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Thema: Unicell

  1. #1
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    Unicell

    Hallo,

    mit welchen Windeln werdet Ihr nach der Umstellung von Unicell versorgt? Seid Ihr mit der Qualität zufrieden oder habt Ihr Euch nach einem neuen Lieferanten umgesehen und welcher ist dies und wie seid Ihr mit dieser Qualität zufrieden?

  2. #2
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Unicell

    Naja - das scheint seit einiger ein „Trend“ zu werden. Hauschild hatte vor einiger Zeit ja auch damit angefangen… Ob die Rechnung für die Zwischenhändler aufgeht wird sich zeigen. Im Zweifelsfall wechselt man halt gleich zum Hersteller. Fast alle Kassen haben Verträge mit den großen Herstellern.

  3. #3
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    AW: Unicell

    Die Frage ist nur, wer liefert noch Produkte mit Folie, dass würde mir weiterhelfen. Oder vielleicht hat ja noch einer einen Versorger, der noch Folienwindeln liefert

  4. #4
    Trusted Member Avatar von Malustraner

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    AW: Unicell

    Zitat Zitat von Tom151 Beitrag anzeigen
    Die Frage ist nur, wer liefert noch Produkte mit Folie, dass würde mir weiterhelfen. Oder vielleicht hat ja noch einer einen Versorger, der noch Folienwindeln liefert
    https://www.wb-community.com/showthr...-Folienwindeln

    Hier findest du alle restlichen Folienwindeln. (Forma Care fällt ja jetzt tendenziell raus)
    Ob das deine Kasse übernimmt musst du dann aber individuell klären je nach Produkt.

    VG
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  5. #5
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    AW: Unicell

    Hallo Malustraner,

    vielen Dank für den Link. Nun kann ich mich auch durch diese Liste durcharbeiten.

    Viele Grüße

  6. #6
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    AW: Unicell

    Ich bin nun an der Tena dran, konnte diese aber leider bisher nicht testen, da nicht mal Tena diese als Muster hätte, was für mich sehr fragwürdig war.

  7. #7
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    AW: Unicell

    Na ja, fragwürdig finde ich es jetzt nicht unbedingt, wenn ein Hersteller seine Produkte nicht kostenlos zur Verfügung stellt ... testen kann man sie ja trotzdem, man kauft sich dafür halt eine kleine Menge.
    Ich kann dir aber versichern, dass die Tena Slip Active Fit zu den - in meinen Augen - mit Abstand besten Windeln auf dem Markt zählen (abseits von 25-Liter-Fetischprodukten natürlich), sowohl Passform, als auch Zuverlässigkeit und Saugfähigkeit betreffend - tagtäglich und rund um die Uhr in der "Maxi-Variante" von mir in Benutzung!
    Damit kann man eigentlich nix falsch machen ... aber, wie immer:
    Das sind persönliche Erfahrungen, die nur mich selbst (und mein Patenkind) betreffen - aber aus dieser subjektiven Sichtweise heraus empfehle ich sie ausnahmslos!
    Ich kenne jetzt Unicell nicht, aber mein Versorger liefert (wenn auch erst nach einem Rechtsstreit mit der GKV) aufschlagsfrei alle 36 Tage 2 Kartons a 72 Windeln, insgesamt also 144 - wenn man will, geht das also!
    Geändert von Mick (13.07.2023 um 02:33 Uhr)

  8. #8
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    AW: Unicell

    Ich habe mit Unicell keine negative Erfahrung gehabt, aber die Muster anderer Firmen, die angeblich aufschlagfrei sein sollen, sind wirklich solche, womit man zu Hause bleiben darf, wobei einer mir sogar meinte, dass ich 1 Stück pro Tag bekomme und dafür 1 Euro Aufpreis zahlen soll. Es gibt fast keine brauchbare Inkoversorgung unter den normalen Umständen (normales Rezept) und ohne Aufpreis. Meine Ärzte sind der Meinung, dass die KKs wohl in den nächsten Jahren raus aus der Bezahlung wollen, da sie dies immer wieder hören.
    Ich habe mit Unizell sehr lange und sehr gut telefoniert und muss natürlich verstehen warum Unizell umgestellt hat. Wer kann die Qualität und Menge für runde 20,00/Monat liefern? Auf Dauer keiner, da es wirtschaftlich einfach nicht rechnet und dann muss man natürlich auch das Verhalten anderer Lieferanten verstehen.

  9. #9
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    AW: Unicell

    Hallo Tom. Genau genommen kann jeder Patient sich an seine Krankenkasse wenden. Die Versorger haben einen Vertrag mit der Keankenkasse, in dem steht, dass sie jeden Patienten angemessen versorgen müssen. Bei manchen Imko's machen sie also Verlust. Dazu haben sie sich verpflichtet.

    Leider zeigt die Praxis, dass das nicht funktioniert. Hier kann man die Krankenkasse direkt in die Pflicht nehmen. Das ist zwar manchmal langwierig, lohnt sich aber. Denn dann bekommet du deine Inko-Versorgung ohne Mehrpreis und in guter Qualität. Denn an der gesetzlichen Pflicht hat sich nichts verändert. Windeln sind nach wie vor Hilfsmittel und können verordnet werden.

  10. #10
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    AW: Unicell

    Hallo EngelNullSieben,
    zunächst habe ich mich bemüht und dann die KK in die Pflicht genommen. Diese hat bis heute Zeit und muss sich nun darum kümmern, da ich ansonsten mit einem Antrag auf einstweiligen Schutz gedroht habe. Ich bin und werde niemals Vertragspartei bei den Verträgen.

  11. #11
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Unicell

    Hi Engel,

    im Prinzip richtig - nur leider ist es nicht ganz so einfach. Ich nehme mal an Tom hat keine Einzelbewilligung von der Kasse sondern nur ein Rezept vom Arzt. In dem Fall bekommst du von der Kasse oft nur eine Liste mit Versorgern zurück und der bitte dir einen neuen zu suchen. Dafür brauchst du dann auch ein neues Rezept. Die Kasse ist damit ihrer Pflicht bereits nachgekommen. Es gibt kein Recht auf eine „Wunschversorgung“ und der neue Versorger ist auch nicht verpflichtet dir das zuvor benutzt Produkte zu liefern, sondern eben nur ein „angemessenes“.

    Wenn das Produkt nicht angemessen sein sollte und es dir mit angemessen Aufwand nicht möglich ist einen Versorger zu finden der ein für dich geeignetes Produkt liefern kann, benötigst du eine Einzelfallprüfung durch die Kasse und ggf. unter Einbeziehung des MDK - die dann hoffentlich zu einer Bewilligung für ein passendes Produkt führt. Hierzu habe ich schon etliches hier geschrieben…

    Am besten mal hier: https://www.wb-community.com/showthr...076#post866076

    und hier: https://www.wb-community.com/showthr...486#post873486

    lesen.

    Anders ist es, wenn es bereits eine Einzelfallbewilligung gibt. In diesem Fall kannst du bei Lieferverzögerungen durch den Lieferanten, die der Kasse rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wurden und für die (dein mitwirken vorausgesetzt) nicht rechtzeitig eine Lösung gefunden wurde eine Eigenverauslagung geltend machen indem du das bewilligte Hilfsmittel in angemessener Menge selbst beschaffst und der Kasse bis zur Lösung des Problems in Rechnung stellst.

    viele grüße
    Michael
    Geändert von mickdl (18.07.2023 um 08:32 Uhr)

  12. #12
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    AW: Unicell

    Hallo Mickdl,

    bei Unicell hatte ich eine Einzelfallentscheidung, aber mit dem Wegfall der bisherigen Belieferung ist auch diese damit passe. Nun habe ich da die KK keine Listen aufgrund der DSGVO herausgeben wollte, meinen guten Willen gezeigt und nun die Sache zurück an die KK gegeben, mit dem Vermerk, dass sie nun in der Pflicht sind mir eine adäquate Lieferung zu organisieren. Die Frist (5 Tage) läuft heute ab. Morgen werde ich nochmals nachfassen und wenn dann nichts passiert, wird es auf einen einstweiligen Schutz hinauslaufen.
    Atteste und entsprechende Befunde sind ebenso eingereicht worden.

  13. #13
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Unicell

    Hi Tom,

    die Frage währe: Hat da Unizell oder die Kasse entschieden? Wenn die _Kasse_ entscheiden hat, und weiterhin ein gültiges Rezept (gleiche Menge/Produkt/Indikation) vorliegt dann ist diese Entscheidung auch weiterhin gültig und es funktioniert wie oben beschrieben. In diesem Fall ist nur der von der Kasse für dich mit Unizell getroffene Einzelvertrag gekündigt und die Kasse muss halt nach Einholung eines KVA mit dem nächsten Lieferanten einen neuen machen. Das kann manchmal etwas dauer, weil die Versorger mit dem KVA oft nicht besonders schnell sind. Daher geht die Eigenverauslagung i.d.R auch problemlos durch.

    Wenn Unizell „Entscheiden“ hat, dann ist das leider deutlich komplizierter, denn in dem Fall weiß die Kasse ja garnichts von deinem Mehrbedarf und wird ihn daher auch nicht bezahlen sondern darauf hinweisen das es Sache des Versorgers ist dich hier zu beraten und etwas passendes zu liefern. Hier muss der Kasse mittgeteilt werden, das der Versorger leider keine Lösung hat - b.z.w. die Versorgung ablehnt und du eine Einzelfallprüfung beantragen möchtest. Auch hier gibt es auch wieder (mindestens) zwei Möglichkeiten: Wenn du weißt was du willst und das Hilfsmittel im GKV Hilfsmittel Katalog enthalten ist benötigst du eine passende Verordnung + Attest vom Arzt, das begründet warum nur dieses Hilfsmittel für dich in Frage kommt.

    Wenn es „nur“ um die Versorgung einer schweren Inkontinenz geht, reicht hier i.d.R z.B. der Befundbericht der letzten UD aus dem hervorgeht wie viel du pro Episode verlierst. Die Kasse wird dann i.d.R immer den MDK mit der Prüfung beauftragen. Der wird dich dann anschreiben und von dir die Krankengeschichte + eine Liste der behandelnden Ärzte + Einwilligung der Datenweitergabe anfordern. Wenn Sachen unklar sind wird er ggf. selber die Ärzte mit einer entsprechenden Fragestellung anschreiben. Ich würde vermuten das in 80% der Fälle dann eine Empfehlung nach Aktenlagen an die Kasse zurück geht - in den anderen Fällen kann eine Begutachtung durch einen Arzt vom MDK notwendig werde.

    Wenn der MDK die Versorgung (entweder schwere/schwerste Inkontinenz oder das beantragte Hilfsmittel) als medizinisch notwendig ansieht, wird die Kasse i.d.R. dieser Empfehlung folgen. Wenn sie das nicht tut und ablehnt steht nach begründetem Widerspruch und erneuter Ablehnung der Klageweg offen - das passiert aber so gut wie nie, weil die Kassen inzwischen gelernt haben, das sie den Prozess fast immer krachend verlieren wenn sie sich gegen ihren eigenen Gutachter stellen. Einzige Ausnahme: Man hat selber einen Formfehler gemacht und z.B. Fristen nicht eingehalten.

  14. #14
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    AW: Unicell

    Hallo mickdl,
    Unicell hat entschieden, dass sie ihre Produkte umstellen und auch an der Qualität schrauben, was wieder einen Nachteil gegenüber Patienten ist.

    Ich habe eine neue Verordnung auf Tena, da diese momentan die einzigen auf dem Markt sind, die noch Folie nutzen und auch im Alltag keine Probleme machen. Nur das Problem ist, dass diese eigentlich nicht für den deutschen Markt bestimmt sind und von daher es schwierig wird. Heute hat mir ein SB von der Kasse erklären wollen, dass ich in der Pflicht sei, bis ich ihm mal die rechtslage erörterte, dass ich eben keine Vertragspartei bin und nur ein Vertrag zwischen KK und Lieferanten zu stande kommt. Mir wurde auch netterweise empfohlen, dass ich wieder einen Katheter mir legen lassen soll, was doch sehr unverschämt ist. Die nötigen Atteste und Befunde habe uch und wenn die KK bis nächste Woche nicht irgendwas verlauten lässt, dann muss ich dies über das Sozialgericht und einer einstweiligen Anordnung klären lassen, von daher wäre es die zweite Klage gegen meine Krankenkasse, denn mit der anderen werden diese sich nach meiner Meinung eine blutige Nase holen, da sie von einer 17 Jahre alten Regelung mit mir einseitig eingestellt haben.

    Die Fristen wurden seitens der KK bisher nicht eingehalten, da es hier um ein Schnelles handeln geht und bisher weder ein Gutachten des MdK vorgelegt haben, dass haben sie angeblch vor 14 Tagen beauftragt und dazu habe ich etliche Nachweise und Atteste beigelegt. Zum anderen versucht die KK Unicell nun zum einlenken zu bewegen, was m. E. nicht funktioniert, nachdem wir von einem Unternehmen reden und auch dies in der Handlung frei ist. Das nennt man dann Marktwirtschaft, aber das soll sich die KK von Unicell (Geschäftsführung) erklären lassen.

  15. #15
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    AW: Unicell

    Also so, wie du das schilderst, hat die KK im Fall einer Sozialgerichtsklage keine Chance. Die Situation war bei mir ja ähnlich verfahren, Kratzen und Beißen sowie wichtige "amtliche" (aber absolut nichtssagende) Bescheide mit "Dienstsiegel", unterschrieben von irgendeinem ominösen "Rechtsanwalt und Syndikus" seitens der KK gehören halt zum Geschäftsmodell.

    Im übrigen bekomme ich meine Tena Slip Active Fit problemlos alle 36 Tage in 2 Kartons vom Medi-Markt Mannheim geliefert - die gibt es selbstverständlich auch auf dem deutschen Markt ganz offiziell!
    Etwaige "Qualitätsaufschläge" o.ä. sind seit dem SG-Urteil in meinem Fall rückwirkend entfallen, die Kosten hat die KK vollumfänglich zu tragen.
    Geändert von Mick (20.07.2023 um 23:20 Uhr)

  16. #16
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Unicell

    Hi Tom,

    also ich denke man muss die Sache mal ganz ruhig betrachten. Es ist klar das so eine Situation Stress verursacht aber in der Ruhe liegt der Erfolg ;-).

    Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:

    1) Unizell liefert das Produkt mit dem sich dich Versorgt haben nicht mehr. Sie bieten ein Ersatzprodukt an, das aus deiner Sicht ungeeignet ist.
    2) Für die Krankenkasse war das bislang eine Regelversorung und es gab keine Einzelfall Bewilligung.
    3) Du hast der Kasse mitgeteilt, das Unizell dein Produkt nicht mehr liefern kann und darum gebeten das Problem zu klären.

    Hier währe jetzt meine erste Frage: Was hast du der Kasse denn genau mitgeteilt und was war genau deine Forderung?

    4) Die Kasse hat den MDK um ein Gutachten gebeten.

    Zweite Frage: Gutachten wofür? (für die Bewilligung eines Produktes oder zur Feststellung eines erhöhten Bedarfes bei schweren Inkontinenz)

    5) Du möchtest ein Produkt das es auf dem deutschen Markt nicht gibt (?).

    Dritte Frage: Ist es hier aufgelistet: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverba...e/produktsuche

    Erstmal generell zu den Fristen und zum Vorgehen: Wenn es um die Bewilligung eines Hilfsmittels geht dann hat die Kasse dafür - wenn ich mich recht erinnere 4 Wochen ohne MDK und 5 Wochen mit MDK Zeit eine Bescheid zu erteilen. Die Frist gilt ab dem Tag an dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Nach Ablauf der Frist gilt der Antrag bis auf weiteres als bewillig. Wenn die 5 Wochen (schau besser noch mal nach - sind vielleicht beim MDK auch 6) abgelaufen sind und die Kasse nicht entschieden hat kannst du die Sachen auf eigene Kosten kaufen und der Kasse so lange in Rechnung stellen bis sie deinen Antrag bearbeitet haben und ein Versorger liefert.

    Hier gibt es allerdings einige Haken:

    1) Wenn der Antrag nur ein Hilfsmittel für schwere Inkontinenz umfasst solltest da das Hilfmittel besorgen das du auch schon vorher geliefert bekommen hast.
    2) Wenn der Antrag abgelehnt wird beibst du auf den Kosten sitzten und musst ggf. bereits erstattete Beträge an die Kasse zurückzahlen.

    Die Rechtsbehelfsbelehrung auf einem Ablehnungsschreiben ist wichtig. Normaler weise steht der Klageweg gegen die _Entscheidung_ erst nach einem abgelehnten Widerspruch frei.

    Anders ist das wenn gar kein kein Bescheid kommt. In dem Fall kaufst du die Sachen selber und setzt die Kasse in Verzug. Dazu müssen von dir realistische Zahlungsziele gesetzte werden, die sich mit zwei Mahnungen zeitlich verringern dürfen. Die Dritte Mahnung ist dann die Klage auf die Übernahme deiner bislang entstandenen Kosten. Ein weiterer Klagepunkt währe die Herbeiführung der Antragsentscheidung.

    Gegen eine Ablehnung die ggf. kommt kann dann noch einmal gesondert geklagt werden.

    Dabei noch _ganz wichtig_: Alles schriftlich machen! Oft haben die Krankenkassen eine App mit der du mit ihnen in Verbindung treten kannst. Wenn du mit ihnen telefoniert hast, mach eine Gesprächszusammenfassung und schicke sie der Kasse mit der bitte um Prüfung ob du alles richtig verstanden hast. Diese Zusammenfassung sollte vor allem die ToDo’s beider Seiten mit Zieldatum enthalten. Das ist später wichtig wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommen sollte. Hier geht es nähmlich erstmal darum zu klären ob alles Formal richtig abgelaufen ist. Dafür benötigst du Beweise - insbesondere dann wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

    Diesbezüglich ist es natürlich auch wichtig das zu selbst die Fristen (z.B. für einen Widerspruch) einhältst. Gleiches gilt für die Beibringung von Schriftstücken für den MDK.
    Geändert von mickdl (21.07.2023 um 09:42 Uhr)

  17. #17
    Senior Member Avatar von mickdl

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    AW: Unicell

    Hi Tom,

    vielleicht noch eine Sache:

    Wenn die Kasse mit Unicell redet dann läuft es doch schon in die richtige Richtung. Im Prinzip geht es doch dann nur darum, die Versorgung weiter sicherzustellen bis eine Lösung mit Unicell oder einem anderen Versorger gefunden wurde.

    Erfahrungsgemäß kann das eine Weile dauern - und das liegt oft nicht an der Krankenkasse sondern am Versorger. Ich habe es selber erlebt das ein Versorger mal locker 5 Wochen für einen KVA gebraucht hat - und das obwohl ich da wöchentlich lästig gefallen bin und es selber eskaliert habe. Erschwerend kommt dann noch dazu, das viele Versorger für dieses Verfahren keinen Standardprozess haben und die Abrechnung nicht automatisieren können. Alleine das kann schon dazu führen, das sie einfach keine Lust auf dich als Kunden haben - obwohl sie mehr Geld von der Kasse bekommen…

    Es ist halt alles nicht ganz so einfach - von daher ist es sicher gut mit einander zu reden und hier eine Interimslösung herzustellen bis ein passender Versorger gefunden ist. Klagen beschleunigt so etwas selten - mit einandern reden hilft oft mehr.

  18. #18
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    AW: Unicell

    Hi mickdl,

    das die Kasse mit Unicell redet ist sicherlich der richtige Schritt, aber es dauert halt und der Monat Juli ist auch bald zu Ende.

    Nun mal warten bis die was zusammen besprochen haben und ich wieder über längere Zeit versorgt werde.

  19. #19
    Senior Member Avatar von B.S.

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    AW: Unicell

    Unizell hat lt. Onfo nur die easy slip Nacht mit Folie noch und die sind Schrott. Bekomme nur noch Cottenfeel egal wie. Wenn ich kein anderen Versorger bekomme dann kauf ich privat und zahle halt mehr aber bin sicher. Es reicht mir mit den Versorgern echt. Für Klage usw. Hab ich einfach keine Zeit und Lust mich zu rechtfertigen warum ich die mit Folie möchte
    Genieße jeden Tag. Es ist schneller vorbei als Du denkst.

  20. #20
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    AW: Unicell

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