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Thema: Rechtsfragen zum Thema Windelfetisch?

  1. #41
    Alessia
    inaktiv
    doch adriaperla kenne die situationen in den selbsthilfegruppen zumindest von der wo ich war.
    und du hast recht bezieht man seine erfahrungen NUR darauf dann magst du recht haben dort liegt die arbeitslosenquote wirklich sehr hoch!

    aber ich beziehe auch meine erfahrungen und erzählungen von anderen jungen ts mädels(U35) mit ein und dort sind alle total gut im job integriert oder abitur und studieren. es geht also wenn man sich drum bemüht.

    und was die frauenklamotten angeht: JAPS so werde ich auch in die schule gehen! weil ich gehe so ja auch bereits öffentlich raus und auch auf partys

    lg Elly

  2. #42
    cassandra
    inaktiv
    Meine Rede! Zur Erinnerung:

    Original von cassandra
    Kabbelt Euch nicht, ihr sitzt beide im selben Boot. Der Unterschied ist nur der, dass Alessia noch alles vor sich hat, was Jasmina schon hinter sich hat.

    Nur weil ich eine gescheiterte Ehe hinter mir hab, muss ich nun nicht allen jungen Frauen abraten zu heiraten.

    ...
    Übrigens denke ich, dass das Problem auch darin liegt, dass du, liebe Jasmina, vieeel früher angefangen hast, dich zu wandeln. Und du liebe Elly, hast das Glück, dass du erst anfängst, nachdem für eure "Gruppe" (weiss kein besseres Wort grad) eher heutzutage Verständnis gezeigt wird. Es wird doch immer öfter im TV etc. diskutiert und so steigert man auch Verständnis. Dazu kommt, dass man als Mädchen im Männerkörper bessere Ausgangschancen hat, wenn man eh schon einen sportlichen oder androgynen Körper hat. Ist dieser eher schon recht männlich, dann ist es schwieriger... *denk*

    Nichts desdo trotz, Jasmina, wenn ich mir dein Galariefoto anschaue, wo du das blaue Tshirt anhast, dann sieht das doch wirklich fraulich aus!! Wirklich!! Mach was an deiner Einstellung und vielleicht etwas mit deinen Haaren, damit sie weiblicher rüberkommen, aber ansonsten ist es doch schon super. *find* Das ist wirklich ehrlich gemeint!

    lg cassi

  3. #43
    Alessia
    inaktiv
    jops ne freundin von mir meinte zu mir auch dass es nicht mehr lange dauern wird dann ist TS so normal akzeptiert in der gesellschaft wie heute die lesben und schwulen

    klar hier und da eckt man immer mal nen bisschen an aber der großteil meines umfeldes reagiert darauf total gelassen

    mag vielleicht wirklich an meinem jungen alter liegen und dass ich eh recht androgyn und zierlich gebaut bin .

    aber gestern zum beispiel war ich auf ner party und dort wussten noch nicht alle von meiner wandlung und als sie es erfuhren bzw gesehen haben meintn sie dass sie es respektieren und dass es sie interessiert(habeb mich dann auch erstmal 2 std mit fragen gelöchert )

    lg Elly

    P.S; und ich finde es gut wenn sich immer mehr leute zu sowas bekennen weil viele trauen sich auch heute noch nicht sich zu outen

  4. #44
    the_kev
    inaktiv

    W


    Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das? Oder ist es vielleicht sogar strafbar? Zur Info: Minderjährigen dürfen nur dann mit einem Erwachsenen Sex haben, wenn er / sie 14 Jahre alt bist, nicht zum Sex gezwungen, ausgenutzt oder missbraucht wird bzw. alle Schutzpersonen wie Lehrer, Chef, Pflegepersonal etc.). Ich selber finde nichts schlimmes dran einen Minderjährigen zu wickeln. Werde schließlich kein Sex mit dem haben.
    Manchmal liegt der Teufel im Detail:

    Wenn o.g. Text in die Realität umgesetzt wird, haben wir ein großes Problem. Wie du folgerichtig schreibst, sind minderjährige ab 14 Jahre möglicher Weise per Gesetz in der Lage, eine sexuelle Beziehung mit einem ÄLTEREN (nicht Erwachsenen) bis 21 Jahre einzugehen. Voraussetzung ist, dass diese Aktion von beiden gewünscht und fossiert wird, an keine Gegenleistung geknüpft ist, nicht von einem Vorgesetzten, oder Pflegeberechtigten ausgeübt wird. Dieses ist jedoch in deinem Fallbesipiel nicht der Fall. Ferner implizierst du ein sexuelles Interesse am Windelwechsel eines 14 jährigen, das ist verdammt gefährlich.

    Du schreibst: ... ein 18+ jähriger will einen Jugendlichen wickeln, dabei steht aber nicht, dass der 14 jährige diesen Wunsch teilt. Ergo haben wir ein Machtungleichgewicht.

    Davon abgesehen, kann sich der 14 jährige (ein Einverständnis sei angenommen) noch im Nachhinein dagegen entscheiden, dass er dieses wollte. Ergo ist das sch... gelaufen.

    Jedes Gericht wird zuerst dem Kind glauben und wenn es berechtigte Zweifel hat, glaubt es dem Stärkeren.

  5. #45
    Kvetinka
    inaktiv
    Original von Alessia
    und was die frauenklamotten angeht: JAPS so werde ich auch in die schule gehen! weil ich gehe so ja auch bereits öffentlich raus und auch auf partys
    @Alessia

    Dann den Lehrern aber auch sagen, dass Du nicht als Herr XY angequatscht werden möchtest.

  6. #46
    Alessia
    inaktiv
    wieso sollten sie mich denn als herr xy anquatschen adriaperla wenn ich bereits bei den lehrern bekannt bin als alessia?!

  7. #47
    NaC3H3O2
    inaktiv
    Offtopic:Ich kann nur hoffen das Adriaperla und Alessia nicht repräsentativ sind für Transsexuelle... *Kopfschüttel* mich würd ja echt mal interessieren was Adriaperla erlebt hat...

    Ontopic: Muss wickeln eigentlich zwingend ein Sexueller Akt sein? Ich meine... Da würden sich ja viele junge Krankenpfleger strafbar machen?

  8. #48
    the_kev
    inaktiv
    Es geht nicht darum, das Wickeln strafbar ist, (hab ich weiter vorn bereits bearbeitet), sondern der Kontext während dessen es betrieben wird.

    Der Threadöffner hat halt gefragt, ob das wickeln eines 14 jährigen Menschen (männlich oder weiblich) strafbar sein kann/ ist. Und in dem Kontext, den er beschrieb ist es dunkelgrau. Wenn er das Fallbeispiel anders formuliert hätte, wäre die Antwort viel viel einfacher gewesen.

    Wenn er im Wickeln eine sexuelle Handlung, und nicht eine neutrale Handlung impliziert, so ist das gefährlich.

    Ein Pfleger wechselt die Windel eines Gepflegten ja idR. nicht aus sexuellen Motiven, sondern um die Grundbedürfnisse des Gepflegten zu sichern. Und selbst da fallen in Europa allein eine nicht unerhebliche Anzahl von Vorwürfen an, ins besondere, wenn der Pfleger männlich ist.

    Zwar gehören zum gewickelt Werden ja immer 2, die sich zumindest (hoffentlich) in irgendeiner Form kennen. Wenn nun der Erwachsene wickeln will, es aber völlig unbekannt ist, ob der Heranwachsende diesen Wunsch ebenso hegt, dann kann das sehr schnell vor dem Kadi enden. Und um dass ganze noch zu verkomplizieren, wenn der Heranwachsende später noch feststellt, dass er das ganze so nicht gewollt hat (und sei es nur aus der Absicht heraus, dem Wickelnden eins auszuwischen), lässt sich da ganz schnell eine sexuelle Handlung implizieren.

    Wer jetzt der Meinung ist, sowas wäre/wird nie passiert/ passieren, dem sei gesagt, dass passiert in anderen Kontexten pro Jahr unzählige male und der überwiegende Teil solcher Auseinandersetzung landen vor der blinden Waagenträgerin und enden meist teuer.

    Angenommen du (lieber Leser) wärest Richter und würdest jetzt zuhören, wie dir der Wickelnde erklärt, dass er den Jungen/ das Mädchen im völligen Einvernehmen gewickelt hat, dieses Kind ein Windelfetisch hat (denn sonst wären die ja nie zusammengekommen) , im Übrigen der Wickelnde ebenso diesem Fetisch verfallen ist, und das ja ganz normal ist. Denn ein Pfleger kann ja auch die Windeln eines Babys/ Kindes/ Erwachsenen/Greises wechseln. Vieleicht auch noch sagt, er könne den ganzen Wirbel garnicht erklären, der hier gemacht wird.

    Wie würdest du für dich schonmal entscheiden, selbst wenn du den Geschädigten noch garnicht gehört hast, und selbst wenn du befangen wärest, weill du ebenfalls in Windeln den Richterstuhl bestulst?

  9. #49
    Trusted Member Avatar von Bongo

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    Original von the_kev
    Wie würdest du für dich schonmal entscheiden, selbst wenn du den Geschädigten noch garnicht gehört hast, und selbst wenn du befangen wärest, weill du ebenfalls in Windeln den Richterstuhl bestulst?
    witzige frage.

    aber da gibt es ja noch zusätzliche aspekte, die dann zur entscheidung herangezogen werden.

    und ausserdem: nach deutscher (und mitteleuropäischer) rechtsauffassung hat ein richter seinen beruf verfehlt, wenn er sich "schonmal entscheidet" bevor er die beweise und zeugen beider seiten gehört hat. ausserdem ist er verpflichtet, das verfahren bei befangenheit abzugeben (und das wäre wohl der fall, wenn er selber einen windelfetisch hätte).

    nur so nebenbei



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  10. #50
    the_kev
    inaktiv
    Soweit richtig, aber davon kann sich KEIN Mensch (egal ob Richter etx.) frei sprechen. Jeder Mensch bildet sich eine Meinung und wer so kommt, der wird in eine Schublade gesteckt.

  11. #51
    Trusted Member Avatar von Bongo

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    jeder versucht, die anderen irgendwie einzuordnen.
    und vielleicht ist die schublade ja auch garnicht falsch, obwohl der hineingesteckte das evtl nicht wahrhaben will.



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  12. #52
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    und weil schon ...

    Und weil schon mal dieser Thread existiert, möchte ich auch eine Frage an den
    "Rechtsexperten" stellen, auch wenn folgende Frage eher ins

    NUCKELFORUM

    gehört:

    Stellt es auch ein

    Öffentliches Ärgernis

    dar, wenn ein Schnullerfan mit Schnuller im Mund in der Öffentlíchkeit rumläuft?


  13. #53
    Trusted Member Avatar von Bongo

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    nö. das sieht nur unter umständen lächerlich aus, und die leute gucken evtl recht doof



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  14. #54
    the_kev
    inaktiv
    Definitiv nein. Was soll daran ein Ärgernis sein. Keine sexuelle/ wirtschaftsschädigende/ defamierende/ oder ausländerfeindliche Handlung, es sei denn, man läuft mit nem Schnuller im Po nackt rum.

    ARRG KOPFKINOKOPFKINOKOPFKINO!

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