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Thema: airoliver.de war mal sehr spendabel xD

  1. #1
    KielerSkater
    inaktiv

    airoliver.de war mal sehr spendabel xD

    ich hatte eine packung Windeln bestellt mit 12 Abena, 2 einzelne Kolibri und eine probe und was senden die mir ?

    Ih mach den Karton eben auf und drin ist alles wie bestellt bis auf die 2 einzelnen kolibri windeln, denn die haben mir gleich ne ganze packung mit 20 stück reingetan xDDD, echt geil, auch in zukunft werde ich nur da bestellen und sage ein ganz herzliche an airoliver.de

  2. #2
    Kassander
    inaktiv
    Uha, klingt mehr nach einem Versandfehler zu deinen Gunsten als nach einer großzügigen Geste, aber kann dir ja recht sein

    Edit: Herzlich Willkommen im Forum^^

  3. #3
    Charliemills
    inaktiv
    Du Glücklicher, ich habe auch heute mein Paket erhalten, und da war alles drin genauso wie ich es Bestellt habe,
    Ich Denke mal so was ist eine einmalige Sache zumindest bei der selben Person wird der Fehler nicht noch mal auftreten.

  4. #4
    KielerSkater
    inaktiv
    ob denen das nachträglich auffällt ? hoffentlich bekommt da niemand ärger

    @Kassander : danke aber ich war vor ein paar jahren schonmal hier angemeldet, hatte aber die daten vergessen und email provider ging offline, aber nun konnte ich meinen nick neu registrieren.

    auf jedenfall schön wieder hier zu sein.

  5. #5
    24/7 in Diapers Avatar von BabyNils

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    tja Glückwunsch Schwein muss der Mensch hat haben.

    Passieren wid dem TE gar nichts, auch keine Rückgabe Pflicht oder mehr zu zahlen braucht er net.

    Das ist ein Reiner Verpackung Fehler der nicht Aufgefallen ist, und dann liegt es am Händler selber. Leider bleibt airoliver auf dem schaden Sitzen bzw muss die abschreiben. Ich vermute mal das hat jemand eine 20 gesehen statt 2 tja Glück für dich.

    Gruß BabyDome

  6. #6
    Senior Member

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    Kein Glück. Das muss er zurückgeben, wenn der Händler es verlangt.

    Wenn er es verbraucht muss er Wertersatz leisten.

  7. #7
    KielerSkater
    inaktiv
    Original von pampersguy
    Kein Glück. Das muss er zurückgeben, wenn der Händler es verlangt.

    Wenn er es verbraucht muss er Wertersatz leisten.
    die frage ist dann wer die mir extra entstehenden versandkosten tragen müsste, aber eigentlich ist die frage ja eh erledigt da es wohl nicht nachvollziehbar ist wer was bekommen hat, wenn selbst auf dem lieferschein nur die richtige menge abgehakt ist

  8. #8
    Kassander
    inaktiv
    die frage ist dann wer die mir extra entstehenden versandkosten tragen müsste, aber eigentlich ist die frage ja eh erledigt da es wohl nicht nachvollziehbar ist wer was bekommen hat, wenn selbst auf dem lieferschein nur die richtige menge abgehakt ist
    Korrekt. Zumal ich gerne wüsste, wie der Händler erstmal Kenntnis erlangen und das Ganze dann nachweisen würde

    Mal abgesehen davon, dass der Händler kaum ein Verfahren o.ä. wegen einer Packung Windeln anstreben wird...

  9. #9
    Pampersträger[AUT]
    inaktiv
    mir wurde nach 3 Wochen nachträglich eine Rechnung für zuviel gelieferte Einlagen von einem Sanitätshaus gestellt hab, dann eine angebrochene und 2 neue Pkg zurrückgeschickt und werde dort nun auch nie wieder bestellen, weil ich die Vorgangsweise einfach eine Frechheit fand

  10. #10
    out of order Avatar von Ginni

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    hej,

    ich würde bei save anrufen.

    ehrlichkeit währt schließlich am längsten.

    lg
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    ~ Maya Angelou ~

  11. #11
    KielerSkater
    inaktiv
    Original von Ginni
    hej,

    ich würde bei save anrufen.

    ehrlichkeit währt schließlich am längsten.

    lg
    schon, aber da ich ungern die telefon nummer meiner eltern (ja ich wohne bei mutti) rausgebe wird das schwierig und es würde beiden parteien eh mehr probleme machen wenn die nicht eh sagen das ich sie behalten soll und dann einfach den verpacker entlassen der auf dem lieferschein unterschrieben hat es eingepackt zu haben

  12. #12
    out of order Avatar von Ginni

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    Original von kainfx
    schon, aber da ich ungern die telefon nummer meiner eltern (ja ich wohne bei mutti) rausgebe wird das schwierig und es würde beiden parteien eh mehr probleme machen wenn die nicht eh sagen das ich sie behalten soll und dann einfach den verpacker entlassen der auf dem lieferschein unterschrieben hat es eingepackt zu haben

    ich finde ausreden doof.

    a) man kann auch emails schreiben.
    b) wegen einem packfehler wird sicher niemand entlassen. und selbst wenn - ist es nicht dein problem.
    c) wenn sie sagen, dass du es behalten sollst, ist doch gut. ich denke mal, dass sie das auch sagen werden, wenn die versandkosten den wert der ware übersteigt.
    d) bist du dann auf der sicheren seite, dass nicht doch eine nachforderung kommt.

    ...
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    ~ Maya Angelou ~

  13. #13
    kooka
    inaktiv
    Original von Ginni
    ich finde ausreden doof.

    a) man kann auch emails schreiben.
    b) wegen einem packfehler wird sicher niemand entlassen. und selbst wenn - ist es nicht dein problem.
    c) wenn sie sagen, dass du es behalten sollst, ist doch gut. ich denke mal, dass sie das auch sagen werden, wenn die versandkosten den wert der ware übersteigt.
    d) bist du dann auf der sicheren seite, dass nicht doch eine nachforderung kommt.

    ...
    Das wäre der so schön benannte "Goldene Weg".

    Ne Lösung lässt sich immer finden und auf dem Wege fällst du eben positiv auf und nicht negativ. Also Daumen hoch für Ginni's Vorschlag

  14. #14
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    Ich hatte mal was bestellt was nichts mit dem Hier zutun hat und das auf nachnahme an kam das Paket ohne NN. Bis jetzt (ca 2 - 3 Monate später ) hat mich keine MAil oder so erreicht Übrigens auf dem Schreiben stand überall und auch auf der Rechnung bezahlt per Nachnahme

  15. #15
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    Wer Ware UNVERLANGT zugesendet bekommen hat, muss nicht sehr viel tun.
    Er muss lediglich die Ware eine angemessene Zeit aufheben und kann sie
    dann entsorgen oder verwenden. Auf Nachfrage durch den Versender muss
    er allerdings antworten und die Ware bei Verlangen zurückgeben oder vom
    Versender abholen lassen.

    Hier wurde aber eine Ware VERLANGT zugesendet und lediglich die falsche
    Menge geliefert. Das muss der Empfänger natürlich seinem Lieferanten
    mitteilen. Der kann dann entscheiden, ob er die Ware abschreiben oder
    zurückhaben will. Er kann auch ein Kaufangebot über die zuvielgesendete
    Ware machen, welches der Käufer aber nicht annehmen muss.

    Soll die Ware zurückgesendet werden, trägt der Lieferant die Versand- und
    gegebenenfalls auch die Verpackungskosten.
    Hier lässt sich vielleicht noch verhandeln, ob der Käufer die Kosten trägt
    und dafür einen Teil der Ware behält.

    Ich würde einfach ein (realistisches) Angebot an den Versender schreiben.


    Nur so als Gedankengang: Bei einer MINDER-Lieferung würde der
    Empfänger wahrscheinlich nicht die Sache im Sande verlaufen lassen,
    sondern wohl ziemlich zeitnah den Kontakt zum Händler suchen und
    versandkostenfreie Nachlieferung fordern...

  16. #16
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    Moral

    Hallo Leute,

    ich denke, das ist eine Frage der Moral. Wenn ich einkaufe, achte ich oft nicht auf die Preise der Waren, also ob an der Kasse alles so eingegeben wird, wie der Preis am Regal. Manchmal kaufe ich aber etwas, weil gerade ein Angebot besteht, aber an der Kasse wird der normale Preis berechnet. Auf Nachfrage hieß es dann z.B., der Preis gilt erst ab Montag, aber die Angebotsschilder haben wir heute (Samstag) schon aufgehängt... Toll.
    Oft prüfe ich aber nicht den Kassenbon, ob alles, was ich da eingekauft habe, auch auf der Rechnung steht. Merke ich einen Fehler von der Kassiererin, sage ich Ihr das! Ich will mich nicht auf Kosten anderer bereichern. Oft bekommen Kassiererinen z.B: den Fehlbetrag in der Kasse vom Gehalt abgezogen, also wenn sie falsch herausgibt. Merke ich es nicht, kann ich auch nichts machen. Es gibt doch keine Pflicht, die Rechnung zu kontrollieren. Wenn sie sich zu meinen Ungusten verrechnet haben, gibt es auch kein Geld zurück. Da denke ich oft, das gleicht sich über die Jahre wieder aus...

    Wenn der Lieferschein nur die bestellte Ware enthält und dieser abgehakt wurde kann der Händler nicht mehr behaupten, das mehr/etwas anderes geliefert wurde, es besteht meiner Meinung nach keine Möglichkeit, etwas zurückzufordern oder dafür Geld zu verlangen. Wie der Einzelne damit umgeht, muss jeder für sich entscheiden. Wenn ich so einen Fehler bemerke, informiere ich den Versender und ich denke in der Regel wird er sagen "Vielen Dank für die Info, unser Fehler, sie dürfen die Ware natürlich behalten". Bei teuren Produkten sieht es sicher anders aus. Ich denke eben, das es sich gehört, den Händler zu informieren und ihn entscheiden zu lassen, ob er die Ware zurück haben möchte oder nicht.

    Es geht mir besser, wenn ich ehrlich bin.

    Grüße
    Karli

  17. #17
    Schnuffel
    inaktiv

    LeuteLeuteLeute

    mal kurz ganz ab von der Moral... und ehrlich währt am Längsten (ich würde vermutlich auch Bescheid geben)...

    aber:

    Er muss! da nix zurücksenden und auch nix nachbezahlen. Ist auch ziemlich klar, denn:

    Grund: Der Kauf ist rechtsgültig beendet sobald die letzte Willenserklärung (annahme des Paketes) gegeben wurde. Da in der Bestellung ein nicht näher Spezifiziertes Produkt enthalten war (so eine Art Wundertüte) kann er selbstverständlich die Ware die er "folglich" in der Wundertüte hatte, behalten. Ob ein versehen oder nicht kann der Käufer nicht erkennen (nur vermuten). Im gegenteil, er könnte sogar die 2 nicht mitgelieferten Kolibiris nachvordern, da er ja dafür bezahlt hat.

    Das ist ne ganz eindeutige Sache - wie schon gesagt, objektiv gesehen - ohne Vermutungen oder moralische Aspekte.

    P.S. wichtig ist in dem oben genannten Falle natürlich das auf der Rechnung (denn auf die kommt es beim Kaufvertrag an) auch die "Warenprobe unspez." enthalten ist. Der Lieferschein ist keine Pflicht und es besteht für nicht-Kaufleute auch keine Aufbewahrungspflicht imho., weswegen man den Lieferschein getrost ungelesen lassen sollte, wenn man sich über die große Warenprobe freuen möchte - frei nach dem Matrix-Zitat: "Nicht Wissen ist eine Gabe" ;-)

    Tja tja, wenn da nicht die Moral wär *fg*

  18. #18
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    RE: Moral

    Original von Karli_DL
    Oft bekommen Kassiererinen z.B: den Fehlbetrag in der Kasse vom Gehalt abgezogen, also wenn sie falsch herausgibt.
    Karli
    Ja, in Sachsen nennen sie das Mangohaftung

  19. #19
    out of order Avatar von Ginni

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    RE: Moral

    Original von TenaTim
    Ja, in Sachsen nennen sie das Mangohaftung
    ich liebe mangos - aber nur ohne haftung.
    oder meinstest du mankohaftung?
    People will forget what you said. People will forget what you did.
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    ~ Maya Angelou ~

  20. #20
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    Also ich habe gerade meine Bestellung bei Save bekommen.
    Leider muss ich sagen das es bei mir nicht so spendabel ausgefallen ist.
    Klar es ist umsonst aber mit einer Slipeinlage fange ich leider recht wenig an.
    Ne Windel wäre schon cooler gewesen.

    Was habt ihr denn immer so bekommen?

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