Zitat von
Helmut
Hallo naan65,
du solltest dich ernsthaft mal mit deinen Käuferrechten auseinander setzen, so etwas würde ich mir nie bieten lassen.
Nun wenn du etwas als Privatperson kaufst, dann trägst du das Versandrisiko. Ist das Paket beschädigt, dann musst du den Schaden beim Transportunternehmen geltend machen. Im B2B Geschäftsverkehr trägt dagegen der Verkäufer das Transportrisiko. Du hast natürlich auch die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern, aber dann musst du dich mit dem Verkäufer einig werden, wer sich um den Schaden kümmert.
Nun hier liegt klar ein Mangel vor und der Verkäufer muss beim Onlinehandel kostenlos nachbessern, sprich den Rückversand übernehmen.
Du hast den Verkäufer hoffentlich in Verzug gesetzt?
Wenn der Verkäufer eine Ware nicht innerhalb der üblichen Zeit liefert und auch kein Lieferdatum genannt wird, dann musst du nach einen Lieferdatum fragen. Bekommst du nach einer angemessenen Zeit dem Verkäufer keine Antwort, dann musst du ihm eine Frist zur Lieferung setzen, damit kommt er automatisch in Verzug. Sollte er immer noch nicht antworten oder liefern, dann eine weitere Frist setzen und das Ganze Schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Sollte das auch nicht Fruchten, dann eine letzte Frist setzen mit Androhung von Rechtsmitteln und erneut per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Ich hoffe du hast auch eine Rechtschutzversicherung welche Internetrecht abdeckt. Die genauen rechtlichen Schritte kann dir aber ein entsprechender Anwalt sagen.
Darum kaufe ich ungern per Vorkasse ein, wenn dann bezahle ich nur mit Paypal oder Kreditkarte mit Käuferschutz, nur bei sehr vertrauenswürdigen Händlern kaufe ich auch mal per Überweisung oder Lastschrift.
Gruß Helmut