@Baby Pierre
'Du kennst dich aber schlecht mit deutschen gesetzen aus,
Es ist sehr wohl gesetzlich festgelegt ab wann einer Zwangseingewiesen wird .....
§ 1906 Abs. 1–2 BGB
§ 126 a StPO
§63 und §64 StGB
Das sind die Paragraphen in dennen drinne steht ab wann jemand zwangseingewiesen wird.
Dort steht aber GARNIX davon das ein Windelfetischist oder ein Fetischist allgemein zwangseingewiesen wird. Deine behauptungen sind allesamt absolut unsinn und natürlich werden diese NICHT so in Deutschland praktiziert ....
Und der vergleich mit deiner bekannten is auch absoluter unfug, hier tritt § 1906 Abs. 1–2 BGB in kraft, und deswegen hätte sich sich einer psychatrischen untersuchung unterziehen müssen die nochmals belegt das eine gefahr für sich oder andere vorhanden ist. Und das der arzt ihr das nicht glaubt das sie betrunken war und die Handtasche vertauscht wurde is ja wohl klar, du glaubst garnet wie oft solche märchen erzählt werden wenn der versuchte Suicid daneben ging und betroffene merken das sie eingewiesen werden sollen ( was in der Regel immer passiert nach einem versuchten Suicid )