Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1523/2007 und durch das Deutsche Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) ist es grundsätzlich verboten, Katzenfelle und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, in der EU in Verkehr zu bringen, und in die EU ein- bzw. aus ihr auszuführen.
Wenn es nicht Kunstpelz ist, ist es möglicherweise Kaninchenfell.
LG Georg, der sich an seine Parka-Zeit erinnert, weil an der Kapuze des Parkas ein Fell sein mußte.