Ja genau so ist es...
Ein kleiner Exkurs ins Steuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer fällt an, wenn man Waren aus einem sogenannten Drittland bezieht. Drittland ist alles was weder Inland (Deutschland, mit Ausnahmen z.B. Helgoland und Büsingen am Hochrhein) noch übriges Gemeinschaftsgebiet (andere EU Länder) ist. Bei Lieferungen innerhalb der EU wird nicht Unternehmern in der Regel die reguläre Umsatzsteuer des Herkunftslandes in Rechnung gestellt. Bei Unternehmern entfällt die Steuer und es wird hier versteuert.
Ich habs kurz gehalten, sollte aber alle Klarheiten beseitigen.