Mich interessiert schon lange wie die Rechtslage für uns aussieht, ihr nicht auch? Welche Fragen interessieren euch eigentlich am meisten? Auf meiner neuen Homepage, sollen auch Rechtsfragen beantwortet werden. Natürlich mit Zusammenarbeit eines Anwalts. Ich habe drei für mich wichtige Fragen in einem Fallbeispiel aufgelistet.

Erste Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein 18-jährige(r) einen 14-Jährige(n) Jugendlichen wickeln möchte? Darf er das? Oder ist es vielleicht sogar strafbar? Zur Info: Minderjährigen dürfen nur dann mit einem Erwachsenen Sex haben, wenn er / sie 14 Jahre alt bist, nicht zum Sex gezwungen, ausgenutzt oder missbraucht wird bzw. alle Schutzpersonen wie Lehrer, Chef, Pflegepersonal etc.). Ich selber finde nichts schlimmes dran einen Minderjährigen zu wickeln. Werde schließlich kein Sex mit dem haben.

Zweite Frage: Darf man sich in der Öffentlichkeit wickeln oder gewickelt werden? Wie ich weiß, ist das Wickeln in der Öffentlichkeit, nur dann erlaubt, wenn sich keine dritten Personen durch unser Handeln gestört fühlen. Wie mit dem Sex in der Öffentlichkeit. Fühlen sich andere Menschen gestört, ist es Strafbar.

Dritte Frage: Darf man eigentlich mit Babysachen oder mit Windeln in der Öffentlichkeit rumlaufen? Im FKK-Bereich kann ich mir das sehr gut Vorstellen, das es erlaubt ist, aber was ist, wenn ich aus Spaß vielleicht durch eine verlohende Wette durch die Stadt geht. Karneval ausgenommen.

Was meint ihr dazu?

Gruß
Dennis