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Thema: Windel und Ladendetektive

  1. #1
    Kvetinka
    inaktiv

    Windel und Ladendetektive

    Hallo,

    letztens war ich mit Windeltasche in Grottau(CZ) im Penny Einkaufen. Nach dem Bezahlen wollte der Ladendetektiv in die Tasche sehen. Er sah aber nur meine Reservewindeln in Herstellerpackung und Getränkedosen der Hausmarke eines polnischen Mitbewerbers.

    LG Kwjetka Kika z Kytlice

  2. #2
    Gummimike
    inaktiv

    Thumbs up

    Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.

  3. #3
    Senior Member Avatar von Ingo1979

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    Original von Gummimike
    Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.
    Wenn man jedoch nichts zu verbergen hat, kann man den ja problemlos in die Tasche blicken lassen, oder?
    Geht auf jeden Fall schneller, als die Polizeivariante.

    Aber grundsätzlich stimme ich dir zu was die Befugnisse angeht.

  4. #4
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    @ Gummimike, anderes Land, andere Gesetze. Auf Deutschland trifft die Aussage zu. Das muss aber nicht für Tschechien stimmen.

  5. #5
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    Kveta fällt aber auch überall auf... Abgesehen von der amüsanten Anekdote, ist die Lage aber recht eindeutig. Man muss niemandem was zeigen, sollte aber dann abwägen, ob es einem die Wartezeit, bis die Polizei kommt, wert ist...

    Pimpernuckel
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  6. #6
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    Das ihr euch alle in der CZ strafprozessualen und polizeirechtlichen Gesetzgebung so gut auskennt. Ich kenne mich sehr gut in der Deutschen aus. Das bedeutet aber nicht, das ich etwas über ausländische weiß. Zumal die osteuropäischen Staaten generell ein wenig Polizeifreundlicher sind und die Polizei dort mehr Möglichkeiten hat, sei es offiziell oder inoffiziell. Man kann diese Staaten nicht mit dem deutschen Rechtsstaat vergleichen.

  7. #7
    Kvetinka
    inaktiv
    Ich wolle nach den Einkaufen noch was Essen, habe den Detektiv in die Tasche schauen lassen.

    In dem Ort gibt es keine anderen bahnhofnahen Läden, die am Sonntag geöffnet hat, also musste da mit Tasche rein. Besser als ohne Reservewindeln auszulaufen mit Folgeproblemen.

  8. #8
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    Original von tenamackie87

    Das ihr euch alle in der CZ strafprozessualen und polizeirechtlichen Gesetzgebung so gut auskennt.
    Haste natürlich recht... Ich hab nur "Penny" gelesen und den Rest hat mein Gehirn irgendwie ausgeblendet.

    Pimpernuckel
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    24/7 in Windeln

  9. #9
    Lebensinsel
    inaktiv
    Da hat er bestimmt geguckt, wo er in die Tasche geguckt hat.

  10. #10
    SaphirWolf
    inaktiv
    bitte mal in "Erfahrungsberichte" verschieben

  11. #11
    4jähriger 3Käsehoch Avatar von BoP

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    Und hintenrum beschweren sich alle wenns um den gläsernen Bürger geht.

    Nein, ich lasse niemanden der nicht durch Gesetz dazu berechtigt ist, in einem
    Laden in meine Tasche sehen und lasse zur Not auch die Polizei kommen.
    Denn ich habe immer etwas darin das nicht jeder sehen muss. Meine
    Privatssphäre!
    "Dein Ziel ist wichtig für diese Welt. Du sollst das Lachen schenken.
    Denn jedes Kind dem du Lachen schenkst, kann mit dem Herzen denken."

    Schandmaul - Herr der Wellen

  12. #12
    Lebensinsel
    inaktiv
    Da hast du vollkommen recht!
    Was ich dem Schnüffler gezeigt hätte, hängt natürlich auch davon ab, ob er hübsch gewesen ist.

  13. #13
    völllig pervers

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    Nimm das nächste mal ein paar benutzte Windeln mit und provozier, dass er dich wieder durchsucht.
    Erziehung benötigt. Bitte melden!

  14. #14
    Senior Member

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    Ich persönlich würde es nicht schlimm finden, würde nur darauf bestehen ins Büro zu gehen (wenn Windeln in der Tasche sind). Wer nichts zu verbergen hat, kann auch die Tasche zeigen. Der Detektiv mach auch nur seine Arbeit. Es ist für alle Beteiligten am einfachsten und schnellsten.
    Und die Polizei hat besseres zu tun, als in die Taschen eines Bürgers zu gucken und diese zu durchsuchen nur weil er sich sträubt diese zu öffnen. Bei so einem Delikt wird nur die Polizei gerufen, wenn die Identität nicht fest steht (keinen Ausweis dabei) oder wenn sich der Kunde sträubt zu kooperieren (Ware nicht rausgibt, Tasche nicht öffnet, ... ). Und außerdem, wird die Tasche i.d.R. sowieso geleert wenn die Polizei kommt. Bedeutet der Detektiv wird den Inhalt sehen.

    Nice to know:
    In der Regel läuft eine Abarbeitung eines Ladendiebstahl ohne Polizei ab.

    Es gibt sowieso zu wenig Polizisten, dann sollte sie nicht noch mit so einer Lappalie belastet werden. Dieses hat auch nichts mit gläsernen Bürger zu tun. Wenn man in ein Geschäft geht und sich auffällig Verhält kann das passieren. Wenn man dieses nicht möchte, darf man dort nicht einkaufen gehen.

    Aber mit dieser Aussage trete ich sicher wieder eine Grundsatzdiskussion los. Also BoP, brauchst nicht zu antworten. Ich weiß Du bist anderer Meinung. Und wir kommen nicht auf einen Nänner.

    That's all folks

    PS. Habe leider keine Kartoffel ;-)

  15. #15
    Abri-fan
    inaktiv
    erstmal heisst es " haben sie einen begründeten verdacht oder langeweile?" wenn dann kein vernünftiges argument kommt würd i weiter gehen.

  16. #16
    Soul-Mate
    inaktiv
    Original von Ingo1979
    Original von Gummimike
    Der darf nur drum Bitten in deine Tasche zu sehen. Du musst dem nicht die Tasche zeigen. Wenn der dann doch drauf besteht muss er die Polizei rufen. Die dürfen dann in deine Tasche sehen.
    Wenn man jedoch nichts zu verbergen hat, kann man den ja problemlos in die Tasche blicken lassen, oder?
    Geht auf jeden Fall schneller, als die Polizeivariante.

    Aber grundsätzlich stimme ich dir zu was die Befugnisse angeht.
    In Polen ticken da die Gesetze auch etwas anders

  17. #17
    Senior Member

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    Entschuldige Abri-Fan, ich unterstelle dem Ladendetektiv einfach mal, dass er Personen nicht ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat anspricht.

    Ich bin auch davon ausgegangen, dass dieses klar ist. Aber bei Dir muss man, wie es aussieht, jedes kleinste Detail beleuchten. Nächstes mal erstelle ich ich für Dich ein Gutachten, in dem alle Eventualitäten und Tatbestandsmerkmale geprüft werden.

  18. #18
    Abri-fan
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    Original von tenamackie87
    Entschuldige Abri-Fan, ich unterstelle dem Ladendetektiv einfach mal, dass er Personen nicht ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat anspricht.

    Ich bin auch davon ausgegangen, dass dieses klar ist. Aber bei Dir muss man, wie es aussieht, jedes kleinste Detail beleuchten. Nächstes mal erstelle ich ich für Dich ein Gutachten, in dem alle Eventualitäten und Tatbestandsmerkmale geprüft werden.
    brauchst n taschentuch?

  19. #19
    Senior Member

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    Und die Polizei darf auch keine Taschen durchsuchen in DE machen. Sie machen es zwar aber sie müssen eigentlich einen richterlichen Beschluss dazu haben um die Tasche durchsuchen zu dürfen.

  20. #20
    XXL-DL Avatar von Heavy User

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    Nein ein richterlicher Beschluss ist für die Durchsuchung einer Person nicht notwendig, es reicht ein sog. " hinreichender Tatverdacht" , auch der eines Zeugen!
    Windeln find' ich voll gut!

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