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Thema: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

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  1. #1
    Trusted Member Avatar von Christian

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Guten Morgen,

    hierzu noch was Infos: Spielplatz für bis 12J. war ich gar nicht. Auf dem Bolzer spielen auch Erwachsene.

    Zitat Zitat von NuckelBabyLars Beitrag anzeigen
    Das ist auf keinen Fall verboten. Du darfst dich nur nicht in der Öffentlichkeit dabei befriedigen und von Kinderspielplätzen würde ich mich derzeit auch fernhalten, da könnstet du sehr schnell Stress bekommen
    Ich möchte hiermit, euch eine Info zukommen lassen. Wenn ich weis wie es ausgegangen ist. Nicht das andere auch mal in die Situation kommen. Es ist schon peinlich so vor der Polizei zu stehen.

    Ich habe das ganze mit meinem Anwalt besprochen. Jetzt warte ich erst mal ab.

    LG
    Christian

  2. #2
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Es ist schon peinlich so vor der Polizei zu stehen.

    Ich habe das ganze mit meinem Anwalt besprochen.
    Was haben die Streifenhörnchen denn aufgenommen? Hast du einen Zettel mitbekommen, auf dem der Vorwurf steht?

    Wirklich interessant - ich ging mal davon aus, dass die Polizei derzeit wichtigeres zu tun hätte ... wobei es schon hilfreich ist, auf die Altersbeschränkungen zu achten. Wenn am Spielplatz steht "bis 12 Jahre", dann sollte man als "Solo-Erwachsener" ohne Kind schon von dem Spielplatz fernhalten!

  3. #3
    Trusted Member Avatar von Christian

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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Timmi Beitrag anzeigen
    Was haben die Streifenhörnchen denn aufgenommen? Hast du einen Zettel mitbekommen, auf dem der Vorwurf steht?
    Einen Zettel, Verwarnung, oder so etwas habe ich nicht bekommen. Die haben mich nur ein paar Sachen gefragt. Warum und wäre doch etwas komisch in so einem Outfit. Die haben nur meine Personalien vom Ausweis abgeschrieben.
    Danach durfte ich gehen. Nichts weiter gesagt usw.

    Dann ist eben dieses Schreiben der Pol gekommen, Anhörung.

    LG
    Christian

  4. #4
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    AW: Frage: Ist es Verboten oder Strafbar

    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Dann ist eben dieses Schreiben der Pol gekommen, Anhörung.
    Ja, und da muss ein Tatvorwurf drinstehen - etwas, was dir vorgeworfen wird. Haben die da tatsächlich Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB reingeschrieben? Das ist vollständig lächerlich ...

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