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Thema: Schlumpfwindeln....

  1. #1
    wfingo
    inaktiv

    Schlumpfwindeln....


  2. #2
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    und wenn da stehen wuerde 1ct pro container aendert das nix an dem fettgedruckten text ..der unter dem preis steht
    Sorry, this item is no longer available!
    vielleicht steht da deswegen so n hoher preis drin..
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  3. #3
    wfingo
    inaktiv
    Haben bestimmt Licence-Probleme bekommen. Schlümpfe darf man sicher nicht so einfach überall draufdrucken. Trotzdem nettes Design....

  4. #4
    Senior Member

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    Beim Kauf außerhalb des EWU-Raumes ist zu beachten,
    dass Steuern auf die Ware und die Versandkosten anfallen.
    Es gibt Freigrenzen, unter denen weniger oder keine Steuer anfällt.

    Das gilt auch bei Alibaba.
    Hier gebe ich aber nicht nur den Rat, durchzurechnen, was denn
    die Ware kostet, wenn sie noch versteuert wird, sondern auch den
    Tipp, zu überprüfen, wie denn diese Kampfpreise zustandekommen.
    Vielleicht sind es Plagiate, vielleicht ist es die Verwendung von
    urheberrechtlich geschützen Symbolen.

    Für den Import dieser Dinge ist der Käufer verantwortlich.
    Sollte der Zoll der Meinung sein, dass eine Rechteverletzung
    stattgefunden hat, dann könnte im worst case das passieren:

    Der Zoll fordert den Empfänger der Ware auf, einen Nachweis
    zu erbringen, dass diese Ware gehandelt werden durfte.
    Wenn das nicht gelingt, dann könnte der Zoll die Ware beschlagnahmen,
    bis der entsprechende Nachweis stattgefunden hat
    oder die Ware sofort dem Versender zurückschicken.
    Der Zoll wird trotzdem die Ware versteuern.
    Diese Steuer ist vom Empfänger zu zahlen, auch wenn er die
    Ware niemals bekommen wird.
    Sollte der Rechteinhaber mit dem Zoll vereinbart haben, dass die
    Ware zu vernichten ist, zahlt der Käufer zum vierten mal::
    * den Warenwert + die Versandkosten
    * die Steuer darauf
    * die Vernichtung
    * die aus dem Zivil-Prozess, den der Rechteinhaber anstreben
    könnte, entstehende Strafe

    Ist der Zoll der Meinung sein, dass die Einfuhr gewerbsmäßig
    stattfinden sollte, gibt es eventuell noch eine Strafrechts-Anzeige.

    Die Rechtfertigung, man habe nicht gewusst, dass man diese Dinge
    nicht importieren darf, wirkt sich allenfalls strafmildernd auf die beiden
    Anzeigen (Strafrecht + Zivilrecht) aus.
    An den Steuern, den Gebühren und dem verschenkten Geld ändert
    das nichts. Zwar kann man versuchen, das Geld über den auf der
    Seite angebotenen Käuferschutz zurückzuholen, aber wenn das nicht
    auf einfachem Weg klappt, müsste man in China klagen.
    Das stelle ich mir aber etwas schwierig vor:-)


    Gruß Jorgen

  5. #5
    wfingo
    inaktiv
    Denke das ist vielen bereits bekannt. Einkaufen in China - da sollte man wissen was man kauft. Zoll usw. kann da schon nervig werden.

    Aber wenn man überlegt einkauft dann ist China eine super Einkaufsquelle für viele praktische Dinge. Meine LED-Birnen sind bisher ausschliesslich in China bestellt - und es klappt vorbildlich. Wenn man unter 36,- € EInkaufswert inkl. Versand bleibt, dann gibt es kaum Probleme.

    Trotzdem Thanks für die ausführliche Info.

  6. #6
    Senior Member Avatar von Pimpernuckel

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    Bei Schlümpfen fällt mir immer nur der alte Witz ein "Was ist blau und liegt im Wald?..." Irgendwie bin ich da überheupt kein Fan davon...

    Pimpernuckel
    Ada, ada! Haba umu mimu?
    -------------------------------
    24/7 in Windeln

  7. #7
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    Ist zwar OT, aber da muss ich gleich an die Schlümpfe Babywindel denken, die es Mitte der 90'er bei Toys R Us gegeben hat. Wurden glaube ich von Peaudouce hergestellt. Kennt die noch wer?

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