
    Ich habe meinen Bedarf (ausschließlich Tena Slip Active Fit maxi) sehr genau begründet und nach der zu erwartenden Ablehnung der GKV meines Antrags auf die Übernahme der kompletten Kosten das ganze an das Sozialgericht abgegeben. Den VdK hatte ich als Mitglied zwar in der Hinterhand, die mussten aber nicht wirklich tätig werden.
    Das Ergebnis war die komplette Kostenübernahme (natürlich mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung bis max. 10 €/Monat, aber das zahlt meine private Zusatzversicherung) sowie die Erstattung aller bisher von mir geleisteten Zahlungen, der sog. "Mehrkosten" oder oft auch als "Qualitätszuschlag" bezeichneten Kosten.
    Seitdem kommt alle 3 Wochen ein Karton meiner Windeln vom Versorger und ich zahle ganz genau nichts!
    Wenn man seine Rechte nicht kennt, hilft einem der VdK natürlich weiter, irgendwas geht also immer - sofern man nicht einfach lethargisch alles einfach hinnimmt und für unveränderlich hält!
    Eine GKV ist lediglich die unterste, erste Instanz, die dann auch noch zahlen muss ... natürlich tun die das nicht freiwillig. Das muss ihnen dann schon von weiter "oben" klar gemacht werden!
    Und genau darum muss man sich halt kümmern. Wenn das Sozialgericht dann ein Urteil oder einen Vergleich ausgesprochen hat, ist es rechtskräftig und die GKV wird sich daran selbstverständlich halten ... wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik!
    Geändert von Mick (23.11.2022 um 12:57 Uhr)

  9. #9
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Doppelte Inkontinenz

    Also nachdem Jennifer geschrieben hat, das sie jetzt schon zuzahlen muss ist die Wahrscheinlichkeit, das es ohne die Kasse klappt tatsächlich gering.

    @Windeljennifer: Hast du denn schon mal mit der Krankenkasse gesprochen und denen Erklärt das sich die gesundheitlichen Probleme verschlechtert haben und deshalb die Versorgung nicht mehr ausreicht?

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das so etwas nicht zwangsläufig vor dem Sozialgereicht enden muss. Die Krankenkassen haben in der letzten Zeit auch dazugelernt und wissen das sie diese Prozesse in aller Regel verlieren. In meinem Fall hat das Rezept + ärtzliche Begründung ausgereicht. Der MDK hat dann ein paar Fragen geschickt, wollte noch die Krankengeschichte und hat ein Attest/Behandlungsplan bei meinem Urologen angefordert. Danach hat er den Antrag befürwortet und die Kasse hat die Kosten für die Versorgung übernommen. Die ganze Aktion hat zwar etwa ein halbes Jahr gedauert, weil immer irgendwo Sachen liegen geblieben sind oder Lieferanten nicht reagiert haben b.z.w. unklare KVA‘s geschickt haben (die Versorgung wurde in meinem Fall von der Kasse ausgeschrieben) aber am Ende habe ich alles bekommen was ich brauche und zahle genau wie Mick 10€ im Monat dafür.

    Um es nochmal ganz klar zu sagen: Es gibt keine Mengenbegrenzung bei den aufsaugenden Hilfsmittel. Gerade bei Stuhl Inkontinenz ist ein schneller Wechsel des verschmutzen Hilfsmittels extrem wichtig um die Hautgesundheit zu erhalten - deshalb wir hier niemand querschießen (außer der Versorger). Das ist aber nicht dein Problem, denn die Krankenkasse ist ja der Vertragspartner und nicht du. Das bedeutet die Krankenkasse wird das im Zweifelsfall für dich regeln, ggf. einen Versorger gesondert beauftragen und ggf. die Mehrkosten übernehmen.

    Darüber hinaus gibt es auch keine „Pauschale“ die bei der Versorgung. Die gesetzliche Krankenkasse hat einen klaren gesetzlichen Auftrag dich im Bedarfsfall mit Hilfsmitteln zu versorgen die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Tut sie das nicht kannst du sie verklagen - und das weiß die Krankenkasse auch…

    Das ganze kannst du übrigens hier nachlesen: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2021-04-01.pdf

    Hier ist insbesondere der §1 in Verbindung mit dem §7 zu beachten (§1: Ausreichend, Zweckmäßig, Wirtschaftlich, §7 Einzelfallbegründung).

    Die Begriffe „Ausreichend“ „Zweckmäßig“ und „Wirtschaftlich“ sind wirklich so zu verstehen und in der Begründung für das Hilfsmittel zu verwenden. Das bedeutet in der ärztlichen Begründung für das Rezept muss stehen, warum das gewünschte Hilfsmittel + Menge genau diese Kriterien besser erfüllt als die, die vom Versorger der Krankenkasse angebotenen.
    Geändert von mickdl (25.11.2022 um 11:34 Uhr)

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