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Thema: Mit 13 Jahren in Supermarkt Windeln kaufen?

  1. #21
    eule
    inaktiv
    ich fand es halt nur etwas verwirrend

  2. #22
    windelgirl14
    inaktiv
    hallo

    ich habe mit meiner freundin mal windeln gekauft da waren wir neun und die einzige frage die wir gestellt bekommen haben von der kassierein ist die ob wir geschwister sind!!! Der Dame war es total egal was sie uns verkauft und auch wenn uns die windeln noch passten.

    musst dir also absolut keine gedanken machen

    mfg windelgirl14

  3. #23
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    Da hier ja wohl einige Leute nicht genaus wissen, wo die Altersgrenzen herkommen, die haben unserere Politiker mal irgendwann ausgedacht.

    Bis zum vollendeten 7 Lebensjahr geschäftsunfähig, also das gekaufte Bonbon darf genacht werden, daß bezahlte Geld muß aber auf verlangen der Eltern wieder erstatttet werden. Fakt ist, die Eltern werden wohl nur solche Geschäfte als unwirksam erklären, gegen die sie strikt sind.

    Beschränkt Geschäftsfähig: Geschäfte bei denen ein Vorteil entsteht sind immer gültig. Bonbons kaufen wäre so ein Punkt. Die erwähnten Sammelkarten im Wert von 15 Euro sind ein Punkt, wo der Vetrag nur mit zustimmung der Eltern zustande kommen kann....

    Bei den Windel könnte ich mir vorstellen, daß die Eltern auch auf die Rückgabe drängen, wenn sie das Paket finden, immerhin kostet ein Paket Windeln doch etwas mehr als ein Eis oder eine Tüte Bonbons.

    Desweiteren ist es abhängig vom Alter, je Älter jemand wird (so lange er noch nciht 18 ist.) desto mehr Spielraum wird ihm mit seinem Geld gegeben und auch die Beträge werden größer. Also es ist wirklich von den Eltern abhängig, ob sie dem ganzen Zustimmen... ))

    So und nun viel Spaß beim Windeln kaufen und verstecken...

  4. #24
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    Jugendschutz und Kaufverträge

    Das mit dem Jugenschutz (Alk, etc.) ist eine ganz andere Baustelle.
    Die ist im Jugendschutzgesetz geregelt.

    Kaufen (Kaufverträge) werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

    Zunächst mal ist es nur problematisch wenn es zu Problemen kommt.
    Da gibt es aber ziemlich krasse Folgen.
    Die Grenzen sind da 0-7 keine Geschäftsfähigkeit.
    7-18 beschränkt Geschäftsfähig.

    Ein Kind unter 7 kann NIEMALS einen gültigen Kaufvertrag abschließen!!!!
    Auch nicht für Kaugummi oder Bonbons!
    (In der Realität kann das natürlich anders sein! - Wo kein Kläger...)


    Ab 7 sieht das ganze etwas anderes aus.
    Die Kaufverträge sind "Schwebend unwirksam" - d.H. die Eltern können zustimmen, müssen aber nicht. Bei Deinem Taschengeld können Sie es nicht verbieten (§110 BGB). Dein Maximaler Betrag ist dabei dein Monats-Taschengeld. Also Fahrrad Kaufen INSERT INTO `phpbb_posts_text` (`post_id`, `bbcode_uid`, `post_subject`, `post_text`, `post_az`) VALUES (2 Jahre vom Taschengeld angespart) geht nicht - Packung Pampers ist definitiv unproblematisch.

    Noch ein krasses Beispiel:
    Jugendlicher mit 16 kauft sich ein Fahrrad ohne Wissen der Eltern.
    Er fährt es zu Schrott!
    Was nun?
    Die Eltern genehmigen den Kaufvertrag nachträglich nicht.
    Der Händler muß den Kaufpreis zurückerstatten - Komplett und unabhängig davon, ob er das Fahrrad jemals wiedersieht!

    Der Jugendliche muß das Fahrrad zurückgeben.
    Wenn es Schrott ist, nur den Schrott.
    Schadenersatz greift nicht!

    Auch wenns blöd klingt: Unter 18 darf man zwar nicht alles, ist aber
    durch das Gesetz ziemlich gut geschützt. Jung sein hat manchmal
    ziemliche Vorteile.

  5. #25
    TBRobi
    inaktiv
    Eine kleine Frage;

    Ist das nicht piepegal und voll am Thema vorbei?

    TBRobi :roll:

  6. #26
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    Hallo Robi,

    schön, das du wieder da bist *freu*
    Optimismus ist Mangel an Informationen.

  7. #27
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    natürlich ist laut dem deutschen Recht (in der Schweiz liegt die Grenze auch etwa hier) mit 7 Jahren die Geschäftsfähigkeit definiert, das verbietet aber keiner Mutter, das Kind mit 5 EUR zum Brötchenholen zu schicken...solange der Laden durch das Kind Geld verdient kommt es nicht draufan

  8. #28
    Grinsekatze
    inaktiv
    maa es gayd hier nicht um die rechtliche Seite.
    Das wichtige ist ist die soziale.
    »Darf« ich muss man ,dann eher abstrakt sehen also:
    »Was denkt die Gesellschaft/der Verkäufer«

    Selbst wenn die rechtliche Seite gemeint war ,was eule leider immer wieder intiert, ist die Frage mehr als geklärt.

  9. #29
    PapaMaxi
    inaktiv
    der Threadstarter sagte ganz klar und deutlich darf er Windeln kaufen, nichts vom sozial und Gesellschaft... rechtlich darf er es ja auch nicht

    therorie ist halt immer wenig anders.. :-)

  10. #30
    Grinsekatze
    inaktiv
    Ey ey.
    »Darf ich« ist niemals eindeutig.
    Diese beiden Wiorte können sowohl auf Soziale Aspekte ,als auch auf die Rechtliche Lage schleissen.
    Doch jeder von uns kann logisch denken -wer hat mit 13 noch nix gekauft?
    Was ich auch sehr eindeitug finde ist der Titel ,»Im Supermarkt mit 13 Windeln kaufen?«.
    Das drückt das schön aus

  11. #31
    TBRobi
    inaktiv
    Also definitiv: Ja darf man.

    So basta und aus. Ich wei nicht wo das Problem noch sein soll? Das mit ob 7 oder nicht ist piepegal und das mit 14 und 18 kann sich jeer selber denken.

    Bastaaaaaaaaaaaa


    TBRobi :roll:

    P.S. Ich fahre heute früh um 5.30 Uhr wieder nach Hause und bin danach nicht mehr online.

  12. #32
    PapaMaxi
    inaktiv
    deswegen regst du dich so auf?
    wenn einige über rechtliche reden wollen ist es doch ok... lass sie doch einfach.. wo ist den bitte das problem???
    :roll:
    denk dir einfach das teil schreib dem threadstarter ne PN wie du es denkst und ist ok... hat eh schon herausgelesen das es darf.. ist halt forum und das thema ist nin mal umgeschwenkt, davon leben wir hier... einerseits sind welche am meckern das zu wenig los sind und dann wenn man mal vom thema abkommt sind einige wieder am rummeckern. :-(

  13. #33
    janaustria
    inaktiv
    Du bekommst die Windeln ganz sicher und ohne Probleme!
    Wer oder was sollte Dich am Kauf hindern? Die Verkäuferinnen haben eh keine Zeit, sich bei jedem Kunden Gedanken zu machen.

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