@ Windel 77

Bingo!!! Genau das ist der springende Punkt, weil der Arbeitgeber genau weiss das er dich ohne Zustimmung des Integrationsamtes dich weder Kündigen kann noch darf.

Bei mir war es so, das ich erst gar keine Anstellung gefunden habe wo man mich mit GDB eingestellt hatte.

Meine 2 Jahre Altenpflege waren als ich noch 40 hatte, also keine Mitteilungspflicht.

Natürlich kann man es bei Einstellung auch verschweigen, um halt den Job zu bekommen.
Aber danach sind die Vorteile die man durch nen Ausweis hat hinfällig, weil entweder man gibt es an oder nicht, aber nicht " Ha jetzt ist meine Probezeit rum und jetzt hol ich mir die Vorteile" so funktioniert es nicht.

Entweder gibst du es an, oder du bist am Ende ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch.