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Thema: Bedingungen zu Freizeiten der WBC

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    Bedingungen zu Freizeiten der WBC

    Bedingungen zur Teilnahme an einer Freizeit

    Mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Teilnahme auf einer Freizeit des gemeinnützigen Vereins verein.jpg nachfolgend "WBC" genannt,

    und teilnehmenden Personen im Folgenden als "Teilnehmer" bezeichnet ("Teilnehmer" steht hier aus sprachlichen Gründen stellvertretend sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form von Teilnehmer und Teilnehmerin)

    wird ein Vertrag über die Teilnahme an einer Freizeit gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr geschlossen, im Folgenden "Freizeit-Vereinbarung" genannt.
    In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen ABGB und des Vertragsrechts werden folgende Bedingungen zwischen Teilnehmer und WBC vereinbart:

    1. Anmeldung
    Die verbindliche Anmeldung zu einer Teilnahme erfolgt elektronisch (Online) durch den Teilnehmer unter Nennung des Freizeit-Termins sowie der Angaben von Vorname, Nachname, und fakultativ Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift, Telefon-Nummer und Email-Adresse (Datenspeicherung siehe 10. Datenverwaltung).

    Veranstaltungen stehen grundsätzlich nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Jeder Interessent hat dazu die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied des Vereins verein.jpg zu werden. Es entstehen dem außerordentlichen Mitglied darüber hinaus keinerlei Verpflichtungen. Der 3- bzw. 4-Tages -Mitgliedsbeitrag ist in der Teilnahmegebühr bereits enthalten.

    Jeder Teilnehmer steht für seine Verpflichtungen ein. Diese sind neben der Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr wie folgt:
    Jeder Teilnehmer beachtet die Anweisungen der Freizeitorganisatoren und dessen Bevollmächtigten.
    Jeder Teilnehmer achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit.
    Jeder Teilnehmer bietet Mithilfe in der Küche, bzw. bei der Reinigung an.
    Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verursacher alleine.

    2. Zahlungsbedingungen
    Nach Bestätigung der Teilnahme durch die WBC sind 100% der Teilnahmegebühr sofort, zahlbar binnen 4 Wochen fällig. Teilnehmer erkennen durch die Begleichung der Teilnahmegebühr die Bestätigung sowie diese Freizeit-Vereinbarung an. Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Teilnahmegebühr bei der WBC verbindlich. Eine Teilnahme ohne Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr ist nicht möglich. Bei Überweisung ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung angegebene Verwendungszweck anzugeben.

    3. Leistungen
    Ziel des WBC-Projektes ist die Demonstration der Machbarkeit von aktiver Freizeitgestaltung. Unter diesem Vereinszweck finden auch die Freizeiten statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme weder eine Reise, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Teilnehmer ist kein Gast, sondern ein Teil der durchführenden Crew/Gruppe und nimmt an einer gemeinsamen experimentellen Freizeit teil. Durch den Abenteuercharakter der Freizeit können Beeinträchtigungen und Einschränkungen auftreten. Maßgeblich ist der vereinbarte Zeitraum der Teilnahme

    Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einer Freizeit sind zum einen die
    1. Unterkunftsleistung (Zimmer) und zum anderen die
    2. Nebenleistungen (Endreinigung, Versicherung)
    3. Verpflegung
    "All-inklusive" WBC besorgt alle Nahrungsmittel und Getränke, beim ankommen, ist für alles gesorgt, die Getränke sind zum Teil gekühlt
    Inkludiert sind: Abendessen, Frühstück
    Frühstück: mehrere Marmelade und Wurstsorten, Kaffee, Tee, Fruchtsaft, verschiedene Brote, Obst.
    Abendessen: eine WBC-Freizeit ist kein A la Carte-Restaurant. Es wird nur ein Hauptgericht pro Mahlzeit zubereitet, nur in Ausnahmefällen (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeit) werden 2 verschiedene Gerichte zubereitet.
    Fisch- und Fleischgerichte, vegetarische Speisen, Hausmannskost und nationale Spezialitäten
    Getränke: alle nicht alkoholischen Getränke sind inkludiert (Fruchtsaft, Cola, Limonade, Orangeade, Wasser, Kaffee ..).

    Die alkoholischen Getränke sind in reichlicher Auswahl (Bier, verschiedene Weine und Spirituosen) vorhanden und werden zu quasi Selbstkostenpreisen abgegeben.

    Diese Leistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen des Freizeitgeländes. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplanten Leistungen geändert werden und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der WBC oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung und die hier angegebenen Punkte. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der WBC

    4. Rücktritt und Vertragskündigung, Leistungsänderungen
    maßgeblich für einen Rücktritt des Teilnehmers ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung.
    WBC empfiehlt in diesem Zusammenhang eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle des Rücktritts verfällt
    - bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
    - unter zwei Wochen vor Freizeitbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
    Diese Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatz-Teilnehmer vermittelt werden kann, Umbuchungsgebühren werden von WBC keine verrechnet.

    Bei Absage der Reise durch WBC erhält der Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr bzw. bereits gezahlte Anzahlung in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
    WBC verpflichtet sich, Teilnehmer über eine zulässige Absage wegen höherer Gewalt, sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Nutzungsleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.

    Nach Beginn der Freizeit ist WBC berechtigt, die Freizeit-Vereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Hebt WBC die Freizeit-Vereinbarung auf, behält der Verein den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen, der dem Teilnehmer bei seiner Abreise sofort in bar rückerstattet wird.

    Wird die Teilnahme infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl WBC als auch der Teilnehmer die Freizeit-Vereinbarung kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

    5 Vertragsobliegenheiten und Hinweise.
    a) Wird die Freizeit nicht vertragsmäßig durchgeführt, haben Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch WBC, Selbstabhilfe, Minderung der Teilnahmegebühr, Kündigung des Vertrages oder Schadenersatz, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Freizeit unverzüglich anzuzeigen.
    b) Teilnehmer können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Teilnahme kündigen, wenn Teilnehmer der WBC eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen.
    c) Eine Mängelanzeige nimmt WBC vor Ort entgegen, es bedarf der Schriftform.
    d) Gewährleistungsansprüche hat ein Teilnehmer nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Freizeit geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
    e) Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Ende der Freizeit.

    6. Haftungsausschluss.
    Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen WBC als Organisator, gegenüber der Crew und gegenüber anderen Teilnehmern, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
    Der Haftungsausschluss gilt nicht, so weit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.
    Für Schadenersatzansprüche aus von WBC schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WBC beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Teilnahme in Höhe der Teilnahmegebühr vereinbart.

    7. Einreisebestimmungen
    Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
    Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung gültiger Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers.

    Drogen - auch in geringsten und möglicherweise sogar zulässigen Mengen - sind am Ort der Freizeit absolut untersagt. Ausgenommen davon sind natürlich von einem Arzt verschriebene Medikamente, hierbei ist ein Ärztliches Attest mitzuführen.

    8. Versicherungen
    WBC empfiehlt jedem Teilnehmer, zusätzliche Reiseversicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.

    9. Reisevoraussetzungen, An- und Abreise, Eigenverantwortung, Zimmerbelegung, Ausrüstung und Gepäck
    a) Teilnehmen kann jede Person über 18 Jahre, die körperlich und geistig in der Lage ist, sich am Gelände der Freizeit sicher zu bewegen. Personen unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Genehmigung eines gesetzlich zuständigen Erziehungsberechtigten teilnehmen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder der Notwendigkeit regelmäßiger Medikation oder medizinisch/physiotherapeutischer Behandlung sind verpflichtet, dies bei Ihrer Anmeldung mitzuteilen. WBC entscheidet dann im Rahmen der Bestätigung, inwieweit solche individuellen Gegebenheiten mit den Bedingungen am Freizeitgelände vereinbar sind. Für auftretende Komplikationen im Zusammenhang mit o.a. gesundheitlichen Einschränkungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
    b) Beginn jeder Teilnahme ist wahlweise Donnerstag oder Freitag. Anreise ab 15:00 Uhr. Ende jeder Teilnahme ist an einem Sonntag, um 10:00 Uhr (Zimmer müssen dann komplett frei sein).
    c) Für An- und Abreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. WBC ist kein Reiseveranstalter, sondern bietet seinen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, auf eigene Verantwortung und bei eigener Reiseorganisation an einer Freizeit teilzunehmen.
    d) Die vereinbarte Teilnahmegebühr gilt für die Nutzung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer während einer Freizeit. Die Nutzung eines Mehrbettzimmers als Einzelzimmer ist nicht vorgesehen. Teilnehmer, die gemeinsam buchen, bewohnen ein Mehrbettzimmer gemeinsam. Die endgültige Zimmer-Belegung erfolgt vor Ort am Tag des Beginns der Freizeit. Teilnehmer können dabei Wünsche Äußern, die, soweit möglich und im Einvernehmen mit den übrigen Teilnehmern berücksichtigt werden.
    e) Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Bekleidung und Ausrüstung selbst verantwortlich. Am Ort der Freizeit werden vorschriftsmäßige Rettungsmittel, Bettzeug mit Kissen, jedoch keine Bett-, Decken- und Kissenbezüge sowie Handtücher bereitgestellt. Diese sind daher verpflichtend selbst mitzubringen. Der Stauraum für persönliche Bekleidung und Ausrüstung ist begrenzt. WBC empfiehlt, das Reisegepäck auf eine größere Reisetasche pro Person zu beschränken. Für Hartschalenkoffer besteht kaum Staumöglichkeit - bitte nur Reisetaschen verwenden.

    10. Datenverwaltung
    Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten bei WBC unter Beachtung des österreichischen Datenschutzgesetzes gespeichert und für vereinsinterne Zwecke verwendet werden. Eine weitere Nutzung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausdrücklich nicht

    11. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Freizeit-Vereinbarung führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von verein.jpg in Österreich.
    .
    Geändert von Wolfgang (17.03.2024 um 11:21 Uhr) Grund: Charset korrigiert

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