also hier steht m.m.n. im eingangsposting nichts was irgendwelche strafbaren tatbestände darstellen könnte.
es ist eher eine feststellung eines menschen dass er mit gewissen dingen nichts zu tun haben möchte und dies auch noch begründet ...
wenn ich mir vorstelle, so einen text einem rechtsanwalt zu überantworten mit der bitte, hier eine klage (auf welche §§ bitte ?) einzureichen, dann gäbe es 2 möglichkeiten :

entweder ist er einer der mich möglichst abcashen will, dann wird er sich erblöden da was zu unternehmen und womöglich landet das im boulevard mit erwartbaren ergebnissen ...
oder er fragt mich ob ich angrennt bin wo und rät mir wen zu finden, der da mitmacht und geld braucht und ´mich abcashen will ...

hier liegt subjekbezogene (ich und meine beziehung zu einem moder mehreren repräsentanten eines für mich unzumutbaren lifestyles) abwehrerklärung vor - maximal.
und die getroffene behauptung (... einige ... krank ...) bzw. empfehlung eines anderen umgangs zur erzielung der normen die sie für verletzt hält ist meiner meinung nach als subjektive meinung nicht im geringsten irgendwie strafbar oder auf unterlassung klagbar.
DER richter der muss erst noch erfunden werden, der das vertreten würde ...
eher würde sich das als legitime abwehr versuchter nötigung interpretieren lassen, so wie sich das in der einleitung liest ( ... wegignoriert ... konfrontiert ... will absolut nichts damit zu tun haben ... grenze überschritten ...) gefolgt von gegenargumenten und einer absolut üblichen grenze für psychologische intervention - wenn man selber es nicht schafft mit dingen umzugehen ...

eigentlich viele worte die bloss sagen : oida da kann i ned mit, das ist mir echt zu steil alles - machs mit wem auch immer, ned mit mir ...
no better message.