Wow mal ein Thema wo ich richtig viel zu beisteuern kann...ich entschuldige mich jetzt schon fürs Offtopic, ich werde es möglichst kurz halten.

Wolfgang hat die Grundzüge ja schon wunderbar erklärt, ich füge da nur einen kleinen Exkurs ins deutsche Umsatzsteuerrecht hinzu.
Aktuell gilt bis Ende Dezember 16%, ob der Lieferant nun jemand ist, der die Lieferschwelle (bei Wolfgang Umsatzgrenze) überschritten hat oder ein deutscher Unternehmer ist irrelevant.
Prolem für den Lieferanten: Weißt er fälschlicherweise 19% aus anstelle der 16%, schuldet er die auch, da kennt der deutsche Fikus kein Pardon, außer die Rechnung wird korrigiert. Außerdem meine ich mich erinnern zu können, dass Unternehmer auch freiwillig auf die Anwendungen der Lieferschwelle (bei Wolfgang Umsatzgrenze) verzichten können und direkt mit der Steuer des Ziellandes arbeiten können. Das ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn die Steuer im Zielland günstiger ist, also z.B. Österreich 20 % zu Deutschland 16%. Gibt dann nur was mehr Arbeit mit Registrierung und Abführung von Steuern. Würde bei abdl-factory übrigens keinen Sinn ergeben, da Windeln in den Niederlanden ermäßigt besteuert sind und in Deutschland nicht, da würde man dann mehr Steuern zahlen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Unternehmer das möchte :-), vermutlich möchte das niemand.
@beesana: Der Zoll hat mit Umsatzsteuer absolut Null zu tun! Die Umsatzsteuer wird von deutschen, aber auch ausländischen, Unternehmern in Rechnung gestellt, an das Finanzamt von Unternehmerseite in Form einer Steueranmeldung (eine bstimmte Art der Steuererklärung) an das Finanzamt gemeldet und dann an das Finanzamt abgeführt. Bei der Steueranmeldung darfst du dann noch die Steuerbeträge, die dir andere in Rechnung gestellt haben von deiner Steuerschuld abziehen. Der Zoll ist nur für die Einfuhrumsatzsteuer zuständig und die kann hier, wie du richtig festgestellt hast, nicht vorliegen, denn dafür müsste die Waren aus dem Drittland (alles was nicht EU ist) nach Deutschland gelangen. Den Fall werden wir wahrscheinlich dann auch bei Großbritannien in der Zukunft haben.
@SilentHillTheBathroom: Bei dir könnte möglicherweise ein umsatzsteuerrechtliches Reihengeschäft vorliegen, also A (du) bestellst bei B (Belgier), der hat die Ware nicht und bestellt bei C (USA) und der liefert dann direkt an dich. Das führt dann zu anderen steuerlichen Bewertungen, ggf. sogar zu höhrer Steuer.

So Offtopic jetzt einmal vorbei, wer mehr wissen will kann sich gerne außerhalb des Themas bei mir melden, aber ich warne euch, das könnte lange und langweilig werden :-).

Habe das aber gerade auch noch mal bei abdl-facory selbst nachgesehen. Da scheint eigentlich alles richtig zu sein. Ich sehe Steuer aus NL, die in Rechnung gestellt wird. 9% für Windeln und Paypalgebühr (ich gehe jetzt frech davon aus, dass die Niederlande das handhaben wie wir in Deutschland, sprich die Nebenleistung (hier Paypalgebühr) trägt das Schicksal der Hauptleistung (hier Windeln) wird also ebenfalls mit 9% versteuert). Die Versandkosten sind mit 21% besteuert, keine Ahnung ob das richtig ist oder nicht, aber ich gehe einfach mal davon aus. Scheint auf den ersten Blick von Shopseite also alles richtig zu sein.
@beesana: Wenn du das Gefühl hast, da ist etwas falsch gelaufen, schreibe doch einfach mal ne Mail an abdl-factory, da wird man dir bestimmt weiterhelfen.