SaphirWolf,

bist du begriffsstutzig? Es geht darum, daß das Einsperren in Segufix Freiheitsberaubung ist. Das hat mit sexuellen Handlungen erstmal nichts zu tun.

In Pflegeheimen werden Demenzkranke regelmäßig mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der BGH. Deshalb müssen Richter die Maßnahmen im Einzelfall prüfen. Nach im Frühjahr 2012 veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden rund 140.000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei 14.000 von ihnen fehlte die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.

Aha, wir wissen nun, daß es zum Fesseln von Demenzkranken einer richterliche Genehmigung bedarf und man nicht mal so eben jemand regelmäßig ans Bett binden darf.

Nun kannst du argumentieren, der 16-Jährige ist doch damit einverstanden, daß er gefesselt wird. Aber du weißt doch, daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, daß jemand mit 16 Jahren noch nicht in der Lage ist, die Folgen seiner Handlungen voll zu übersehen, und daher das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre festgelegt hat. Eine solche Entscheidung (sich in die Hand eines Anderen zu begeben) kann er altersbedingt noch gar nicht fällen. Da müßten die Eltern ihre Einwilligung geben.

Wenn er über 18 Jahre alt ist, sieht die Sache ganz anders aus. Da kann man mit beiderseitigem Einvernehmen von Gefesseltem und Fesselndem das machen. Wenn allerdings der Fesselnde die vorher vereinbarte Zeit erheblich überschreitet, ist auch das wieder Freiheitsberaubung. Das ist so ähnlich, wie wenn du dein Auto parkst, wo du z.B. eine Stunde parken darfst, aber die Parkzeit erheblich überschreitest. Das ist auch nicht erlaubt und da mußt du auch mit Sanktionen (in dem Fall: Knöllchen) rechnen.

Daß die gesetztlichen Jugendschutz-Vorschriften, wie Rauchen, Alkohol trinken, Aufenthalt zu später Stunde in Gaststätten, Alterbegrenzungen bei Videospielen häufig nicht eingehalten werden und mangels verfügbarer Polizeikräfte kaum kontrolliert werden, ändert nichts an der Tatsache, daß es da Altersgrenzen gibt.

Sollte segufix1 sich in seinem gegenwärtigen Alter von 16 Jahren von jemand fesseln lassen und die Eltern bekommen das mit und gehen zur Polizei, möchte ich nicht in der Haut des Fesselnden stecken.

LG Georg