Original von DarkClowns
Es werden seitdem es Krankenversicherungen gibt, Patienten in zwei Klassen aufgeteilt, gesetzlich und privat versicherte, daher neu ist das nicht, sondern schon eh und je ein mehr oder weniger großes Problem mancher Patienten!

Ansonsten zu den Markenrechtlichen Schwierigkeiten, da sind keine Vorhanden, denn der Markenname ist der Hersteller, Namenszusätze dabei sind irrelevant.
Bei uns in der Schweiz ist jedermann gesetzlich grundversichert. Die KK vergütet Inkontinenzhilfsmittel bis zu einem Betrag von ca. 1950 CHF (ca. 1750 €) pro Jahr. Was darüber hinausgeht, wird - sofern vorhanden - von der freiwilligen Zusatzversicherung übernommen. Die Wahl der Produkte kann vom Patienten nach seinen jeweiligen Bedürftnissen abgestimmt werden. Nimmt er teurere Produkte, dann kann er von diesen halt de facto nur eine kleinere Stückzahl beziehen. Leider ist die Auswahl der Produkte auf das jeweilige Sortiment bzw. die Beschaffungsmöglichkeiten der Apotheke beschränkt, wo man sein Dauerrezept hinterlegt hat. Die Auswahl beschränkt sich i.d.R. auf Tena, Attends, Molicare und es ist leider nicht möglich, die ansprechenden ABDL-Windeln zu beziehen.

Bezüglich Die Namenstzusätze kommt es immer darauf an, ob ein Hersteller diese markenrechtlich hat schützen lassen. Ich erinnere mich da an den kürzlichen Streit zwischen Haribo und Lindt-Schokoladen wegen den "Goldbären".....

Lieber Gruss
abdelgamal