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Thema: Buissnesfrau in Windeln ?

  1. #21
    zweistein
    inaktiv

    fahrlässigkeit

    Original von Wolfgang
    wir sind rechtlich erst nach kentnisserlangung verpflichtet zu handeln
    Ich bin im Urheberrecht nicht sehr firm. Aber reicht nicht schon der Verdacht, dass etwas nicht koscher ist aus? Zumindest Fahrlässigkeit würde man dann bejahen müssen. Einen Verdacht hast du wiederum, wenn, wie hier, ein Hinweis auf die Möglichkeit, gegeben wird und du ihn zur Kenntnis nimmst. Letzteres hast du spätestens durch zitieren getan.
    Bei grober Fahrlässigkeit wärt ihr auf jeden Fall beteiligt. Ob es schon so weit ist, dass grobe zu bejahen ist, vermag ich aber nicht zu sagen.

  2. #22
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    hat jemand bildnummern genannt ?
    nein... oder ?
    also besteht auch keine kentnisserlangung, denn nur weil jemand verdacht auessert dass irgendwo was sein koennte
    wenn ich von sowas ausgehen muesste, muesst ich die komplette wbc sperren... weil es koennt ja irgendwo irgendwas....

    wer hat einen verdacht?
    ich nicht, denn ich kenne die inhalte der diversen galerien nicht und gehe davon aus dass die poster die rechtmaessigkeit vor dem einstellen geprueft haben

    fahrlaessigkteit?
    in welchem bezug? es gab keine hinweise denen man haette nachgehen koennen, somit gibts weder leichte geschweige denn grobe fahrlaessigkeit.

    wenn dich die rechtslage interessiert so arbeite dich ein wenig ein bevor du mutmassungen um nicht zu sagen anschuldigungen postest.

    danke
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  3. #23
    Cartman
    inaktiv
    Unwissenheit schützt vor strafe nicht...

    Gemäß dem unwarscheinlichen Fall dass wirklich mal eine der Galerien klagt weil 1-2 Bildchen in mieser Qualität irgendwo auf einer Seite stehen nützt dir ein "wir hatten keine kenntnis" absolut 0!

  4. #24
    Senior Member

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    -------------

  5. #25
    zweistein
    inaktiv
    Ich habe einfach mal vom Strafrecht, davon hab ich ein klein wenig Ahnung, auf das Urheberrecht geschlossen. Ich denke mal damit liege ich nicht allzufalsch. Und Anschuldigungen hab ich keine geäußert. Aber wenn du Augen und Ohren zumachen willst, soll das nicht mein Problem sein!

  6. #26
    out of order Avatar von Ginni

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    @brutus: sollte ein copyrightzeichen auf einem bild zu sehen sein (welches man nicht dem postenden user zuordnen kann), wird das entsprechende bild sofort gelöscht.
    es gibt aber auch user, die der meinung sind, man kann das copyright-zeichen ausschneiden, wegschneiden oder sonstwas und es dann posten - woher sollen wir dann bitteschön erkennen, dass das bild einem copyright unterliegt?
    People will forget what you said. People will forget what you did.
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  7. #27
    chisaii tora Avatar von Jona Windeltiger

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    Original von Peachbaby
    Wenn du "Pornografie" unter Wikipedia suchst, findest du folgenden Hinweis:
    Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60).
    Also, eine vollgemachte Windel überschreitet die gesellschaftliche Wertvorstellung von "Normalität" doch weit (im Gegensatz zum besagten Busen - das ist heute eher normal), und dass diese Art von Bildern nur existieren, um beim Betrachter einen sexuellen Reiz auszulösen, habe ich ja bereits erklärt.
    Auch wenn ich nicht wie du automatisch aus diesem Abschnitt folgere, dass das Bild einer vollgemachten Windel, Pornographie ist, sollte die WBC vorsichtig sein, und bei solchen Bildern lieber restriktiv sein, um den Erhalt der WBC nicht zu gefährden.
    (Ich zweifele etwas, unter anderem wegen der Wörter "ausschließlich und überwiegend", und unter anderem deshalb, weil es ja immer auch auf die Umgebung ankommt. Wir sind uns sicher einig, dass ein solches Bild auf einer Inkowebsite/einer Website für Infos über Pflegeberufe keine Pornographie ist. Aber ist ein solches Bild dann auf einer Internetseite wie der WBC ein Pornobild, obwohl die WBC keine Pornoseite ist?
    Aber diese rechtliche Fragen kann von uns Laien wohl eh nicht zufriedenstellend beantwortet werden!?)


    Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, dass Grinsekatze diesen Absatz schon vor nem Jahr oder so hier zitiert hat. Damals ging es um die Frage, ob in einem Seelenschmerz-Thread ein User seine Beziehung beschreiben darf, und dann sinngemäß schreiben darf: "Manchmal besorgt sie es mir auch mit der Hand." Dieser Abschnitt ist damals entfernt worden.
    Nach Katzes und meiner damaligen Interpretation ist dies falsch, ebenso wenn ich deine Interpretation von oben weiterdenke. Denn: Eine solche Beschreibung dient sicher nicht "ausschließlich oder überwiegend (der) Erregung eines sexuellen Reizes". Sonst wäre auch ein Aufklärungsbuch wie Peter, Ida und Minimum verboten...

    Dies ist mir wichtig, denn Ziel der WBC war es und ist es doch immer noch "Leidensgenossen" zu ermöglichen, einigermaßen offen über ihre Leidenschaft zu sprechen, die hier eben oft auch mit Sexualität verbunden ist.
    Und deswegen sollte man es in solchen Bereichen mit Löschungen und Editieraktionen nicht übertreiben, denn ich sehe aus diesem Bereich keine Gefahr für die WBC.
    "The old place hasn't changed... apart from the artwork. - A change of system entails new art."
    "[laughing] Hopefully more than that."

  8. #28
    Datenschieber Avatar von Wolfgang

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    gaeste koennen weder hier schreiben noch in der galerie bilder posten...
    hierzu ist eine registrierung welche mit einer einweisung verbunden ist noetig..
    im sinne des arbeitgebers waere der mitarbeiter somit nachweislich in den sicheren betrieb und umgang mit der maschine eingewiesen worden...
    so hat auch jeder der in der wbc registriert ist den bestimmungen zugestimmt....
    und somit darf man sich als betreiber bzw dessen handlanger darauf berufen...

    bilder mit sichtbarem copyright haben eine lebensdauer von unter einem tag in der wbc...

    fuer alles andere gilt - hinweis - abmahnung - klage
    es kann keiner klagen ohne hingewiesen und abgemahnt zu haben...
    selbst als erster schritt die abmahnung einzuleiten ist ohne nachweisliche vorherige in kentnisssetzung mit fristsetzung nicht rechtmaessig und nichtig

    da wir jedoch schon bei hinweisen einschreiten kommt es nicht zu weiteren schritten...
    "Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie Ihr mich haben wollt. Entdeckt mich, wie ich bin."

  9. #29
    Cartman
    inaktiv
    Das mit dem Copyright-Zeichen ist völlig egal... wir sind hier nicht in den USA. Die Rechte JEDES Bildes/anderen Werkes (das eine gewisse Schöpfungsebene erreicht) unterliegen AUTOMATISCH dem Schöpfer.

    Klar kann der nicht gleich klagen, aber so nett das Wort Hinweiß/Abmahnung auch klingt billig ist es trotzdem nicht, den Anwalt musste auch jeden Fall bezahlen. Wenn es jmd drauf anlegt wird dich niemand nett darum bitten ob es dir was ausmacht das rauszunehmen.

    Wie gesagt ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass so eine Galerie das kontrolliert, oder unterbindet (ist ja auch Werbung etc.) aber zB bei Ebay wäre ich da sehr vorsichtig. (es gibt scheinbar Anwälte die ihren Lebensunterhalt mit Abmahnungen auf Grund minderwertiger Urheberrechtsverletzungen bestreiten )

    @zweistein: Dieses vom einen auf das andere schliessen halte ich für keine besonders gute Idee, vor allem wenn man von Strafrecht auf Privatrecht schliesst. Grade bei Urheberrecht gibts keine mildernden Umstände und vor dem Richter kannste dich auch nicht mit deiner schweren Kindheit aus der Affäre ziehen.

  10. #30
    Tobyboy88
    inaktiv
    irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir ein bisschen offtopic geraten sind...
    vllt sollten wir einen eigenen Thread dafür eröffnen, wenn die diskussion so viele anspricht?
    ich denke, dass man es mit dem editieren mitlerweile hier zimlich übertreibt.aber ich kann die mods auch verstehen, dass sie vorsichtig sind. man weiß ja nie, ob sich irgend eine Kleinigkeit irgendwann doch rächt.

    zum Thema - solche Bilder sind glaube ich eher selten, aber mit ein bisschen Glück wird man in ner Galerie auf ner AB-Seite fündig. probiers doch mal!

    Tobi

  11. #31
    zweistein
    inaktiv
    Ich habe vom Strafrecht auf die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts geschlossen. Der Teil aus dem Urheberrecht, der das Zivilrecht betrifft ist nur ne Erweiterung des BGB. Da muss man nicht groß Schlüsse ziehen.

  12. #32
    out of order Avatar von Ginni

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    geht es jetzt um strafrecht, zivilrecht, urheberrechtsverletzung, bgb oder um frauen in blazer??? *verwirrt
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    ~ Maya Angelou ~

  13. #33
    cassandra
    inaktiv
    Original von Ginni
    geht es jetzt um strafrecht, zivilrecht, urheberrechtsverletzung, bgb oder um frauen in blazer??? *verwirrt
    ...DAS @ Ginni.. frage ich mich langsam auch bei diesem Thread...

    lg cassandra

  14. #34
    HudsonBoy
    inaktiv
    Soooo, um zum eigentlichen Tread zurückzukommen:

    Ich habe scon Pics von einer Business-Frau in Windeln gesehen! ÄÄÄÄÄÄÄTSCH!!!!!!!!
    War aber in nem anderen Forum... Sah echt süß aus, Damen-Kostüm mit Minirock (und später ohne!) und drunter ne Windel, darüber noch ne FSH.
    Sah aufregend aus!

  15. #35
    zweistein
    inaktiv

    RE: Buissnesfrau in Windeln ?

    Es war ne gute Möglichkeit von der - sagen wir recht gewagten - Frage, mit der der Thread begonnen hat wegzukommen. Aber du hast schon irgendwie Recht. Ein "bisschen" sind wir schon abgeschweift...

  16. #36
    cassandra
    inaktiv

    RE: Buissnesfrau in Windeln ?

    Das Kuriose an der Sache ist in meinen Augen, dass der Themenstarter sich hat nicht mehr blicken lassen hier...

    Naja, vielleicht kommt das ja noch... bin gespannt.

    lg cassandra

  17. #37
    Goldfred
    inaktiv
    Original von Cartman
    Das mit dem Copyright-Zeichen ist völlig egal... wir sind hier nicht in den USA. Die Rechte JEDES Bildes/anderen Werkes (das eine gewisse Schöpfungsebene erreicht) unterliegen AUTOMATISCH dem Schöpfer.
    Sehr richtig, leider können viele Leute deutsches und US-Recht nicht auseinander halten. Daher ist es auch sinnlos z.B. das (C)-Zeichen zu entfernen.

    Original von CartmanKlar kann der nicht gleich klagen, aber so nett das Wort Hinweiß/Abmahnung auch klingt billig ist es trotzdem nicht, den Anwalt musste auch jeden Fall bezahlen. Wenn es jmd drauf anlegt wird dich niemand nett darum bitten ob es dir was ausmacht das rauszunehmen.
    Nein, so einfach ist es für die Abmahner nicht. Der Forenbetreiber haftet erst, wenn er von der Urheberrechtsverletzung erfährt und dann nicht unverzüglich handelt. Wenn der Rechteinhaber einen Anwalt beauftragt, muß er den Anwalt auch bezahlen. Allerdings legen Anwälte gerne eine Kostennote bei, schließlich könnte ein unwissender Forenbeteiber zahlen.

    Original von Cartman... zB bei Ebay wäre ich da sehr vorsichtig. (es gibt scheinbar Anwälte die ihren Lebensunterhalt mit Abmahnungen auf Grund minderwertiger Urheberrechtsverletzungen bestreiten
    Bei eBay greift das Wettbewerbsrecht, da hat der Abmahner viel bessere Möglichkeiten und die Verdienstspanne ist auch höher.

    Goldfred

  18. #38
    Cartman
    inaktiv
    Ach Mist da hab ich doch wieder was vom Wettbewerbsrecht mit ins Urheberrecht reingemischt... naja irgendwann werd ichs auchnoch lernen.

    Ich finde in D wird viel zu wenig Aufklährung dahingegend betrieben. Ich mein der 08/15 Bürger kennt ja noch nichtmal die Grundsätze deutschen Rechtes, bzw von der Existenz von Verbraucherschutzzentralen etc. Will nicht wissen wie viele auf Geldforderungen, oder andere Betrügereien reinfallen und bezahlen ohne sich vorher mal zu informieren.

    Weisst du welche Frist von Hinweiß zu Abmahnung als üblich gilt? (bei nicht-kommerziellen Sachen)

  19. #39
    Goldfred
    inaktiv

    Fristen

    Hallo!

    Unzweifelhafte Sachen sollte man sofort abändern und den Rechtsanwalt darüber benachrichtigen. Unseriöse Rechtsanwälte versuchen durch extrem kurze Fristen, in denen ein Wochenende liegt, zu verhindern, daß sich das Opfer beraten lassen kann, aber eine Woche sollte man schon Zeit haben.

    Ganz wichtig: Es sollten niemals Unterlassungserklärungen unterschrieben werden, ohne daß der eigene Anwalt diese gelesen und möglichst neu formuliert hat. Wer unterschrieben hat, der ist die Geier nicht los, sondern wird von den Biestern genau beobachtet, da beim nächsten Fehler eine hohe Vertragsstrafe fällig wird. Man hat das Recht die Unterlassungserklärung selbst zu verfassen, diese muß den ernsthaften Willen erkennen lassen, den Fehler nicht zu wiederholen, die hohe Vertragsstrafe unterstreicht das. Aber hier kann man auch Hacken schlagen und die Höhe der Vertragsstrafe in die Hände eines Gerichtes legen.

    Goldfred

  20. #40
    Xaser
    inaktiv
    immer diese nicht-kopf-gesteuerten nicht-denker die nur bilder haben wollen
    sollen se doch mal selbst welche machen
    mal davon abgesehen dass man sich auch mal vorstellen kann vorher wenigstens, sollte nicht zu viel erwartet sein

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