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Thema: Windelaufzahlung befreien lassen

  1. #1
    Senior Member Avatar von Sir1972

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    Windelaufzahlung befreien lassen

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage: Ich bekomme von der Krankenkasse die Molicare Plus ( 160 Stück ) geliefert,mit denen ich aber in der Öffentlichkeit und auf der Arbeit überhaupt nix anfangen kann (Saugleistung zu wenig).
    Jetzt hab ich die Möglichkeit die Molicare Super Plus zu ordern muß aber 40€
    pro 56 Stück drauf bezahlen,daher Meine Frage,wie kann Ich mich von der Zuzahlung befreien lassen,da ich ja ohne diese Dinger nix arbeiten kann.

    vielen Dank Sir1972

  2. #2
    buntstiftsüchtig
    inaktiv
    40€ pro 56 Stück?!?!?

    Hallo?! Wo kauft deine KK bitte ein?
    Das ist ja fast (wenn nicht sogar) teurer als selbst kaufen.

    Ich hab leider keine Ahnung wie man da mit Krankenkassen umgeht aber ich wurde es genau so erklären.

  3. #3
    Lebensinsel
    inaktiv
    Du kannst bei deiner Kasse einen Antrag auf Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr stellen. Die schicken dann ein paar Formulare, in denen du deine Einkommensverhältnisse offen legen musst. Außerdem muss dein Hausarzt eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung (in dem Fall Inkontinenz) ausfüllen. Nach Eingang der ausgefüllten Formulare stellen die dann deine zumutbare Belastungsgrenze für Zuzahlungen fest. Wenn jemand vom Amt beispielsweise 750 Euros im Monat bekommt, liegt der Betrag bei etwa 40 € für´s Jahr, die musst du dann löhnen, und erhälst eine Befreiungskarte. Alles was drüber hinausgeht, übernimmt die Kasse. Auch bereits geleistete Zuzahlungen bekommst du dann zurück.

    Bei höheren Einkommen geht der Betrag entsprechend nach oben, und es ist dann eine einfache Rechnung, was für dich günstiger ist: Die Befreiung mit der einmaligen Vorauszahlung oder die Zuzahlungen selbst zu zahlen. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, wenn die Zuzahlungen im Jahr realativ hoch sind.

  4. #4
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    Talking Wirtschaftliche Zuzahlung

    Hallo Zusammen,

    mir fehlt noch eine Information, um eine Antwort geben zu können: hat die Krankenkasse einen Rahmenvertrag mit dem Lieferanten (Hartmann) abgeschlossen und zahlt diesem somit eine "für alles Notwendige" ausreichende Pauschale?

    Wenn dem so ist, handelt es sich um um eine wirtschaftliche Aufzahlung an den Hersteller/Lieferanten (=Hartmann?)

    Für weitere Ausführungen warte ich auf eine Antwort.



    P.S. ich kenne sowohl die Aufzahlungsfalle, als auch das Verhalten der Fa. Hartmann (als Hersteller und Lieferant).

  5. #5
    Senior Member

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    Wenn's es um die wirtschaftliche Aufzahlung geht, lass dir von deiner Krankenkasse mal alle Lieferanten in deiner Nähe geben. Dort kannst du dann Muster in deiner Stärke anfordern. Besten darauf, dass du nicht aufzahlen musst. Das klappt wunderbar.

  6. #6
    Senior Member Avatar von Helmut

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    Hallo Leute,

    das betrifft jetzt nur die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern sieht es wieder anders aus. Genauso ist ist bei privat Versicherten, da kommt es auf den Vertrag an was an Hilfsmittel und in welcher Höhe bezahlt wird.


    Ihr müsst hier Unterscheiden zwischen der gesetzlichen Zuzahlung nach SGB V §33 Abs.8 und der sogenannten wirtschaftlichen Aufzahlung. Die gesetzliche Zuzahlung ist klar, das regeln die Gesetze entsprechend, aber bei der wirtschaftlichen Aufzahlung ist es eine Sache zwischen Lieferant und Warenempfänger.

    In der Regel haben die gesetzlichen Krankenkassen Verträge nach SGB V §127 mit verschiedenen Leistungsbringern abgeschlossen, sei es durch Ausschreibungen oder durch Verhandlungen. Die dort vereinbarten Pauschalen liegen in der Regel zwischen 16,00 € und 32,00 € für den Monatsbedarf eines Patienten für saugende Inkontinenzhilfsmittel. Hierbei bekommt der Lieferant immer die vereinbarte Pauschale, egal ob er für einen Patienten 10€ im Monat braucht oder 50€, das nennt sich Mischkalkulation. Natürlich ist der Lieferant bestrebt, Gewinn zu machen, da passen viele Patienten mit schwerer Inkontinenz nicht ins Konzept. Um trotzdem keinen Verlust zu machen, greifen fast alle Lieferanten den Patienten in die Tasche, in dem sie ihnen nur die Minimalversorgung zukommen lassen und für höhere Saugstärken oder Qualität dann eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung verlangen. Dies wird dann als "Wunsch nach höherwertigere Versorgung" oder "Qualitätsaufschlag" verkauft.

    Oft werden die Patienten von den Leistungsbringern dazu genötigt, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben in dem sich der Patient bereit erklärt, sämtliche anfallenden zusätzlichen Kosten zu bezahlen. Das ist nicht zulässig, denn der Lieferant ist laut den Verträgen dazu verpflichtet, den Patienten ausreichend zu versorgen und das ohne wirtschaftliche Aufzahlung. Hier genau kommt es zu Problemen, den was der Patient bekommt, hängt vom Rezept ab, wenn da nur drauf steht z.B. "Windelhosen Größe 2 wegen Inkontinenz zur Teilnahme am .....", dann hat der Lieferant freie Hand zur Wahl der Hilfsmittel. Daher sollte das Rezept schon genauer sein in der Information welche Eigenschaften das Hilfsmittel haben muss. Ideal ist wenn ein bestimmtes Hilfsmittel genannt wird mit Hilfsmittelnummer und möglichst noch den Monatsverbrauch, dann ist der Lieferant daran gebunden und muss auch Windeln mit z.B. höherer Saugstärke oder Pants ohne wirtschaftliche Aufzahlung liefern und zwar in der benötigten Menge. Untermauern lässt sich das durch ein Attest vom Arzt in dem er bestätigt dass z.B. aufgrund der beruflichen Situation ein Produkt mit hoher Saugstärke nötig ist, oder der Patient nur durch Verwendung von Pants noch ohne fremde Hilfe am Leben der Gesellschaft teilhaben kann.

    Auf meiner Homepage (dürfte bekannt sein) gibt es dazu übrigens eine eigene Seite zum "Windelrezept", da sind noch weitere Infos dazu zu finden.


    @Sir1972
    also 40€ an wirtschaftlicher Aufzahlung ist überzogen, da kannst den Karton ja fast selber kaufen. Wie schon gesagt, es kommt stark darauf an was auf deinem Rezept steht. Wenn es so ist, dass du mit den Molicare plus nicht deinen Beruf ausüben kannst, dann ist das Hilfsmittel weder ausreichend noch zweckmäßig für dich. Da der Lieferant dir aber laut den Vertrag mit der Kasse mit den medizinisch notwendigen, ausreichenden noch zweckmäßigen Hilfsmitteln versorgen muss, dürfte er keine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung verlangen. Besorge dir vom Arzt ein entsprechendes Rezept und ein Attest das dir bescheinigt dass du ein Hilfsmittelk mit einer höheren Saugstärke benötigst, das sollte genügend Druck auf den Lieferanten ausüben. Außerdem verlange von deiner Versicherung Einblick in die Verträge (Kopie), dies muss dir die Kasse auf Anfrage laut SGB V §127 Abs.5 gestatten.

    Es könnte gut sein dass sich der Lieferant trotzdem weigert, dich ohne wirtschaftliche Aufzahlung zu beliefern, dann kannst du von der Kasse verlangen, dir einen anderen Lieferanten zu nennen. Wie schon gesagt, keine Formulare des Lieferanten voreilig unterschreiben wie oben schon gesagt.

    Die gesetzliche Zuzahlung musst aber trotzdem bezahlen wenn du keine Befreiung hast, das sind die 10% der Monats-Pauschale, also irgend etwas um 1,60-3,20 € im Monat, das muss der Lieferant für die Kasse einziehen.



    @Lebensinsel
    Das was du meinst ist die Belastungsgrenze nach SGB V §62.

    Übrigens, zuviel bezahlte Zuzahlung muss die Kasse am Ende des Jahres dann auch wieder dir zurück bezahlen.


    Gruß Helmut
    Ich bin nicht ganz dicht .......na und!

  7. #7
    WBC Fördermitglied 2024 Avatar von Tobias Weiches

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    Hallo,
    wer die Molicare super plus haben will muss 39,00 € pro Karton dazuzahlen.
    (in unserem Gebiet)
    habe deswegen auch schon mit diversen Lieferanten heiße Disskusionen geführt, da ist aber nichts zu machen.
    finde das absolut frech, da ich den Karton immer unter 39,00 € ersteigere.
    Ich rate immer meinen Patienten die Taschentuchwindeln bei der Bucht zu versteigern und sich dafür selbst die Molicare super plus zu ersteigern.
    habe das auch schon für Patienten gemacht, wo ich weis das Geld mangelware ist.

    LG Tobi.

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