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Thema: Vom Ladendetektiv in Windeln erwischt!

  1. #1
    sissyjunge45
    inaktiv

    Vom Ladendetektiv in Windeln erwischt!

    Hey Leute
    letzen hab ich mir eine wirklich sehr dicke windel angezogen so das man sie auch noch sehr deutlich durch die hose gesehen hat und war dann damit im Supermarkt.
    Als ich dann wieder raus gegangen bin kam doch tatsächlich der Ladendetektive auf mich zu und hat gemeint ob ich was geklaut hätte weil miene hose so dick war!!!!

    Hab ihm dann halt gesagt das ich windeln brauch und so...
    DA hat er dann erstmal ziemlich blöd gesschaut aber er ist dann wieder gegangen.

    Ist euch auch schon mal so was passiert?
    wie ist es euch dabei gegangen?

    Mir was dann doch schon iwie en bisschen peinlich vorallem brauch ich
    ja eigentliich garkeine windeln.

  2. #2
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    *lach* also mir ist sowas noch nie passiert weil ich sowas auch nicht mache, also mit dicken windeln einkaufen gehen.

    Als Ladendetektiv ist mir auch noch keiner begegnet mit Windeln an, und meinen arbeitskollegen genausowenig, ich glaub das hätten die bestimmt rum erzählt.

  3. #3
    pipiboy
    inaktiv

    hihi

    Mir qauch noch nie passiert!
    Dumm gelaufen, oder sehr aufmerksamer detektiv

  4. #4
    pampers
    inaktiv
    @sissyjunge45:

    wie viele windeln, oder welche hattest du den an?

  5. #5
    Flocke2007
    inaktiv
    Vielleicht war es ja ein Sanitätshaus-Supermarkt, da kann es ja mal vorkommen, dass man Windeln klaut. Oder ein Spezialgeschäft für Untertrikotagen, und da hast Du gleich 20 Unterhosen geklaut...

    ;-p

  6. #6
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    Ich hatte mal etwas ähnliches: Ich bin aus einem Geschäft rausgegangen, als im gleichen Zeitpunkt jemand hineinging. Er hatte etwas von der Auslage vor dem Geschäft dabei und wollte es drinnen bezahlen. Er hat damit genau in dem Moment den Alarm ausgelöst, als ich auch in der Tür stand.
    Ich bin natürlich stehen geblieben und wurde angesprochen. WIr sind dann in das Geschäft gegangen. Da ich nichts zu verbergen hatte habe ich meine Tasche (mit Ersatzwindel) geöffnet. Ein kurzer Blick und ich durfte gehen. Nachdem ich beim zweiten mal keinen Alarm ausgelöst haben, haben sich die Mitarbeiter bei mir entschuldigt. Alles war sehr höflich und korrekt.

  7. #7
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    k.A. wie das in Deutschland ist, aber in Österreich darf, soweit mir das bekannt ist, nur ein Polizist einen Bürger durchsuchen oder sogar gegen seinen Willen festhalten. Ein Kaufhausdetektiv darf maximal auf Deine Kooperation hoffen...

    Hält er Dich dennoch gegen Deinen Willen fest, kann man ihn oder den Laden verklagen.

    Ist aber schon lang her, dass ich die Info erhalten hab. Ich weiß nicht on man die Bürgerrechte bzw. das Konsumentenschutzgesetz inzwischen schon wieder beschnitten hat... wundern würds mich nicht...
    --make pee, not war

  8. #8
    Senior Member Avatar von autinico

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    Original von Windelharald
    Hält er Dich dennoch gegen Deinen Willen fest, kann man ihn oder den Laden verklagen.
    Wenn das wirklich so wäre, gäbe es keine Ladendetektive mehr... Festhalten ist soweit ich informiert bin (hab auch mehrere Jahre im Supermarkt gearbeitet) ist das Festhalten erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Mehr als festhalten ist aber nicht erlaubt. Da muss auf die Polizei gewartet werden. Alles andere setzt eine kooperation vorraus. Die ist meistens gegeben, um die Sache möglichst ohne Polizeieinmsichung hinter sich zu bringen. Da zahlen die meisten lieber freiwillig die 50€ Strafe.

  9. #9
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    Wenn sie Dich gegen Deinen Willen festhalten und sich dann rausstellt, dass Du nichts getan hast, was dann?
    Ist da nicht der Tatbestand der Nötigung oder sogar der Freiheitsberaubung erfüllt?

    Finde das in der Tat interessant und werds bei Gelegenheit nachschlagen ...

    Sorry, wenns grad ein bisserl ot ist
    --make pee, not war

  10. #10
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    Also wenn ich jemand erwische dabei wie er im laden was klaut, dann darf ich diesen auch festhalten, bis seine eindeutige identität geklärt ist bzw bis die Polizei eingetroffen ist, lezteres ist das was man in der regel macht.

    Auf verdacht darf ich keinen festhalten, genauso wenig wie taschen durchsuchen, das ist sache der Polizei. Ich kann allerdings jemanden bitten die taschen zu entleeren, wenn die person mir gegenüber das dann auch macht ist das freiwillig.

  11. #11
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    Das mit dem durchsuchen stimmt, wenn man nicht tollerant ist. Darf der Detektiv ohne anwesendheit von Polizei keine durchsuchung machen.

  12. #12
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    Moin,

    Das Festhalten von Personen von Bürgern (also auch von Ladendetekiven) ist in § 127 Abs. 1 StPO geregelt. Jedoch muss die Person bei der begangenen Tat erwischt werden. Auf verdacht ist das nicht Erlaubt.

    Vereinfach dargestellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Festnah...mann-Festnahme

    Zum Thema Tasche: Auch die Polizei darf nicht einfach grundlos Taschen durchsuchen, das stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Das Spielchen nennt man "Gefahr im Verzug", und das ist strikt geregelt.

    MfG,

    BradTB

  13. #13
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    ihr könnt ruhig glauben was ich geschrieben hab *g*
    Schlieslich arbeit ich hin und wieder für nen detektivbüro unter anderem auch als ladendetektiv

  14. #14
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    Ladendetektive

    Mit ist mal was anderes mit einem Ladendetektiv passiert. Da war ich 12. Ich war bei C&A und bin die Treppe runtergelaufen statt der Rolltreppe, weil die nicht ging. Da hat mich auf einmal der Detektiv von hinten gepackt und gemeint, ich hätte geklaut, was aber überhaupt nicht stimmte. Ich hab mich so erschreckt, dass meine Blase etwas nachgegeben hat. War nicht viel, aber man konnte es sehen. Der Fleck auf der Hose war etwa in dem Format wie bei dem Typ, der bei DSDS aufgetreten ist, und sich dabei die Hose nass gemacht hat. War jedenfalls megapeinlich.
    Viele Grüße
    Tim

  15. #15
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    Original von david
    ihr könnt ruhig glauben was ich geschrieben hab *g*
    Schlieslich arbeit ich hin und wieder für nen detektivbüro unter anderem auch als ladendetektiv
    Soweit ich das sehe, hat Dir keiner widersprochen. Auf frischer Tat ertappt darf festgehalten werden, auf Verdacht hin nicht.
    --make pee, not war

  16. #16
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    Jp genau muss da sja wissen schliesslich hab ich den 34a gemacht

  17. #17
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    oh noch einer mit nem 34a hier

  18. #18
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    oh und noch einer, übrigens heisst es "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt". Ich arbeite zwar nicht mehr als Detektiv aber als Option für die letzten Jahre vor der Rente ist der 34a immer gut.

    Grüße samlpz

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