Zitat von
Helmut
Hallo Matzebaby,
wissen deine Kollegen dass die umgebaute Toilettenkabine für dich ist und darfst nur du diese nutzen?
Wenn nicht, dann könnte ich mir gut vorstellen dass da schon mal Fragen von den Kollegen in die Runde kommen, für wen die spezielle Toilette ist.
Welche Rechte ein inkontinenter Arbeitnehmer hat, kommt darauf an, ob er einen Schwerbehindertenausweis hat und ob da mehr als 50% eingetragen sind. Erst dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, deinen Arbeitsplatz entsprechend deiner Behinderung einzurichten, wozu auch Sozialräume und Sanitärräume gehören. Du hast eine entsprechend deinen Bedürfnissen angepasste Toilette bekommen, alles notwendige ist darin, damit hast du nicht mehr Anspruch. Du musst dich wohl damit abfinden, dass entsprechende Geräusche beim Wechseln entstehen und diese auch mal Kollegen in anderen Kabinen mitbekommen könnten.
Gruß Helmut